Duisburg. . Das Landgericht Duisburg verurteilte am Mittwoch den ehemaligen Gebag-Vorstand Jürgen Dressler zur Zahlung von 5,75 Millionen Euro Schadenersatz.

  • Landgericht Duisburg verurteilt Jürgen Dressler zur Zahlung von 5,75 Millionen Euro
  • Ex-Gebag-Vorstand haftet für Debakel beim Küppersmühlen-Ausbau
  • Der ehemalige Baudezernent erhebt seinerseits schwere Vorwürfe

Vor der Urteilsverkündung in Saal 207 des Landgerichts am König-Heinrich-Platz hatte Jürgen Dressler sich am Mittwoch gegenüber Medienvertretern noch in einer Mischung aus Trotz und Zuversicht präsentiert: „Je nachdem, wie das Urteil lautet, werde ich etwas sagen“, so der 69-jährige ehemalige Beigeordnete der Stadt Duisburg. „Aber wenn es nicht zu meiner Zufriedenheit ausfällt, gibt es richtig Ärger.“ Die Vorsitzende der 5. Kammer für Handelssachen benötigte nur eine Minute, um eventuelle Hoffnungen Dresslers zunichte zu machen. Die Klage der städtischen Baugesellschaft Gebag gegen ihr ehemaliges Vorstandsmitglied hatte in vollem Umfang Erfolg: Im Zusammenhang mit dem finanziellen Debakel des gescheiterten Ausbaus des Museums Küppersmühle am Innenhafen wurde Dressler zur Zahlung von 5,75 Millionen Euro verurteilt.

Nun sind alle drei Ex-Vorstände verurteilt

Bereits bei der mündlichen Verhandlung der Sache Ende September hatte die Kammer wenig Zweifel daran gelassen, wie das Urteil aussehen würde. Die Richter sahen Dressler nicht weniger in der Haftung als seine damaligen Vorstandskollegen Dietmar Cremer und Marianne Wolf-Kröger, die bereits - durch alle Instanzen - zur Zahlung von 7,3 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt wurden.

Dabei spielte es für die Richter erkennbar keine entscheidende Rolle, dass Jürgen Dressler als Baudezernent der Stadt nur ein entsandtes, nebenamtliches Mitglied im Gebag-Vorstand war. Auch wenn Dressler bis heute nicht verstehen will, warum er bei gleicher Verantwortung nur eine geringe Aufwandsentschädigung für seine Zusatztätigkeit erhielt. Auch von ihm, so die Kammer, sei die gleiche kaufmännische Sorgfaltspflicht zu erwarten gewesen. Und dazu passe nun einmal nicht, dass der Vorstand 2009, angesichts eines maroden Stahlkubus’, von dem fraglich ist, ob er es jemals auf die Spitze eines Getreidesilos der historischen Küppersmühle gekommen wäre, durch Untätigkeit eine Verpflichtung zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus gegenüber den Hauptsponsoren einging und damit jede Menge zusätzliches Geld verbrannte.

Dressler erhebt schwere Vorwürfe

Für Dressler scheint der Fall allerdings noch längst nicht abgeschlossen. Pressevertretern drückte er ein mehrseitiges Papier-Konvolut in die Hand, das seiner Ansicht nach Rechtsfehler des Gerichts ebenso beweist wie einen Betrug durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt. In dessen Bericht habe noch 2013 gestanden, dass der Gebag-Vorstand den Aufsichtsrat nicht unterrichtet habe. Doch nicht durch die Untätigkeit des Vorstandes sei die Bauverpflichtung eingegangen worden, glaubt Dressler.

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Er verweist in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben an die Hauptsponsoren des Erweiterungsbaus, die Eheleute Ströher, vom Mai 2010. Das in Kopie vorgelegte Papier, mit dem eine Fertigstellung bis Ende 2011 versprochen wurde, trägt neben den Unterschriften von Dietmar Cremer und Marianne Wolf-Kröger auch jene des damaligen Oberbürgermeisters Adolf Sauerland und des Gebag-Aufsichtsratsvorsitzenden Friedrich Prüßmann.

Der Aufsichtsrat stehe ebenso in der Haftung wie den Mitgliedern des Rates eine Mitverantwortung zuzusprechen sei, so Dressler. Sein Fazit: „Eine unbegründete Klage auf der Grundlage eines vorsätzlichen Betruges in einem besonders schweren Fall soll lediglich den Vorstand ‘verhaften’.“