Duisburg. Amtsgericht entschied: Das Duisburger “Ebay-Baby“ geht mit seiner Mutter in eine spezielle Einrichtung. Der Vater darf es nicht unbeaufsichtigt sehen.
- Amtsgericht entschied über Duisburger ebay-Baby
- Mutter geht mit dem Kind in eine spezielle Einrichtung
- Der Vater, der es zum Verkauf anbot, darf Mädchen nur unter Aufsicht sehen
Es war eine schockierende Kleinanzeige: Für 5000 Euro war das 40 Tage alte Kind einer in Rheinhausen lebenden Flüchtlingsfamilie vor drei Wochen per ebay-Kleinanzeige zum Kauf angeboten worden. Am Donnerstag entschied das Amtsgericht Duisburg über die nahe Zukunft des Kindes: Es wird mit seiner Mutter in eine spezielle Mutter-Kind-Einrichtung ziehen. Der Vater darf es nur unter Aufsicht sehen.
Die Kleinanzeige, mit der „Maria“ zum Kauf angeboten wurde, hatte bundesweit Entsetzen und Abscheu ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen versuchten Menschenhandels auf. Nach dem zunächst unbekannten Verfasser der Anzeige wurde gesucht. Der Vater des Mädchens hatte sich wenige Tage später selbst der Polizei gestellt und das Smartphone, mit dem er die Anzeige ins Netz gestellt hatte, vorgelegt. Allerdings beteuerte der Mann, er habe die Anzeige nur zum Spaß aufgegeben.
Familienrichter fand Kompromiss
Das kleine Mädchen war sofort in die Obhut des Jugendamtes genommen worden. Am Donnerstag nun musste das Familiengericht im Rahmen einer nicht öffentlichen Anhörung, die im Gerichtsgebäude am König-Heinrich-Platz stattfand, die Frage klären, wie es mit dem Baby weitergehen soll: Bleibt es in der Obhut des Jugendamtes oder darf es, und wenn ja unter welchen Auflagen, zu seiner Familie zurück?
Das Ergebnis ist ein Mittelding. Der Presserichter des Amtsgerichts gab es den zahlreichen wartenden Journalisten in wenigen Sätzen bekannt: „Die Kindesmutter wird ihre derzeitige Lebenssituation aufgeben. Sie wird sich mit dem Kind in eine spezielle Muter-Kind-Einrichtung begeben. Ein unbeaufsichtigter Umgang des Kindsvaters mit dem Baby ist nicht möglich.“
Auf diese Weise ist eine Kontrolle durch das Jugendamt gewährleistet, eine weitere Kindswohlgefährdung durch den Vater wird behördlicherseits ausgeschlossen. Das Ermittlungsverfahren gegen den 28-Jährigen läuft noch.