Hattingen. In Hattingen gab es zwei Messerstechereien. Drei Verdächtige sind in Haft, doch angeklagt sind plötzlich viele mehr. Was ihnen vorgeworfen wird.

Knapp ein halbes Jahr ist es her, dass in Hattingen im Abstand weniger Wochen Menschen mit Messern attackiert wurden. Verdächtige sitzen seit Monaten in Untersuchungshaft, jetzt kommt Bewegung in die Verhandlungen, die Gerichtstermine für die Tat auf der Heggerstraße stehen schon fest. Und es gibt in beiden Fällen Überraschungen bei den Anklagen.

Blutiger Streit auf der Heggerstraße

Die erste Tat ereignet sich am Sonntagabend, 14. Juli, auf der Heggerstraße. Kurz nach 18 Uhr gerät eine Gruppe Menschen in Streit. Doch die Umstände sind verworren, es gibt zahlreiche Beteiligte. Mindestens fünf Personen sind im oberen Bereich der Hattinger Fußgängerzone aneinander geraten. Am Ende sind alle verletzt. Am schlimmsten trifft es einen 23-jährigen Sprockhöveler. Er hat Stich- und Schnittverletzungen am Nacken und muss ins Krankenhaus. 

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Einen 23-Jährigen und 28-Jährigen vernimmt die Polizei vor Ort, ein 40- und 46-Jähriger melden sich später auf der Wache. In Untersuchungshaft sitzen seit dem Sommer aber ein 28-Jähriger und ein 15-Jähriger. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung müssen sie sich ab Februar vor Gericht verantworten. Doch sie sind nicht die einzigen Angeklagten.

Strafen für versuchten Totschlag

Für Totschlag sieht das Gesetz eine Strafe von fünf bis 15 Jahren Haft vor. Bei versuchtem Totschlag lässt sich dieser Strafrahmen verschieben.

In einem der Hattinger Fälle wird das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Bei Jugendstrafen gilt nicht der Strafrahmen für Erwachsene. Hier kann das Gericht bis zu zehn Jahre Haft anordnen, aber auch andere Sanktionen.

Die gefährliche Körperverletzung wird mit sechs Monaten bis zehn Jahren Haft bestraft. Auch hier sieht das Jugendstrafrecht eine mildere Strafe vor: Bis zu fünf Jahre Haft können aber verhängt werden.

Auch zwei weitere Personen sind angeklagt, erklärt Mathias Küsters, Sprecher des Landgerichts in Essen. Auch sie sollen jemanden in der Auseinandersetzung verletzt haben und sind deshalb der gefährlichen bzw. einfachen Körperverletzung angeklagt. Gegen vier weitere Beschuldigte habe sie das Verfahren bereits eingestellt, weil es nicht genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage gab. 

Messerstecherei in Hattingen
An der Heggerstraße Ecke Schrey Gasse endet ein Streit an einem Sonntagabend blutig. © FUNKE Foto Services | Klaus Pollkläsener

Weil nach sechs Monaten die Frist für die Untersuchungshaft endet, musste nun zügig ein Termin gefunden werden. Derzeit sind sogar sechs Verhandlungstermine angekündigt. Obwohl im Falle einer Verurteilung das Jugendstrafrecht angewendet würde, wird der Prozess vermutlich öffentlich sein.

Bauarbeiter-Attacke an der Käthe-Kollwitz-Straße

Auch im zweiten Hattinger Messerstecher-Fall drängt die Zeit. Denn auch dort sitzt ein Verdächtiger seit Monaten in Untersuchungshaft. Einen Termin gibt es für den Fall der Messerstecherei an der Käthe-Kollwitz-Straße aber noch nicht. Nach sechs Monaten kann die Untersuchungshaft nur fortgesetzt werden, wenn es dafür besondere Gründe gibt. Beginnt ein Verfahren vor Gericht, stoppt die Frist aber und der Beschuldigte kann, so die Prüfung der Haftgründe das weiterhin bestätigt, für die Dauer des Prozesses hinter Gittern festgehalten werden.

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An der Käthe-Kollwitz-Straße soll ein Bauarbeiter einen Anwohner mit einem Teppichmesser attackiert haben, nachdem ein Streit über die blockierte Straße eskaliert war. Am 24. Juli in der Mittagszeit sei er von mehreren Arbeitern angegriffen worden, berichtet das 44-jährige Opfer. Sie hätten auf ihn eingeschlagen - teilweise mit Gegenständen.

Wenige Tage später wird ein 29-Jähriger, der nicht aus Hattingen kommt, festgenommen. Von der Tatwaffe fehlt zunächst jede Spur. Gerichtssprecher Mathias Küsters berichtet jetzt aber von zwei sichergestellten Teppichmessern - und einem weiteren Angeklagten.

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Auf der Anklagebank wird nicht nur der 29-Jährige sitzen, sondern auch sein Bruder. Ersterer muss sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Bruder wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung.

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