Bochum. . Im Mordprozess gegen die Arzthelferin (32), die ihren Liebhaber mit Morphium aus der Arztpraxis ihres Ehemannes betäubt und mit 14 Messerstichen getötet haben soll, kommt ihr Doppelleben immer klarer ans Licht. Am Dienstag sagte ihre enge Freundin (40), dass sie nichts von der Affäre gewusst habe.
Der Mordprozess um den so grausig getöten Börsenmakler (36) aus Ehrenfeld zeigt immer klarer, wie sehr die angeklagte Arzthelferin (32) ein Doppelleben geführt hat. Vor dem Schwurgericht versicherte gestern eine enge Freundin (40) der Angeklagten, dass sie nichts von deren verhängnisvoller Affäre mit dem Banker gewusst habe. „Niemals.“
Diese Aussage löste Staunen aus. Schließlich hatte die Angeklagte ihre Affäre seltsam offen ausgelebt. Der Richter befragte die Zeugin über ihre Freundin: „Hat sie zwei Gesichter?“ Antwort: „Ja, klar.“
Zuvor hatte die Kauffrau fast nur in höchsten Tönen von der Angeklagten gesprochen (auch wenn sie von einer früheren außerehelichen Affäre durchaus gewusst hatte). „Sie war für mich als Freundin immer großartig, zuverlässig, hilfsbereit, feinfühlig.“ Zu jedem Menschen „aufgeschlossen und freundlich“. Bei einem Besuch kurz nach der Geburt ihres Babys Ende August habe sie auch „völlig glücklich“ gewirkt. Die Angeklagte habe sich „total“ über ihren Säugling gefreut. Die Zeugin dachte: „Hier finde ich jetzt eine richtig glückliche Familie vor.“
„Sie war nicht standesgemäß in der Akademikerfamilie“
Die Wahrheit war anders. Der Vater des Kleinen war nicht der Ehemann der Angeklagten, ein niedergelassener Arzt, sondern der Banker. In der Arztgattin wühlte im Stillen offenbar die Angst, dass in ihrer Familie der Ehebruch und seine Folgen auffliegen. Zumal ihre Freundin bei der Polizei einmal ausgesagt hatte: „Sie war nicht standesgemäß in der Akademikerfamilie.“
Nur wenige Tage nach diesem Besuch am Wochenbett soll die Angeklagte ihren Liebhaber mit Morphium betäubt und erstochen haben.
Immer sehr viele Zuschauer verfolgen den Prozess
Der Gerichtssaal ist immer gut gefüllt. Als die Zuschauer am Dienstagnachmittag nach der stundenlangen Verhandlung heimgingen, durfte die Angeklagte ihre Freundin in den Arm nehmen. Das tat sie viele Minuten lang unter bitteren Tränen. Ihr droht „lebenslänglich“.
Am 20. April wird im Prozess unter anderem der Obduzent aussagen. Der Richter empfahl den Eltern des Opfers, lieber fernzubleiben. Das würde „eine Quälerei“.