Duisburg. Ein Duisburger stand vor Gericht, weil man Drogen und Waffen in seiner Wohnung fand. Doch ein Teil der Drogen gehörte einem Freund des Angeklagten.
- 28-Jähriger Duisburger wegen Drogenbesitzes und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt
- Polizei fand 40 Tütchen Cannabis, eine kleine Cannabis-Plantage, einen Schlagring und ein Messer in der Wohnung
- Bei Verhandlung stellte sich heraus, dass ein Freund die Cannabis-Tütchen in der Wohnung des Angeklagten platziert hat
Wegen Drogenbesitzes und Verstoßes gegen das Waffengesetz fand sich gestern ein 28-jähriger Meidericher vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wieder. Im Zusammenhang mit einem Kapitalverbrechen war seine Wohnung am 5. Februar 2015 durchsucht worden. Dort stieß die Polizei auf eine kleine Cannabis-Plantage. Zudem lagen 40 Tütchen mit Cannabis-Kraut in einem Schrank. Und außerdem fanden die Ordnungshüter einen Schlagring und ein Karambitmesser, eine Kombination aus Klinge und Schlagring.
„Die sechs Cannabis-Pflanzen waren meine“, erklärte der Angeklagte. Aber er wisse nicht, wo 40 Plastiktütchen mit Cannabis-Kraut hergekommen seien. „Den Schlagring hat ein Bekannter bei mir vergessen“, behauptete der 28-Jährige. Den Namen des Eigentümers wollte er allerdings nicht nennen. „In der Szene tut man das besser nicht.“ Und das Karambitmesser? „Das habe ich gekauft, um die Pflanzen zu beschneiden. Das war so schön scharf.“ Genau das gleiche hatte der Mann auch schon der Polizei erzählt.
Ein Übernachtungsgast hatte die Drogen in der Wohnung gelassen
Ein Gutachten des Landeskriminalamtes kam zu dem Schluss, dass das frei verkäufliche Karambitmesser kein gefährlicher Gegenstand sei. Dieser Punkt der Anklage war also schon einmal weg. Das Cannabis-Kraut erklärte ein Freund des Angeklagten: „Er hat mich einige Tage in seiner Wohnung schlafen lassen. Ich habe die Tütchen in den Schrank gelegt.“ Statt das der Polizei gleich zu erklären, war er bei der Wohnungsdurchsuchung abgehauen.
Der Staatsanwalt glaubte dem Zeugen nicht. Er sah die Anklage insgesamt als erwiesen an, wollte sogar die Gefährlichkeit des Messers noch strafschärfend berücksichtigt wissen und verstieg sich zu einem Antrag, mit dem er 18 Monate mit Bewährung forderte. Das Schöffengericht folgte dagegen dem Verteidiger und verurteilte den bislang nur geringfügig vorbestraften 28-Jährigen wegen Besitzes der Drogen-Pflanzen und des Schlagringes zu einer Geldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze zu je zehn Euro).