Sehr geehrter Herr Heyl,

urlaubsbedingt habe ich die "Möbel-Höffner-Affäre" nur ansatzweise verfolgen können. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hier helfen könnten, einen Überblick zu verschaffen.

Aus meiner Sicht gibt es nur zwei Möglichkeiten:

1) Das, was die grün-schwarze Koalition besprochen hat, entspricht den Gesetzen, ist transparent und nachvollziehbar. In dem Fall ist die Kündigung von Staatsrat Bonz (die das Abendblatt nachvollziehbar findet) sicherlich auch korrekt. Dann kann ich aber nicht verstehen, warum das Abendblatt einen Schadensersatz für Möbel Höffner für wahrscheinlich hält.

2) Das, was im stillen Kämmerlein besprochen wurde, ist nicht okay, hat "Geschmäckle", ist nicht transparent. Dann kann ich nicht verstehen, warum Staatsrat Bonz entlassen wurde. Meiner Ansicht nach ist ein Beamter nicht dem Senat, dem Bürgermeister oder einer Partei verpflichtet, sondern dem Gesetz.

Wie gesagt, sehr geehrter Herr Heyl, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Schumacher

Sehr geehrter Herr Schumacher,

die schwarz-grüne Koalition hat in Sachen Möbel Höffner eine Geheim- oder Nebenabsprache getroffen. Das wird inzwischen auch eingeräumt. Unklar ist bis heute, worin genau die Absprache bestand. Herr Bonz behauptet, CDU und GAL hätten das Nein zur Ansiedlung definitiv beschlossen. Wahrscheinlicher ist, dass Ole von Beust und Michael Freytag der Koalitionspartnerin Anja Hajduk von den Grünen freie Hand gegeben haben, das Projekt noch einmal auf Herz und Nieren zu prüfen. Letzteres wäre eine rechtlich zulässige Vorgehensweise. Intransparent war die Sache - man kann das auch geheim nennen -, weil sie keinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat.

Grundsätzlich gehören solche Nebenabsprachen - also auch die Suche nach Möglichkeiten, einen früher gefassten Plan ein weiteres Mal juristisch zu durchleuchten, um einen Grund zu finden, ihn zu Fall zu bringen - wohl zur Politik.

Es muss einen geschützten Bereich gegenseitigen Vertrauens geben, wenn zwei Parteien eine Koalition vereinbaren, zwei so unterschiedliche wie CDU und GAL zumal. Das Entscheidende ist, es muss am Ende alles rechtmäßig sein, und der Vorgang darf nicht zu früh publik werden.

Der von dem ehemaligen Staatsrat Bonz angefertigte Vermerk war dann die Vorlage für das Publikwerden der Absichten.

Wenn der Vermerk nun so formuliert wurde, dass er anstelle einer "neuerlichen Prüfung" bereits ein endgültiges Nein festhielt, hätte der Verfasser Politik auf eigene Rechnung gemacht.

Wenn ein Staatsrat die politische Linie nicht mittragen kann, hätte er als politischer Beamter seinen Senator darüber informieren müssen. Die Stellung eines Staatsrats ist nicht mit der eines "einfachen" Verwaltungsbeamten vergleichbar, der seine sachlichen Bedenken "zur Akte" abgeben kann. Ein Staatsrat ist Teil der politischen Führung.

Die Frage eines Schadensersatzes hängt daran, wie bindend die Zusagen an den Investor Möbel Höffner waren und wie rechtmäßig die gesamte Entwicklung in der Sache abgelaufen ist.

Das können am Ende sicher nur Gerichte überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Menso Heyl


Menso Heyl, Chefredakteur des Hamburger Abendblattes.