Duisburg.
Wegen gefährlicher Körperverletzung und Drogenbesitzes verurteilte das Landgericht am Donnerstag einen Rheinhauser (29) zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Der Angeklagte, der nach dem Verbot der Rocker-Gruppe letzter Schatzmeister der Duisburger „Satudarah“ war, hatte im Oktober 2015 einen Mann zum Toeppersee gelockt, ihn gemeinsam mit zwei 25 und 27 Jahre alten Mitangeklagten zusammengeschlagen und dem Opfer eine Pistole in den Mund gesteckt.
Vorsitzender: „Miese Nummer“
Die Anklage war ursprünglich von schwerer räuberischer Erpressung ausgegangen. Im Rahmen des mehrtägigen Verfahrens konnte aber nicht bewiesen werden, dass es um Geld ging. Um den durch die Tat psychisch beeinträchtigten Geschädigten zu schützen, hatte das Gericht auf die Vernehmung des schlotternden Zeugen verzichtet. Der Vorsitzende bezeichnete die Tat als „richtig miese Nummer“, zumal der offenbar nach Anerkennung heischende Geschädigte den 29-Jährigen zuvor freiwillig finanziell unterstützt hatte.
Ein Mitangeklagter wurde aufgrund seiner Vorstrafen zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt, ein bislang unbestrafter Angeklagter kam mit 18 Monaten auf Bewährung davon.
Von einer Bestrafung des Hauptangeklagten wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz sah die Kammer ab: Der 29-Jährige war vebotenerweise mit einem „Satudarah“- Schmuckanhänger im Gericht aufgetaucht. Inzwischen hat er sich von den Rockern distanziert, verdeckt ein Tattoo durch eine Armbinde.