Duisburg. Ein 52-Jähriger drehte im Aufenthaltsraum des Tiergnadenhofs in Rheinhausen eine Propangasflasche auf. Verurteilter gilt juristisch als schwachsinnig.

Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht am Freitag einen 52-jährigen Rheinhauser zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. In der Nacht zum 17. Oktober 2015 hatte der frühere Helfer in einem Aufenthaltsraum des Tiergnadenhofs am Bernhard-Röcken-Weg in Rheinhausen eine Flasche Propangas aufgedreht. Der Frühdienst auf dem Tiergnadenhof bemerkte das Gasgemisch, das leicht hätte in die Luft fliegen können, zum Glück rechtzeitig.

Ursprünglicher Anklagevorwurf: versuchter Mord

MordversuchDer ursprüngliche Anklagevorwurf hatte auf versuchten Mord gelautet. Doch angesichts der intellektuellen Minderbegabung des Angeklagten – juristisch gilt er als schwachsinnig – ging das Gericht am Ende davon aus, dass der 52-Jährige die möglichen Folgen seiner Tat vielleicht gar nicht habe erkennen können. Dass Gas im Allgemeinen eine Gesundheitsgefährdung darstelle, sei dem nur eingeschränkt schuldfähigen Angeklagten allerdings sehr wohl bewusst gewesen.

Eine Unterbringung des 52-Jährigen kam nicht in Betracht, da dafür die juristischen Voraussetzungen fehlten. Insbesondere vermochte die Strafkammer aus einem einzigen Vorfall keine Gemeingefährlichkeit des Mannes abzuleiten.