Duisburg. . Von 2009 bis 2016 überfiel ein 30-Jähriger in Duisburg und Oberhausen vier Frauen. Das Landgericht Duisburg verurteilt ihn zu achteinhalb Jahren.

  • 30-Jähriger attackierte in sieben Jahren in Duisburg und Oberhausen vier Frauen
  • Landgericht Duisburg verhängt deutliches Urteil
  • Angeklagter gestand zwei Taten, die sonst nie aufgeklärt worden wären

Wegen vierfacher sexueller Nötigung muss ein 30-jähriger Oberhausener achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte nahm das Urteil des Landgerichts Duisburg am Montag ohne erkennbare Regung auf. Zwischen 2009 und 2016 hatte er vier Frauen in Oberhausen und Duisburg angegriffen.

Bei der ersten Tat 2009 hatte er eine damals 20 Jahre alte Frau in Oberhausen bis zu ihrem Haus verfolgt und sie im Treppenhaus attackiert. Das Opfer wehrte sich und konnte bei einem Nachbarn anklopfen. Bei der zweiten Tat, vier Jahre später, hatte der Angeklagte eine Oberhausenerin auf dem Heimweg mit einer Spielzeugpistole bedroht. Ein Zeuge rettete die Frau vor dem Sexualtäter.

Joggerinnen attackiert

Eine Joggerin, die am 8. Juli 2015 im Duisburger Stadtwald nahe der Uni unterwegs war, packte er, riss ihr die Oberbekleidung herunter und wollte sie in ein Gebüsch ziehen. Die Frau wehrte sich erfolgreich. Sie biss dem Täter in den Hals. Als der daraufhin einen Moment von ihr abließ, konnte sie fliehen. Der Angeklagte hatte eine Kneifzange in der Tasche gehabt.

Bei der letzten Tat am 21. Juni dieses Jahres hatte er zwei Messer, einen Schlagstock und Pfefferspray dabei. Eine 31-Jährige Frau ließ sich aber trotz eines Messerstichs in den Oberschenkel nicht einschüchtern. Es gelang ihr, den Täter zu beruhigen. Passanten griffen ein, stellten den Mann.

Taten wurden immer brutaler

Die Übergriffe seien von Tat zu Tat brutaler geworden, stellte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer fest. Der einzige Schluss, den der Angeklagte aus seinen Verbrechen gezogen habe, sei offenbar der gewesen, sich immer stärker zu bewaffnen, um den Widerstand seiner Opfer zu brechen. „Er hat aufgerüstet.“ Die Anklagevertreterin forderte neun Jahre Gefängnis. Der Verteidiger hatte in seinem extrem kurzen Schlussvortrag wenig entgegen zu setzen. Er wies auf das Geständnis des Angeklagten und dessen Intelligenz-Grenzbegabung hin.

Die Strafkammer hielt dem Angeklagten zu Gute, dass er nach seiner Festnahme aus dem Gefängnis heraus eine Lebensbeichte abgelegt hatte. „Er hat auch zwei ältere Taten gestanden, die man ihm nicht hätte nachweisen können“, so der Vorsitzende. Viel mehr sprach allerdings nicht für den bislang nicht vorbestraften 30-Jährigen. Strafschärfend wirkten sich dagegen die teils gravierenden psychischen Folgen für die geschädigten Frauen aus.