Hattingen. 30 Messerstiche in den Rücken: Eine Frau (35) aus Blankenstein wird grausam ermordet. Der Täter hinterlässt einen Fingerabdruck und DNA-Spuren.
Ein grausames Szenario: Als die Eltern von Jennifer S. an diesem Dienstagmorgen im Mai 2005 in die Wohnung der Tochter kommen, liegt die 35-Jährige blutüberströmt in der Badewanne – brutal hingerichtet mit 30 Messerstichen in den Rücken. Vom Täter fehlt diesmal aber nicht jede Spur – er hinterlässt Fingerabdruck und DNA-Spuren.
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Sie bietet psychologische Beratungen und Bachblüten-Therapien an
Es ist ein sonniges Pfingst-Wochenende 2005, Hunderte kommen zur Kirmes nach Blankenstein. Hier wohnt Jennifer S., eine lebenslustige Frau mit vielen Kontakten, aufgeschlossen, esoterisch angehaucht – in ihrer Freizeit bietet sie in ihrem Appartement an der Wittener Straße auch psychologische Beratungen und Bachblüten-Therapien an.
Womöglich ist der Täter deshalb erstmals in ihre Wohnung gekommen. Sie geraten in Streit, er verletzt Jenny, wie sie von allen gerufen wird, mit einem Messer. Und aus Angst vor der Entdeckung seiner Tat entschließt er sich dazu, die bereits wehrlose Frau zu töten.
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Ja, er – denn dass der Täter ein Täter, also ein Mann ist, ist wegen der aufgefunden Spuren schnell klar. Doch wer ist es genau?
Hundertschaft durchkämmt das angrenzende Waldstück
Die Mordkommission „Jenny“ lässt bei ihrer Arbeit nichts unversucht: Eine Hundertschaft durchkämmt das angrenzende Waldstück, sucht nach der Tatwaffe und persönlichen Gegenständen wie Jennifers Schlüsselbund, ihrem Handy und ihrer auffälligen Handtasche. Kurz später werden bereits Speicheltests angeordnet: Rund 500 Männer im Alter zwischen 16 und 70 Jahren aus Blankenstein werden überprüft – der Mörder ist nicht darunter.
Auf Plakaten werden verschiedene Bilder von Jennifer S. in Bussen jener Linie veröffentlicht, die die Angestellte des Bochumer Gesundheitsamts immer benutzte. Ein Profiler des Landeskriminalamtes erstellt ein Persönlichkeitsprofil des Mörders, die Fernsehsendungen „Aktenzeichen XY ungelöst“ (ZDF) und „Polizeireport“ (RTL 2) steigen ein – alles ohne Erfolg. Auch ein Fahndungsaufruf auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes, wo nur die spektakulärsten Kapitalverbrechen Deutschlands veröffentlicht werden, bringt nichts.
Statt Kommissar Zufall hilft Kommissar DNA
Langsam, aber sicher erschöpfen sich die Ansätze für die Ermittler um Kriminalhauptkommissar Herbert Fingerhut. „Die Hoffnung auf Klärung ist nahe am Nullpunkt“, nur Kommissar Zufall könne jetzt noch helfen, sagt er im Mai 2010.
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Hilfe leistet dann knapp anderthalb Jahre später Kommissar DNA: Denn dasselbe genetische Profil wie im Fall „Jenny“ taucht in den Jahren 2008 und 2009 bei Geschäftseinbrüchen in Hattingen und Bochum auf. Hierbei wird nach einem Täter mit Insiderwissen gesucht – die Spur führt zu einem arbeitslosen Metallbauer aus Bochum, der in einem der Läden gearbeitet hatte.
Vergleich des Erbguts durch das Landeskriminalamt
Beim Vergleich seines Erbguts mit dem aus anderen ungeklärten Fällen entdeckt das Landeskriminalamt, dass der Mörder von Blankenstein und dieser Einbrecher ein- und derselbe Mann sind.
Am 7. März 2012 wird das Verfahren vor dem Essener Schwurgericht eröffnet: Der 39-Jährige gesteht – und liefert Widersprüche. Er behauptet, Jennifer S. hätte ihn zuerst mit einem Messer angegriffen, schildert nur den Angriff auf sich selbst. Sie habe „gemeckert und gekeift“. Die Tat selbst will er nicht mitbekommen haben: „Es war wie ein Karton um meinem Kopf.“
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Die Mutter spricht von einer schwierigen Kindheit, weil der Vater viel getrunken hätte. Der Bruder ist geschockt: „Er stand hintenan, das setzte ihm zu. Er kam nicht aus sich heraus.“ Und dennoch sagt er: „Es gab nie Anzeichen.“
An der Täterschaft gibt es für das Schwurgericht keine Zweifel
Andreas Labentz, der Vorsitzender des Essener Schwurgerichtes, erklärt bei der Urteilsverkündung, dass die Feststellung der Wahrheit „sehr schwierig“ sei, denn es fehle die Aussage von Jennifer. Das Gericht könne viele Details sicher feststellen, einige seien aber nur nicht auszuschließen, also möglich. Doch an der Täterschaft des Angeklagten gibt es für das Gericht keine Zweifel, die DNA-Spuren am Tatort seien eindeutig.
Der Täter wird zu 13 Jahren und drei Monaten Gefängnis wegen Totschlags verurteilt.
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