Dusburg. . Weil er angeblich Glücksspielautomaten manipuliert hatte, stand ein Duisburger (24) vor Gericht. Am Ende blieb jedoch noch ein Detail dubios.
- Wegen Verstoßes gegen das Urhebergesetz und unerlaubten Glücksspiels fand sich ein 24-jähriger vor dem Amtsgericht
- Laut Anklage hatte er in den Jahren 2012 und 2013, noch als Heranwachsender, Glücksspielautomaten manipuliert.
- In den Ermittlungsakten war der Angeklagte als Student der Elektrotechnik geführt - er hat nur einen Hauptschulabschluss
Wegen Verstoßes gegen das Urhebergesetz und unerlaubten Glücksspiels fand sich ein 24-jähriger Innenstadtbewohner gestern vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wieder. Laut Anklage hatte er in den Jahren 2012 und 2013, noch als Heranwachsender, Glücksspielautomaten manipuliert.
Der findige Jung-Unternehmer hatte sich bereits mit 20 Jahren als Kioskbetreiber und Automatenaufsteller selbstständig gemacht. Die Anklage warf ihm vor, Steuerungsprogramme von Automaten so überschrieben zu haben, dass die Geräte ohne die erforderliche Lizenz betrieben werden konnten. Die Geräte soll er zum Preis von jeweils mindestens 500 Euro zum Kauf angeboten haben. Unter anderem an einen verdeckten Ermittler des Hersteller-Konzerns, der auf den Schmu, der mit seinen Automaten getrieben wurde, aufmerksam geworden war.
Auch hier umging der Angeklagte geschickt ein Geständnis
Der Angeklagte und sein Verteidiger vermieden ein Geständnis. Statt dessen trugen sie vor, sich mit dem Hersteller geeinigt zu haben: Vertraglich hatte der Angeklagte dem Konzern zugesichert, künftig keine derartigen Spielereien mehr mit dessen Geräten zu betreiben. Bei Zuwiderhandlung müsste er sofort 5000 Euro zahlen. Als Schadenswiedergutmachung erklärte sich der 24-Jährige außerdem zur Zahlung von 8000 Euro bereit. 5000 davon hat er schon gezahlt.
Ein zweiter Anklagepunkt warf dem Angeklagten vor, eines der manipulierten Geräte in seinem Kiosk aufgehängt zu haben. Mit dem Totalisator für Fußballwetten waren Mitte 2013 innerhalb von nur drei Wochen stolze 27 000 Euro eingespielt worden. Auch hier umging der Angeklagte geschickt ein Geständnis, erklärte sich aber bereit, bei einer Einstellung des Verfahrens noch einmal 2000 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung zahlen zu wollen. Das milde gestimmte Jugendschöffengericht nahm den Vorschlag an.
Dubios blieb noch ein Detail: In den Ermittlungsakten war der Angeklagte von der Polizei als Student der Elektrotechnik geführt worden. Der 24-Jährige konnte sich ein unterdrücktes Grinsen nicht verkneifen: „Ich habe nicht mal Abitur. Nur einen Hauptschulabschluss.“