Gladbeck. Ein Rentner aus Gladbeck soll sich in das Kinderzimmer seiner Enkelin geschlichen und sie missbraucht haben. Jetzt ist er verurteilt worden.

Die Urteilsverkündung hatte bereits begonnen, da gingen die Türen plötzlich noch einmal auf. Herein kamen zwei Wachtmeister und platzierten sich in der Nähe des Angeklagten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wusste der Rentner aus Gladbeck endgültig, was auf ihn zukommt. Kurz darauf wurde der 72-Jährige im Gerichtssaal festgenommen. Fluchtgefahr!

Die Richter am Essener Landgericht haben keinen Zweifel, dass der Angeklagte seine Enkelin vergewaltigt hat. Ihr Urteil: drei Jahre und neun Monate Gefängnis.

Mutter weinte leise bei den Aussagen ihrer Tochter

Die Aussage des heute 13-jährigen Mädchens sei glaubhaft, hieß es bei der Begründung. „Es hat konstant geschildert, was passiert ist“, so Richter Markus Dörlemann. Die Mutter des Mädchens weinte bei diesen Worten leise vor sich hin.

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Nie im Leben hätte sie es für möglich gehalten, dass ihrer Tochter so etwas passieren könnte. Der Opa gehörte fest zur Familie, war fast jeden Sonntag zu Besuch. Er wurde zum Frühstück eingeladen, half bei Renovierungsarbeiten.

Der Mann hatte sich mit seiner Enkelin unter eine Decke gelegt

Mindestens drei Mal soll er sich dabei in einem unbeobachteten Moment in das Zimmer seiner damals erst zehnjährigen Enkeltochter geschlichen haben. Laut Urteil legte er sich mit dem kleinen Mädchen auf die Couch, zog zum Schutz noch eine Decke über ihre Körper.

Vor Gericht hat der 72-Jährige die Taten vehement bestritten. „Wann soll das passiert sein“, fragte er die Richter und lächelte. Er sei natürlich auch mal im Zimmer seiner Enkelin gewesen, aber nie alleine.

Das Mädchen hatte einen Zettel für die Polizistin bei sich

Das Mädchen hatte lange geschwiegen, sich dann aber einer Freundin anvertraut. Selbst bei der Polizei hatte die Schülerin erst nicht über die angebliche Vergewaltigung sprechen wollen. Es war ihr offenbar unmöglich, die Taten in Worte zu fassen.

Sie hatte jedoch einen Zettel dabei, den sie der Vernehmungsbeamtin schließlich überreicht hat. Darauf stand ein Satz, der einem fast das Blut in den Adern gefrieren lässt. Er begann mit den Worten: „Der Opa hat mir...“

Der Richter sprach von einem massiven Vertrauensmissbrauch

Auch im Freundeskreis der heute 13-Jährigen hatte die Nachricht damals die Runde gemacht. Es gab sogar einen Video-Call, zu dem sich die Mädchen zusammengeschlossen hatten, um über die unglaublichen Vorwürfe zu sprechen.

Richter Dörlemann sprach bei der Urteilsbegründung von einem massiven Vertrauensmissbrauch. „Durch die Taten hat der Angeklagte seiner Enkelin den Opa genommen – und seiner Tochter den Vater.“

Die Staatsanwältin hatte sogar fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. So weit wollten die Richter allerdings nicht gehen. Auch wegen des Alters des Angeklagten. Der 72-Jährige selbst hatte bis zuletzt auf einen Freispruch gehofft.

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