Gelsenkirchen. Gewalt auf den Amateurplätzen bleibt ein Thema im Fußballkreis 12. Vorstand ist auf der Suche nach einem „Gelsenkirchener Weg“.

Christian Fischer hört im Mai auf als Vorsitzender des Fußballkreises Gelsenkirchen. Eines der Themen, die aktuell bleiben, ist das der Gewalt im Fußball. Was Fischer bei seinem letzten Auftritt als Vorsitzender beim Neujahrsempfang des Fußballkreises Gelsenkirchen forderte: „Wir brauchen eine Null-Toleranz-Grenze.“

Fischer sprach von „Gewalt, Vandalismus, Randale, Beleidigungen, Straftaten.“ Im Kampf dagegen warb er auch um Unterstützung der Stadt Gelsenkirchen. „Es ist auch ein gesellschaftliches Problem“, so Christian Fischer. „Wir brauchen auch Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Konzeptes gegen Gewalt im Fußball.“

Er sei im Dezember bei der Weihnachtsfeier der Schiedsrichter aus dem Fußballkreis Gelsenkirchen gewesen: „Ich habe den Schiedsrichtern gesagt: Geht den zivilrechtlichen Weg.“

Manfred Schnieders: „99,9 Prozent der Spiele mit normalem Ausgang“

Was der Fußballkreis Gelsenkirchen brauche, seien Maßnahmen vergleichbar mit dem Duisburger Modell. Dazu gehörten auch Sanktionen, etwa der Entzug der Schlüsselgewalt für Vereine.

Manfred Schnieders, Präsident des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen, appellierte an die die Vereinsvertreter zum Thema Gewalt: „Seht, was ihr vor Ort tun könnt.“ Zwar hätte der FLVW in Westfalen „99,9 Prozent der Spiele mit normalem Ausgang“, so Schnieders: „Aber eines von hundert ist schon eines zu viel.“

Duisburger Modell: Vierstufiges Sanktionsverfahren

Volker Dyba, stellvertretender Vorsitzender des Fußballkreises Gelsenkirchen, wünschte sich ebenfalls ein Vorgehen angelehnt an das Duisburger Modell: „Vielleicht finden wir einen Gelsenkirchener Weg.“

In Duisburg tritt nach Schlägereien, Bedrohungen gegenüber Schiedsrichtern und Diskriminierungen rassistischer Art ein vierstufiges Sanktionsverfahren in Kraft.

Die Schwere des Deliktes entscheidet über die Anwendung der vier Stufen, die auch kombiniert werden können. Als Strafen für den Klub kommen in steigender Schwere eine Abmahnung, eine Kürzung von Zuschüssen, eine Streichung von Zuschüssen und als schärfste Waffe eine Kündigung der gepachteten städtischen Sportanlage in Frage. Für die auffälligen Spieler stehen individuelle Platzverbote im Raum.

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