Ob Quartiersmanagement oder gleich eine Neugestaltung ganzer Ortsteile - Stadtplaner haben ein sehr vielseitiges Arbeitsgebiet. Damit ihre Ideen Wirklichkeit werden, müssen sie sich mit unterschiedlichen Menschen und Institutionen abstimmen. "Stadtplaner arbeiten im Interesse des Allgemeinwohls", sagt Christof Rose, Sprecher der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Sie erarbeiten Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne und machen damit Vorschläge, wie ein Gebiet genutzt werden kann. Wichtig dabei, so betont Rose, ist die Auseinandersetzung mit der Umwelt und den Menschen, denn eine gestaltete Umwelt sollte so aussehen, dass sie auch angenommen wird. Politiker müssen den Planungen zustimmen, bevor sie umgesetzt werden können.
Stadtplaner müssen eine Offenheit für gesellschaftliche Phänomene mitbringen. Demografischer Wandel, Strukturveränderung und Mobilität der Einwohner sind nämlich wichtige Kriterien bei der Gestaltung von Städten. Deshalb komme es bereits im Studium weniger auf einen bestimmten Notendurchschnitt oder ein Faible für Zahlen als auf Kreativität, Querdenken und ein gutes Vorstellungsvermögen an, sagt Julian Wekel, Professor für das Fachgebiet Entwerfen und Regionalentwicklung des Fachbereichs Architektur an der Technischen Universität Darmstadt. Die universitäre Ausbildung vermittelt eine Mischung aus architektonischem Fachwissen und Wissen in Soziologie und Geografie. Interessant ist die Verknüpfung von ingenieur-, geistes- und sozialwissenschaftlichen Inhalten. Die meisten grundständigen Studiengänge der Stadtplanung sind an die Architektur angedockt. Seit 1969 gibt es die Stadt- und Raumplanung jedoch als eigenen Studiengang. Nach dem Studium machen viele Absolventen ein zweijähriges Städtebaureferendariat, bevor sie in den Öffentlichen Dienst gehen. Arbeitgeber für Stadtplaner sind die Ämter der Kommunen, der Länder und des Bundes. Viele arbeiten zudem selbstständig in ihrem Büro oder sind bei einem Beratungsbüro angestellt. Häufig werden Aufgaben der öffentlichen Hand an diese Büros vergeben. Die Berufsbezeichnung Stadtplaner ist gesetzlich geschützt. Nennen darf sich so nur, wer der Architektenkammer angehört. "Wir verlangen von den Mitgliedern regelmäßige Fortbildungen", sagt Rose.