Gericht verurteilte den Niederländer wegen Drogenschmuggels und Beihilfe zum Handeltreiben mit Rauschgift. Auch die Begleitung wurde verurteilt.
Wegen Drogenschmuggels und Beihilfe zum Handeltreiben mit Rauschgift verurteilte das Landgericht gestern einen 62-jährigen Mann aus Hilversum zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Am 1. April war er in Begleitung einer Frau aus Utrecht in Duisburg von der Polizei geschnappt worden. Im Kofferraum seines Autos fanden die Ermittler drei Kilo Marihuana.
Die Version des Angeklagten, er sei nur wegen der Sehenswürdigkeiten nach Duisburg gekommen, sahen die Richter als widerlegt an. Dazu hatten nicht nur die wirren Angaben des 62-Jährigen beigetragen. Unter anderem hatte er behauptet, wegen des Einkaufs von Hundefutter quer durch die Niederlande gefahren zu sein. Für die Verurteilung waren vor allem die geständigen Angaben der 35-jährigen Mitangeklagten verantwortlich.
Sie gab zu, zwischen Februar und April im Auftrag niederländischer Dealer bei drei Kurierfahrten insgesamt acht Kilo Rauschgift zu einer Trinkhalle in Neumühl geliefert zu haben. Weil sie mit den kriminellen Geschäften aufhören wollte, habe sie bei der letzten Tour den Angeklagten als Nachfolger einarbeiten wollen. Trotz einer einschlägigen Vorstrafe kam die 35-Jährige mit vergleichsweise milden vier Jahren und drei Monaten davon.