Bochum. . Die 32-jährige Ehefrau eines Arztes, die sich seit Montag in einem Mordprozess verantworten muss, macht von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Das sagte ihr Verteidiger zu Beginn der Verhandlung.
Die Angeklagte will nicht, dass die Öffentlichkeit ihr Gesicht sieht. Als die 32-Jährige gestern von einer Wachtmeisterin in den Schwurgerichtssaal geführt wird, trägt sie eine schwarze Mütze und Sonnenbrille. Doch auch damit wird die Frau, die seit 2008 mit einem Bochumer Arzt verheiratet ist, nicht verhindern, dass in diesem spektakulären Prozess viele Details von ihrem tödlichen Liebesabenteuer mit einem Börsenmakler (36) ans Licht kommen. Am 2. September soll sie ihn in seiner Wohnung im Ehrenfeld mit Morphium betäubt und dann erstochen haben.
Ihr droht jetzt eine lebenslange Haftstrafe wegen heimtückischen Mordes. Sollte sie das Gericht überzeugen, dass sie im Affekt zugestochen habe, wäre die Höchststrafe 15 Jahre. Würden die zwei psychiatrischen und psychologischen Gutachter zu dem Schluss kommen, dass sie zur Tatzeit, besonders im Moment der Messerstiche, vermindert steuerungsfähig gewesen sei, könnte sie auch mit viel weniger Jahren davonkommen.
Aber das ist völlig ungewiss. Und die Indizien, die sie belasten, wiegen schwer: Da sind ihre genauen Vorbereitungen der Betäubungsgifte, das glasklare Tatmotiv, das Verwischen von Spuren nach der Tat, die vernichtende Brutalität der insgesamt 14 Messerstiche. Verteidiger Egbert Schenkel wird Schwerstarbeit leisten müssen, um „lebenslänglich“ abzuwenden.
„Ich wollte ihn nur ruhigstellen“
Überraschenderweise verkündete er zum Prozessbeginn, dass die gelernte Arzt- und Krankenpflegerin von ihrem Schweigerecht Gebrauch mache. Weder zur Sache noch zur Person wolle sie etwas sagen. Sie habe ja bereits bei der Kripo „nicht in Abrede gestellt“, den gewaltsamen Tod verursacht zu haben.
Richter Hans-Joachim Mankel hatte dieses Schweigen nicht erwartet: „Die Erklärung überrascht uns, verwundert uns.“ Er wies die Angeklagte aber darauf hin, dass sie sich der „gewichtigen Chance“ beraube, „hier gehört zu werden“. Trotzdem erfuhren die Zuschauer noch viele Einzelheiten über die Aufsehen erregende Bluttat. Mankel verlas das Vernehmungsprotokoll, das die Angeklagte wenige Tage nach dem Verbrechen bei der Mordkommission unterschrieben hatte. Dort schildert sie aber nur im Groben den Tatablauf, mehr nicht. Einmal fügte sie in diesem Geständnis handschriftlich eine Korrektur ein: „Ich wollte ihn nur ruhigstellen.“ Es ist ein Tatgeständnis, aber kein Mordgeständnis.
„Er war ein lebenslustiger, fröhlicher Mensch“
Im Saal sitzen auch der Bruder und die Eltern des Getöteten, als Nebenkläger. Rechtsanwalt Reinhard Peters vertritt die Eheleute. „Sie haben sich lange fokussiert auf diesen Tag. Es war ein ganz schwieriger Tag“, sagte er nach der anderthalbstündigen Sitzung. Es sei „beeindruckend“, wie sie mit dem Verbrechen umgingen. „Sie wollen selbst damit abschließen. Aber dazu gehört, dass darüber geredet wird und es geklärt wird.“
Im Zuschauerbereich saß auch Benedikt von Randow, ein Freund (45) des Opfers. Gebannt hörte er zu. Über den Banker sagte er: „Er war ein lebenslustiger, fröhlicher Mensch. Wenn er in den Raum kam, war gleich eine positive, warme Atmosphäre.“
Wenige Stunden vor seinem Tod hatte er ihm in einem Lokal noch zugewinkt.