Duisburg. Bewährung für Duisburger. Gefälschte Urkunden verhalfen Autobesitzern zur grünen Plakette .

Es waren umfangreiche Ermittlungen, die die Polizei aus Wuppertal 2013 in ganz NRW anstieß, um einer Bande von Urkundenfälschern das Handwerk zu legen. Die gut organisierte Täter-Gruppe verhalf Autobesitzern zu TÜV-Gutachten und anderen Bescheinigungen, die sie auf normalem Wege wohl nicht mehr bekommen hätten. Vor dem Landgericht kam ein 69-jähriger Duisburger nun mit einer milden Strafe davon.

Die Anklage warf ihm vor, zwischen April 2012 und April 2013 in 43 Fällen Bescheinigungen gefälscht zu haben, die dem Straßenverkehrsamt den Einbau von Feinstaubpartikelfiltern in Dieselfahrzeuge vorgaukelten. Tatsächlich standen die Filter, die den Besitzern ein Befahren grüner Umweltzonen ermöglichten, aber nur auf dem Papier, das mit unrechtmäßig erlangten Stempeln der Mercedes-Niederlassung in Neumühl versehen worden war. 400 bis 900 Euro soll der Angeklagte dafür von seinen Kunden kassiert haben.

Zu 21 Monaten Haft verurteilt

Die Beweisaufnahme hätte Monate dauern können, wenn der 69-Jährige nicht bereit gewesen wäre, wenigstens elf Fälle zu gestehen. Im Gegenzug war ihm eine Bewährungsstrafe zugesichert worden. Und so gab der Mann denn zu, in elf Fällen falsch beurkundet zu haben. Zunächst hatte er das handschriftlich getan, war aber dann von einem Komplizen, der fortan am heimischen PC als „Drucker“ agierte, von einem professionelleren Vorgehen überzeugt worden. „Das Geld habe ich brav geteilt“, so der Rentner, der mit den kriminellen Machenschaften seine bescheidenen Altersbezüge aufbessern wollte, die er als Kraftfahrer, Glasbläser, Hüttenwerker und Geflügelhändler erworben hatte. „Kfz-Mechaniker war ich nie.“

Von seinem inzwischen untergetauchten Komplizen war der Angeklagte schwer belastet worden. Allerdings hatte es auf die Ermittler so gewirkt, als wolle der Mittäter seinen Tatbeitrag bewusst kleinreden. Der „Drucker“ allerdings soll geargwöhnt haben, dass der 69-Jährige sich revanchieren wollte. Deshalb soll er ihn kurz vor seinem Verschwinden krankenhausreif geschlagen haben.

Angesichts der Gesamtumstände verurteilte die Strafkammer den 69-Jährigen am Ende zu 21 Monaten, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.