Duisburg. Wegen versuchten Totschlags muss alkoholkranker Duisburger lange ins Gefängnis. Bei Streit vor einer Altstadt-Kneipe stach er einen 28-Jährigen nieder.

Mit einem deutlichen Urteil endete am Dienstag vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz das Verfahren gegen einen 24-jährigen Innenstadtbewohner. Die Schwurgerichtskammer verurteilte den Mann wegen versuchten Totschlags zu zehn Jahren Haft.

In der Nacht zum 6. Februar, gegen zwei Uhr morgens, war es in der Gaststätte „Hexenkessel“ an der Beekstraße zu einem Streit gekommen. Das Geschehen verlagerte sich rasch vor die Türe. Doch obwohl die Streithähne, darunter der beste Freund des Angeklagten, sich inzwischen wieder beruhigt hatten, mischte sich der Angeklagte in das Geschehen ein.

Doch das wollte niemand. Am Ende musste der 24-Jährige, der nicht zu beruhigen war, sogar Schläge von seinem Kumpel hinnehmen. Der Angeklagte entfernte sich daraufhin kurz von der Gruppe und kehrte mit einem Messer mit 6,5 Zentimeter langer Klinge zurück. Damit stach er auf den vorherigen Widersacher seines Freundes ein, wollte anschließend auch noch andere zu einem Zweikampf provozieren. Der Wirt konnte dem Mann schließlich die Waffe abnehmen.

Mit letzter Kraft war der verletzte 28-Jährige zum Eingang der Gaststätte zurück gewankt und bat darum, einen Krankenwagen zu rufen. Dann brach er blutüberströmt zusammen.

Messerstiche verletzten Lunge und Herz

Mehrere Stiche hatten seinen Oberkörper getroffen. Verletzungen der Lunge und des Herzens überlebte er knapp, „wie durch ein Wunder“, so eine Ärztin. Aber durch den massiven Blutverlust kam es zu einer zweitweisen Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Der 28-Jährige wurde dadurch zum Pflegefall, wird bis an sein Lebensende unter den Folgen zu leiden haben. Er kann nicht gehen, nicht greifen und ist nahezu blind.

Der Angeklagte schwieg während des Verfahrens zu dem Vorwurf. Erst in seinem letzten Wort beteuerte er gestern, den Tränen nahe, er habe den Geschädigten nicht töten wollen. Die Strafkammer ging am Ende der mehrtägigen Beweisaufnahme allerdings von bedingtem Tötungsvorsatz aus: Die Aggressionen seien vom Angeklagten ausgegangen, von einer Notwehr könne keinesfalls die Rede sein, und wer fünf Stiche in den Oberkörper eines Menschen setze, nehme dessen möglichen Tod zumindest billigend in Kauf.

Mit dem Urteil ordneten die Richter die Unterbringung des alkoholabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Bevor er die Therapie antreten kann, muss er aber noch drei Jahre im Gefängnis bleiben.