Bochum. . Nach dem Mord an einem Börsenmakler (36) hat das Schwurgericht jetzt das schriftliche Urteil über die Täterin (32), eine Arzthelferin, an die Prozessbeteiligten zugestellt. Der Verteidiger der Frau will gegen das Urteil Revision einlegen um zu erreichen, dass die lebenslange Haft in eine zeitlich befristete abgeändert wird.

Drei Monate nach der Verurteilung wegen Mordes hat das Schwurgericht jetzt das schriftliche Urteil über die Arzt-Helferin (32), die ihren Ex-Liebhaber (36) und Vater ihres Sohnes (1) betäubt, vergiftet und erstochen hatte, den Prozessbeteiligten zugestellt. Es ist 50 Seiten lang. Verteidiger Egbert Schenkel wird es auf mögliche Rechtsfehler prüfen und in einer vierwöchigen Frist eine Revisionsschrift verfassen. Diese geht zum Bundesgerichtshof (BGH).

Schenkel sagte am Montag: „Ich bin schon der Auffassung, dass bei einer so hohen Strafe, insbesondere einer lebenslangen, nicht nur drei Berufsrichter und zwei Schöffen die Verantwortung dafür tragen sollten, sondern auch weitere fünf hochqualifizierte Berufsrichter des BGH diese Verantwortung mit übernehmen sollten.“

Sein Ziel ist es, dass die lebenslange in eine zeitlich befristete Haftstrafe abgeändert wird. Er will, dass der Fall noch einmal vor einer anderen Strafkammer neu verhandelt wird. Mit einer Entscheidung des BGH rechnet er erst 2013. Die statistische Erfolgsquote bei Revisionen beträgt zwei Prozent.

Verlesung des schriftlichen Urteils wühlt bei Angehörigen alles wieder auf

Mittlerweile hat der Ehemann der Täterin, ein niedergelassener Arzt, einen Scheidungsantrag ins Gefängnis geschickt. Am 2. September 2011 hatte seine Frau ihr Opfer, einen Börsenmakler, umgebracht, weil sie verhindern wollte, dass herauskommt, wer der wahre Vater ihres Kindes ist. Das eheliche Trennungsjahr ist jetzt fast vorbei. Außerdem wird die Täterin eventuell das Sorgerecht für ihr Kind verlieren.

Der Anwalt der Nebenklage, Reinhard Peters, sagte gestern über die Eltern des Opfers: „Sie haben mit der Tat bis heute zu kämpfen. Insbesondere jetzt, da sich der Todestag jährt und das Lesen des schriftlichen Urteils alles wieder aufwühlt.“