Duisburg. Nach dem Angriff auf die kleine Dilek verurteilt Gericht Halterin und Hundeführerin zu Bewährungsstrafen und bescheinigt beiden grobe Fahrlässigkeit.

  • Gerichtsurteil übersteigt Strafantrag des Staatsanwalts
  • Hundeführerin hatte fahrlässig gehandelt
  • Kind musste nach Rottweiler-Attacke 27 Mal operiert werden

Für die drei Jahre alte Dilek wird der 6. Juli 2015 der Tag bleiben, an dem der viel zu kurze unbeschwerte Teil ihrer Kindheit endete. An diesem Tag fiel sie ein Rottweiler am Rheindeich in Neuenkamp an, riss ihr einen großen Teil der Kopfhaut ab, zerfetzte ihr das linke Ohr und fügte ihr Bisswunden im Gesicht und am Körper zu. Das Verfahren gegen die 31-jährige Halterin des inzwischen eingeschläferten Tieres und die 23-Jährige, die am Tattag mit dem Hund unterwegs gewesen war, endete am Montag mit Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Das Amtsgericht verurteilte die 31-Jährige zu 21 Monaten, die jüngere Angeklagte zu einem Jahr. Beide Strafen wurden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Obendrein müssen die beiden Frauen 500 beziehungsweise 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Dilek musste bereits 27-mal operiert werden - und weitere OPs folgen

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Die Vernehmung einer Ärztin hatte am dritten Verhandlungstag noch einmal das ganze Grauen für das Kind und seine Eltern deutlich gemacht: 27 Operationen hat Dilek da schon über sich ergehen lassen müssen. Mindestens zehn weitere werden folgen. Die Ärzte wollen versuchen, dem Kind bis zur Einschulung zumindest wieder einen Teil der Kopfhaare zurück zu geben und die schlimmsten Narben ein wenig unauffälliger zu gestalten, Ob es gelingt ist ungewiss.

Von einem Vorsatz der Hundehalterin gingen Staatsanwaltschaft und Gericht am Ende nicht aus: „Es war ein tragischer Unfall“, so der Anklagevertreter.

Gerichtsurteil übersteigt Strafantrag des Staatsanwaltes

Allerdings sei das Maß an Fahrlässigkeit, das beide Frauen an den Tag gelegt hätten, erheblich gewesen, so die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Die 31-Jährige, die als Halterin mit Sachkundenachweis und Training in einer Hundeschule den Rottweiler ohne Leine und Maulkorb führen durfte, habe beispiellose Leichtfertigkeit an den Tag gelegt, als sie der Mitangeklagten das Tier überließ, ohne sie auf die Gefahr und die Auflagen aufmerksam zu machen. Und die mit Hunden unerfahrene 23-Jährige habe fahrlässig gehandelt, als sie das Tier von der Leine ließ. „Wie man auf die Idee kommen kann, dass an einem schönen Sommertag niemand in den Rheinwiesen sei, ist nicht nachvollziehbar“, so die Vorsitzende.

Mit dem vergleichsweise deutlichen Urteil überstieg das Gericht sogar den Strafantrag des Staatsanwaltes. Ob es die Eltern trösten kann, bleibt fraglich. „Wir wollen nur Gerechtigkeit“, hatte der als Nebenkläger auftretende Vater des verletzten Mädchens in seinem Schlusswort gesagt. Ob das Urteil seiner Vorstellung gerecht werden kann, bleibt offen.