Wenn eine Firma 150 Gabelstapler benötigt, diese jedoch nur leasen und nicht erwerben möchte, ist der Leasingfachwirt gefragt. Er muss in der Lage sein, Bonitätsprüfungen durchzuführen, und sich in Wirtschaftsfragen und Vertragsmodellen gut auskennen. Kalkulationen, Rechnungswesen, Bilanzen und Einschätzung der Werthaltigkeit eines Objekts gehören zu seinem Geschäft.

"Das ist ein Beruf mit sehr anspruchsvollen Aufgaben", sagt Karl-Henning Haenchen, seit 30 Jahren Leasingfachmann und Dozent für angehende Leasingfachwirte an der Rackow Akademie. Leasingfachwirte sind Kreditsachbearbeiter, die vorwiegend in Leasinggesellschaften arbeiten. "Leasingverträge können bei großen Kunden schnell mal 20 Millionen Euro betragen", so Haenchen, der zunächst Bankkaufmann gelernt hat und später als Abteilungsleiter in einer Leasinggesellschaft tätig war.

Das Aufgabengebiet unterteilt sich in die beiden Hauptbereiche Immobilienleasing und Mobiles Leasing. Zu Letzterem gehören Direkt-, Vertriebs-, und Autoleasing. Der Leasingfachwirt muss unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sowohl das zu leasende Objekt als auch die Kundenfirmen im Einzelnen beurteilen können. Um sich persönlich einen Eindruck zu verschaffen, begleitet er deshalb zuweilen die Außendienstmitarbeiter zum Kunden. Betriebswirtschaftliches Wissen und gute Branchenkenntnisse gehören ebenso zum Job wie die laufende Beobachtung der Wirtschaftslage und der Kundenunternehmen. Da der Leasingfachwirt auch Konditionen aushandeln muss, benötigt er auch Verhandlungsgeschick und Kommunikationsstärke. "In dem Beruf hat man mit sämtlichen Branchen und einer Vielzahl von Objekten zu tun sowie mit einer Fülle von Vertragsarten. Das macht den Job so interessant", sagt Haenchen.

Seit 1995 gibt es den geprüften Leasingfachwirt. "Da es eine spezielle Sparte betrifft, ist dieser Beruf noch nicht so bekannt wie beispielsweise der Bilanzbuchhalter", sagt Matthias Meider von der Handelskammer. Voraussetzung für die Prüfung bildet eine kaufmännische Ausbildung mit zwei Jahren Berufserfahrung, ersatzweise sechs Jahre Berufspraxis in einem mit Leasing betrauten Bereich. So hat ein Prüfling zunächst Einzelhandelskaufmann gelernt und war dann sechs Jahre bei einer Autoleasing-Firma tätig.