Duisburg. . Weil er fast 13.000 Stangen unversteuerter Zigaretten einschmuggelte, verurteilt das Landgericht Duisburg einen 39-Jährigen zu einer Haftstrafe.
Der blaue Dunst kommt Raucher immer teurer zu stehen. Rund ein Drittel des Preises für eine Schachtel Zigaretten kassiert Vater Staat. Kein Wunder also, dass der Verkauf am Zoll vorbei blüht. Doch illegale Händler haben mit empfindlichen Strafen zu rechnen: Einen 39-jährigen Polen verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz wegen Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung in 17 Fällen zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis.
Kleintransporter mit doppeltem Boden
Zwischen März 2014 und März 2016 hatte er unversteuerte Zigaretten aus Polen, in einem Fall auch aus den Niederlanden via Belgien nach Deutschland geschmuggelt. Dabei agierte der Mann mit einigem Erfindungsgeist: So kam bei den Fahrten ein präparierter Kleintransporter zum Einsatz, der über einen doppelten Boden und zur Aufnahme von Zigarettenstangen umgebaute Seitenverkleidungen verfügte. Die Bestellungen wurden mit Code-Namen getarnt. So hieß eine Marke in der Schmuggler-Sprache „Rote Beete“.
Der Angeklagte legte ein weit gehendes Geständnis ab. Leugnen hätte auch wenig Zweck gehabt: Seit geraumer Zeit waren die Telefongespräche des illegalen Händlers vom Zoll abgehört worden. Der 39-Jährige gab zu, rund 12.735 Stangen Zigaretten nach Deutschland gebracht zu haben. Dem Fiskus entgingen so rund 393.000 Euro Tabaksteuer.
Geständnis vor erdrückender Beweislast
In der Anklage war zunächst von rund 50 Prozent mehr Schmuggelgut und Steuerschaden die Rede gewesen. Doch eine Reihe von Anklagepunkten wurde eingestellt, hätte auf die Strafe aber auch keinen entscheidenden Einfluss mehr gehabt. Einen Teil der Zigaretten hatte der 39-Jährige an zwei Angeklagte aus Duisburg und Essen geliefert, die mit Millionen Zigaretten handelten und die bereits Ende September, einen Tag vor Beginn seines Verfahrens, zu Haftstrafen von über drei Jahren verurteilt worden waren.
Bis zum Antritt der Strafhaft wurde der seit acht Monaten in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte, der seinen Wohnsitz in Duisburg genommen hat, auf freien Fuß gesetzt.