Arnsberg. Aussage des Ex-Managers, der 14 Millionen veruntreut haben soll, wieder verschoben. So begründet der Verteidiger das erneute Schweigen.

Neues Jahr, altes Spiel: In dem Prozess gegen einen ehemaligen Infineon-Manager, der über Jahre insgesamt 14,2 Millionen Euro Firmengeld bei einer Tochterfirma des Chipherstellers veruntreut haben soll, geht das Warten auf die seit Monaten erhoffte Aussage des Hauptangeklagten weiter. Diesmal der Grund für das Schweigen des Dortmunders zu den Vorwürfen: Infolge einer Erkrankung – bereits vor einem Monat war die Rede von einer Zahn-Operation – habe der Hauptangeklagte nicht sprechen können, daher habe man nicht ausreichend Zeit gehabt, um ihn auf die Befragung vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Arnsberg vorzubereiten, erklärte die Verteidigung.

Zur Einordnung: Der Prozess gegen den ehemaligen Infineon-Manager hatte ursprünglich im April 2024 starten sollen. Damals aber soll der Hauptangeklagte erkrankt gewesen sein, er erschien im Frühjahr nicht zur Verhandlung in Arnsberg, der Prozess wurde in den Herbst verschoben. Die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft liegt sogar bereits gut zwei Jahre zurück (Juni und Dezember 2022).

Möglicherweise sagt der Hauptangeklagte, der seit dem Jahr 2007 in der Geschäftsführung der Infineon Technologies Bipolar GmbH & Co. KG in Warstein tätig war, einem Tochterunternehmen von Deutschlands größtem Halbleiterhersteller Infineon Technologies AG und des Elektro- und Energietechnikherstellers Siemens Energy AG, nun am kommenden Freitag (10. Januar) aus. „Er ist bereit, ausführlich was zu sagen“, erklärte Verteidiger Prof. Dr. Klaus Bernsmann, „er will so schnell wie möglich aussagen, wir wollen in dieser Woche aussagen, er möchte es auch loswerden.“

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Mitangeklagter räumt Vorwürfe ein

Statt mit der Aussage des Hauptangeklagten startete die Kammer mit der Beweisaufnahme und der Vernehmung von drei als Zeugen geladenen Wirtschaftsprüfern ins neue Jahr. Dieses Vorgehen wiederum rief Kritik der Infineon-Anwälte hervor, welche den Chiphersteller in dem Verfahren als (geschädigten) Nebenkläger vertreten. Die Strafprozessordnung sehe vor, dass Zeugen nach der Vernehmung des Angeklagten zu Wort kommen sollen, damit der Angeklagte nicht erst die Beweisaufnahme abwarten und sein Aussageverhalten daran anpassen könne. Die Kammer blieb jedoch bei ihrem Plan.

Ein Stück weiter als der Hauptangeklagte, dem unter anderem Untreue, Urkunden- und Bilanzfälschung sowie Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zur Last gelegt wird, sind die beiden Mitangeklagten, denen die Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Untreue vorwirft. Das Ehepaar, das früher mit dem Hauptangeklagten befreundet war, hat sich bereits zu den Vorwürfen geäußert. Am Montag ergänzte der Ehemann seine Einlassungen.

Der Heilpraktiker hatte sich zunächst als – leicht zu verführendes – Opfer des ehemaligen Infineon-Managers präsentiert, geblendet von der Freundschaft zu ihm und dessen einst gutem Ruf in Wirtschaftskreisen. Diese Aussage hatte scharfe Kritik der Infineon-Anwälte hervorgerufen („absurd“, „abenteuerlich“, „schlicht falsch“, „lebensfremd“, „unglaubwürdig“). Das war auch als Hinweis für ein parallel laufendes Zivilverfahren in der Angelegenheit vor dem Oberlandesgericht Hamm gedacht, in dem sich der Heilpraktiker mit einer Millionen-Forderung von Infineon konfrontiert sieht. In der Causa laufen Gespräche über einen außergerichtlichen Vergleich, bei dem der Heilpraktiker auf das Entgegenkommen von Infineon angewiesen sein könnte.

Am Montag nun ließ der 54-Jährige in einer Erklärung seines Verteidigers mitteilen, dass „die Vorwürfe in der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen mich richtig sind. Ich weiß, dass ich Fehler begangen habe“.

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