Hagen/Arnsberg. Ex-Manager, der Millionen unterschlagen haben soll, war nicht in Arnsberg vor Gericht erschienen. Nun erfolgt der nächste Versuch.
Der im Frühjahr nach mehreren erfolglosen Anläufen verschobene Prozess gegen einen ehemaligen Infineon-Manager, der bei einem Tochterunternehmen des Chipherstellers mit Sitz in Warstein über Jahre Firmengeld in zweistelliger Millionenhöhe unterschlagen haben soll, ist neu terminiert worden. Wie das Landgericht Arnsberg auf Anfrage mitteilte, beginne die Verhandlung „voraussichtlich“ am 29. Oktober. Für den Prozess, in dem bisher noch nicht einmal die Anklage durch die Staatsanwaltschaft verlesen worden ist, seien 16 Verhandlungstermine angesetzt. Das Urteil soll am 14. Februar fallen – acht Monate nach dem ursprünglich geplanten Finale.
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Der ehemalige Infineon-Manager, dem unter anderem Untreue, Urkunden- und Bilanzfälschung sowie Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zur Last gelegt wird, und zwei weitere Angeklagte, denen Beihilfe zur Untreue vorgeworfen wird, hatten sich ursprünglich ab dem 16. April vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Arnsberg verantworten müssen. Die ersten drei Verhandlungstermine waren allerdings aufgehoben worden, weil der Hauptangeklagte erkrankt gewesen sein soll. Zum vierten geplanten Termin, am 7. Mai, erschien der ehemalige Infineon-Manager nicht – obwohl ihn laut Gericht eine Gutachterin für verhandlungs- und reisefähig erklärt hatte. Verteidiger Karsten Possemeyer sagte damals, dass sein Mandant „nachweislich erkrankt“ sei, verwies auf ein ärztliches Attest und wies Vorwürfe des Zeitspiels zurück. Auch von einer Operation im Mai oder Juni – wegen einer öffentlich nicht benannten Erkrankung – war die Rede.
Die Vorsitzende Richterin Dorina Henkel hatte damals „Zweifel“ am Gesundheitszustand des Hauptangeklagten erkennen lassen und angekündigt, den ehemaligen Geschäftsführer zum fünften geplanten Verhandlungstermin am 21. Mai „mit dem polizeilichen Taxi“ nach Arnsberg bringen zu lassen, auch stellte sie eine Untersuchung durch einen Amtsarzt in Aussicht.
Dann wurden aber auch die letzten drei der ursprünglich neun vorgesehenen Verhandlungstermine aufgehoben, weil es laut Landgericht Arnsberg nicht möglich gewesen wäre, den Prozess in dem geplanten Zeitrahmen und unter Einhaltung der Fristen der Strafprozessordnung zu Ende zu führen.