Duisburg. 23-Jähriger wurde nur für Beihilfe zum Betrug verurteilt. Für das Gericht sprach viel dafür, dass der Inhaber des überfallenen Ladens mit von der Partie war.
Angeklagte dürfen zu ihrer Verteidigung lügen. Das ist nicht strafbar. Und so hat schon mancher Märchen erzählt im verzweifelten Versuch, ums Gefängnis herumzukommen. Auch im Falle eines 23-jährigen Krefelders, der jetzt vor dem Landgericht stand, hätte es so sein können. Denn der beteuerte, dass der ihm vorgeworfene Raub auf ein Kopiergeschäft in Meiderich gar nicht echt gewesen sei. Der Inhaber sei vielmehr mit von der Partie gewesen, um die Versicherung zu betrügen. Doch nach Ansicht der 6. Großen Strafkammer sprach nach mehrtägiger Beweisaufnahme viel für diese Version. Und so stand am Ende eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung und Beihilfe zum Betrug.
Zu viele Details hätte sich der Angeklagte ausdenken müssen: Ladenlokale, an denen konspirative Treffen stattgefunden haben sollen, und die tatsächlich ermittelt wurden. Ebenso wie die beteiligten Personen: Der Inhaber eines Asia-Food-Geschäftes, der dem 23-Jährigen nach dessen Darstellung den Job anbot und ihm einen Mittäter beschaffte; ebenso wie ein Mann, der offenbar über die notwendigen Versicherungskenntnisse verfügte. Alles lebende Personen.
Ein Angestellter war nicht eingeweiht
Und so verdichteten sich die Anzeichen mehr und mehr, dass der Angeklagte mit seiner Darstellung, es habe sich bei dem Überfall am 25. April 2014 auf ein Kopiergeschäft an der Heisingstraße in Mittelmeiderich nur um eine Inszenierung gehalten, die Wahrheit sagte. Nur zum Schein habe er den Besitzer mit einer Pistole bedroht und gefesselt. Lediglich ein Angestellter des Geschäfts sei nicht eingeweiht gewesen und habe tatsächlich überwältigt werden müssen. Das Geld aus der Kasse sei nur eine Anzahlung für den Hauptjob gewesen: Mit einem Feuerlöscher hatte der Angeklagte in Drucker und Kopierer gesprüht und sie zerstört.
Seinen Angestellten hatte der Inhaber des Kopiergeschäfts damit überrascht, dass er sich kurz vor der Tat erstmals Feuerlöscher zulegte. Und er wies den Mann an, die Fensterscheiben so mit Werbung zuzukleistern, dass der Laden kaum noch einsehbar war.
Nicht zuletzt war das Gericht darüber stutzig geworden, dass das Kopiergeschäft im Januar erneut Opfer eines merkwürdigen Verbrechens geworden war: Bei einem Einbruch wurde wenig gestohlen, aber viel zerstört. Zuvor hatte der Inhaber die Geräte zum Neuwert versichern lassen. Der Mann, der seinen Laden inzwischen an einen Bekannten abgab, wird in nächster Zeit wohl von der Staatsanwaltschaft hören. Und von der Versicherung.