Duisburg. Die Duisburger Justiz hatte im Jahr 2016 einmal mehr reichlich zu tun. Eine kleine Auswahl der Prozesse des bald ablaufenden Jahres.

Aus Dates wurden Überfälle

Wegen fünf Raubtaten und gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht sechs junge Leute aus Geldern und Duisburg zu Haftstrafen bis vier Jahren. Die Angeklagten hatten junge Männer, die sich im Internet mit der 21-jährigen Haupttäterin verabredet hatten, in eine Falle gelockt. Statt der erhofften amourösen Abenteuer gab es für die Geschädigten an abgelegenen Stellen in Duisburger Parkanlagen Schläge, Bargeld und Handys waren hinterher futsch.

Partikelfilter standen nur auf Papier

Mit 21 Monaten auf Bewährung endete vor dem Landgericht das Verfahren gegen einen 69-jährigen Duisburger. Als Mitglied einer gut organisierten Täter-Gruppe hatte er Autobesitzern zu TÜV-Gutachten und anderen Bescheinigungen verholfen, die sie für ihre alten Schätzchen auf normalem Wege wohl nicht mehr bekommen hätten. Für 400 bis 900 Euro hatte der Mann Fahrzeuginhabern bescheinigt, Partikelfilter eingebaut zu haben, was ihnen ein Befahren der grünen Umweltzonen ermöglichte. Tatsächlich stand das nur auf dem Papier.

Räuber hatte nur einen Zettel

Wegen versuchter räuberischer Erpressung stand ein 24-jähriger Westfale vor dem Amtsgericht. Auf ungewöhnliche Weise hatte er am 8. Februar 2015 eine Spielhalle in der Innenstadt zu überfallen versucht: Vor den Augen der Aufsicht schrieb er einen Zettel: „Ich bin bewaffnet. Geld her!“ Als die 43-Jährige den Alarmknopf drückte, flüchtete er. Das Schöffengericht stellte das Verfahren ein.

Anschlag auf Tiergnadenhof

Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht einen Rheinhauser (52) zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. In der Nacht zum 17. Oktober 2015 hatte der frühere Helfer in einem Aufenthaltsraum des Tiergnadenhofs in Rheinhausen eine Flasche Propangas aufgedreht. Der Frühdienst auf dem Tiergnadenhof bemerkte das Gasgemisch zum Glück rechtzeitig. Der ursprüngliche Anklagevorwurf, der auf versuchten Mord lautete, blieb unbewiesen, da unklar blieb, ob der intellektuell minderbegabte Angeklagte die möglichen Folgen seines Tuns absehen konnte.

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Bewährung für Halterin im Fall „Pascha“

Als tragischen Unfall wertete das Amtsgericht die Attacke des Rottweilers „Pascha“, der am 6. Juli 2015 am Rheindeich ein dreijähriges Mädchen durch Bisse gegen den Kopf schwer verletzte. Die 31-jährige Hundehalterin wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 21 Monaten mit Bewährung, eine 23-Jährige, die am Tattag mit dem Hund unterwegs war, zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt. Die 31-Jährige habe beispiellose Leichtfertigkeit an den Tag gelegt, als sie der Mitangeklagten das Tier überließ, ohne sie auf die Gefahr und die Auflagen aufmerksam zu machen, so das Schöffengericht.

Raubüberfall auf Kopiergeschäft war nur Theater

Der Überfall vom 25. April 2014 auf ein Kopiergeschäft in Mittelmeiderich sei inszeniert gewesen, hatte der Angeklagte behauptet. Im Laufe seines Prozesses vor dem Landgericht verdichteten sich die Hinweise, dass der 23-Jährige die Wahrheit sagte. Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Überfall mit dem Inhaber abgesprochen war, kam er wegen Beihilfe zum Versicherungsbetrug mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon.

Zehn Jahre Haft für Messerstecher

Mit einem deutlichen Urteil endete vor dem Landgericht der Prozess gegen einen 24-jährigen Innenstadtbewohner. Die Schwurgerichtskammer verurteilte den Mann wegen versuchten Totschlags zu zehn Jahren Haft. Bei einem Streit vor der Gaststätte „Hexenkessel“ an der Beekstraße hatte er in der Nacht zum 6. Februar einen jungen Hochfelder durch Messerstiche schwer verletzt. Das Opfer ist seitdem ein Pflegefall.

Mann zündelte ausgerechnet bei den Bandidos

Ein Altstadtbewohner (37) hatte am 7. März versucht, das Vereinsheim der Bandidos an der Charlottenstraße anzuzünden. Er versprühte Grillanzünder an der Tür des Rocker-Hauses. Das Feuer erlosch von allein. Kurz danach verprügelte der Mann seinen Vermieter und legte sich noch mit der Polizei an. Der Angeklagte gestand alle drei Anklagepunkte: „Ohne den verdammten Alkohol wäre das nie passiert.“ Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einem Jahr mit Bewährung.

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Marathonsitzung zur Loveparade

Die 4. Zivilkammer des Landgerichts verhandelte an einem Tag über gleich drei Zivilprozesse im Zusammenhang mit dem Unglück vom 24. Juli 2010. Unter anderem fordert eine 51-jährige aus Duisburg, die selbst ins Gedränge geraten war, 70.000 Euro Schmerzensgeld. Beklagt sind der Veranstalter Lopavent, deren Geschäftsführer Rainer Schaller, die Stadt Duisburg und das Land. Ernsthaft von der Haftungsfrage bedroht ist nach Ansicht des Gerichts allerdings nur noch die Lopavent. 90 Prozent der Geschädigten wurden inzwischen außergerichtlich entschädigt. Beim Landgericht sind noch rund ein Dutzend Klagen anhängig.

Urteil gegen den letzten Satudarah-Rocker

Wegen gefährlicher Körperverletzung und Drogenbesitzes verurteilte das Landgericht einen Rheinhauser (29) zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Der Angeklagte, der nach dem Verbot der Rocker-Gruppe letzter Schatzmeister der Duisburger Satudarah gewesen war, hatte im Oktober 2015 einen Mann zum Toeppersee gelockt, ihn gemeinsam mit zwei 25 und 27 Jahre alten Mitangeklagten zusammengeschlagen und dem Opfer eine Pistole in den Mund gesteckt.

12 Millionen Zigaretten nicht versteuert

Rund 1,9 Millionen Euro Tabaksteuer entgingen dem Fiskus durch die illegalen Geschäfte eines 39-jährigen Duisburgers und eines 42-jährigen Esseners. Wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in insgesamt 22 Fällen verurteilte das Landgericht Duisburg die beiden Männer zu Gefängnisstrafen von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise drei Jahren und neun Monaten. 2014 bis 2016 hatten die Angeklagten mit aus Polen stammenden Zigaretten am Zoll vorbei Handel getrieben. Insgesamt mehr als 12 Millionen Zigaretten waren unter anderem in einem Lagerhaus am Ruhrdeich umgeschlagen und per Kleintransporter an Abnehmer in der Region geliefert worden.

Urteil über Schüsse im Bordell

Wegen versuchten Totschlags verurteilte das Landgericht einen 29-jährigen Moerser zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. Am 25. März hatte er in einem Bordell an der Vulkanstraße zwei Sicherheitsleute durch Schüsse schwer verletzt. Der Tat war eine Auseinandersetzung des 29-Jährigen mit den Securitys voran gegangen. Die Männer hatten ihn verprügelt und aus dem Haus geworfen. Der Angeklagte ging zu seinem Auto, holte eine Pistole hervor lud durch und ging zurück ins Haus, wo er sofort das Feuer eröffnete. Videobilder von Überwachungskameras dokumentierten die Tat lückenlos.

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Baby in Kleinanzeige angeboten

Für 5000 Euro war das 40 Tage alte Kind einer in Rheinhausen lebenden Flüchtlingsfamilie Anfang Oktober im Internet angeboten worden. Der Vater des Mädchens hatte sich wenige Tage später der Polizei gestellt. Allerdings beteuerte der Mann, er habe die Anzeige nur zum Spaß aufgegeben. Das Amtsgericht Duisburg entschied nach einer familiengerichtlichen Anhörung über die nahe Zukunft des Kindes: Es wird mit seiner Mutter in eine spezielle Mutter-Kind-Einrichtung ziehen. Der Vater darf es nur unter Aufsicht sehen. Kurz vor Weihnachten stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungenverfahren gegen den Mann ein.

Lieferanten um zwei Millionen Euro geprellt

2011 hatte ein Wanheimer (36) mit einem Freund ein Modegeschäft in der City eröffnet. Doch der Laden in der Königsgalerie lief nicht so, wie die beiden Geschäftsleute sich das erträumt hatten. Als sie wirtschaftlich am Ende waren, beschlossen sie, einfach noch so viel Geld wie möglich aus dem Laden zu ziehen. Am Ende blieben Lieferanten bekannter Markenartikel auf rund zwei Millionen Euro Schaden hocken. Dafür muss der 36-Jährige drei Jahre hinter Gitter.

Lange Haft für brutalen Sex-Täter

Wegen schwerer sexueller Nötigung muss ein 30-jähriger Oberhausener achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Zwischen 2009 und 2016 hatte er in Duisburg und Oberhausen vier Frauen auf der Straße und beim Joggen attackiert. Die Brutalität des Täters hatte sich ebenso gesteigert wie das Waffenarsenal, das er mit führte, um den Widerstand der Opfer zu brechen. Das Landgericht konnte dem Mann nur zu Gute halten, dass er nach seiner Festnahme auch die beiden älteren Taten gestand, die man sonst nie mit ihm in Verbindung gebracht hätte. Mehrere Geschädigte leiden bis heute unter massiven psychischen Folgen.

Ehefrau getötet und im Garten vergraben

Wegen Totschlags muss ein 33-jähriger Homberger zwölf Jahre ins Gefängnis. Am 12. April hatte er in der ehelichen Wohnung seine 34-jährige Ehefrau gewürgt, mit einem Messer gestochen und sie zuletzt mit einem Kabel erdrosselt. Dann vergrub er die Leiche im Garten des Hauses. Zuvor hatte es Streit gegeben, weil der Angeklagte die Familie offenbar im Zusammenhang mit dem Verschwinden von 27.000 Euro vom Konto des Schwiegervaters belogen hatte. Strafschärfend werteten die Richter, dass der Täter der knapp einjährigen gemeinsamen Tochter die Mutter nahm.