Duisburg. Über gleich drei Zivilklagen im Zusammenhang mit dem Loveparade-Unglück vor mehr als sechs Jahren verhandelte am Donnerstag das Landgericht Duisburg.

  • Zivilkammer verhandelt an einem Sitzungstag über drei Klagen
  • Zwei Duisburgerinnen fordern Schmerzensgeld wegen posttraumatischer Belastungsstörungen
  • Klage einer Frau aus Ratingen hat keine Aussicht aus Erfolg

Im Zusammenhang mit der zivilgerichtlichen Aufarbeitung des Loveparade-Unglücks war 2010 von einer möglichen Prozessflut die Rede. Davon ist nicht viel übrig geblieben. Während 90 Prozent der Geschädigten außergerichtlich entschädigt wurden, sind beim Landgericht nicht viel mehr als ein Dutzend Klagen anhängig. In gleich dreien dieser Fälle, in denen es jeweils um posttraumatische Belastungsstörungen geht, verhandelte am Donnerstag die 4. Zivilkammer.

Eine 51-jährige Duisburgerin fordert 70.000 Euro Schmerzensgeld von der Lopavent, deren Geschäftsführer Rainer Schaller, der Stadt Duisburg und dem Land. Ernsthaft von der Haftungsfrage bedroht ist nach Ansicht des Gerichts allerdings nur noch die Lopavent. Die Klägerin, die bereits vorprozessual 10.000 Euro erhielt, war am 24. Juli 2010 ins Gedränge geraten. Ihre Füße hätten den Boden nicht mehr berührt. Sie sei mit dem Kopf gegen die Tunnelwand geschlagen und habe mitansehen müssen, wie jemand reanimiert wurde. Dem Gericht berichtete die Frau gestern, sie habe nach der Loveparade unter blitzlichtartigen Erinnerungen gelitten, die ihr eine Orientierung in der Realität erschwerten. Aufgrund ihrer Vergesslichkeit habe sie keine Arbeit mehr aufnehmen können.

Juristisches Abgrenzungsproblem

Doch für die Juristen gibt es ein Abgrenzungs-Problem: Die Klägerin leidet seit Geburt an einem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS), hatte schon vor der Loveparade wegen psychischer Probleme stationäre Aufenthalte. Die Kammer will am 10. November entscheiden, wie sie in dieser Sache weiter vorgehen will.

In einem anderen Fall klagt eine 54-jährige Fahrlehrerin aus Duisburg auf insgesamt 56.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Sie sei in der Menschenmasse zu Boden gedrückt worden, habe auf anderen Personen gelegen. Der Zivilkammer fehlten zur Beurteilung allerdings zahlreiche Angaben und Atteste. Die Richter regten einen Vergleich an, bei dem die Beklagten 11.000 Euro zahlen würden. Die boten 5000 Euro. Im November soll weiter über einen Vergleich verhandelt werden.

Eine Klage ist abweisungsreif

Als abweisungsreif wertete das Gericht die Klage einer 47-jährigen Frau aus Ratingen. Sie befand sich auf einem Fest in der Nähe und stand zeitweise in Sichtweite des Unglücksortes. Später habe sie erfahren, dass es Tote gegeben habe. Das Gericht sieht es als höchst problematisch an, die angeblich dadurch verursachte posttraumatische Belastungsstörung den Beklagten zuzurechnen. Eine Entscheidung soll Ende September verkündet werden.