Gladbeck. Ein Konflikt zwischen Mieterin und GWG in Gladbeck schaukelt sich hoch. Beide Parteien erheben Vorwürfe, nun ist das Tischtuch zerschnitten.
Es ist ein Konflikt, der sich über Monate und Jahre hochgeschaukelt hat. Mehrfach schon wurden Gerichte bemüht, beiden Parteien erheben Vorwürfe. Der Streit zwischen der Gladbecker Wohnungsgesellschaft (GWG) und einer Mieterin beschäftigt am Donnerstag erneut das Amtsgericht. Die GWG hat eine Räumungsklage gegen die 34-Jährige eingereicht. Eigentlich sind sich beide Parteien einig, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Doch so einfach ist es dann doch nicht:
Mieterin behauptet, dass die GWG Zusagen nicht eingehalten habe
Die Mieterin wirft der GWG vor, sich nicht um die Beseitigung von Mängeln in ihrer Wohnung in Zweckel gekümmert zu haben. Die Rede ist von Feuchtigkeit und Schimmel. Außerdem habe die GWG Zusagen, die bei der Anmietung gemacht worden seien, nicht eingehalten.
In ihrer Wohnung zeigt die Mieterin ihr Badezimmer. Entlang des Badewannenrands zieht sich eine braune Spur. Die Silikonfuge sei undicht, sagt sie. Unterstützung erhält sie von ihrem Vater. Bei der Sanierung des Bades, sagt er, sei der Raum nicht neu gefliest worden. Stattdessen seien die Fliesen mit einer Art Beschichtung überzogen worden. Daran aber halte das Silikon nicht. Die Folge: Ständig laufe Wasser hinter die Wanne, so die Mieterin. Im vergangenen Jahr sei darum auch ein Trocknungsgerät aufgestellt worden. Dafür wurde der Revisionsschacht an der Wanne geöffnet. Die Öffnung ist immer noch nicht wieder verschlossen, an einigen Stellen im Bad löst sich auch die Beschichtung von den Kacheln.
Fenster seien mangelhaft einbaut worden, so der Vorwurf
Auch in den Fensterrahmen sammle sich bei Regen das Wasser, könne nicht ablaufen, da die Abläufe verstopft seien. Mehrfach schon habe man die GWG darauf aufmerksam gemacht, die habe das auch in Augenschein genommen, allerdings sei keine Abhilfe geschaffen worden. Auch in den Fensterrahmen bilde sich nun Schimmel, so die Mieterin. Die Fenster seien nicht vorschriftsmäßig eingebaut, so die Überzeugung des Vaters. Hinzu komme, dass die Dichtungen an einigen Stellen eingeschnitten wurden, um eine Zwangsbelüftung zu erreichen. Aus seiner Sicht, und er habe auch im Immobilienbereich gearbeitet, sei das bei Altbauten nicht richtig.
Die Mieterin lebt mit ihrem drei Jahre alten Sohn in der Wohnung. Den könne sie im Badezimmer nicht mehr baden, sagt sie mit Blick auf den Zustand des Bades. Überhaupt: „Bevor wir eingezogen sind, wurde mir von der GWG gesagt, dass sie hier eine Dusche einbauen.“ Eine Zusage, die so nicht eingehalten worden sei. „Ich habe das Gefühl, ich wurde komplett über den Tisch gezogen.“ Denn als sie 2022 eingezogen ist, sei die Wohnung eigentlich noch gar nicht fertig gewesen. Es habe nicht einmal einen Durchlauferhitzer gegeben, sie habe mit ihrem damals wenige Monate alten Sohn in eine Wohnung ziehen müssen, in der es nicht einmal Warmwasser gegeben habe. Sie spricht in dem Zusammenhang von „Kindeswohlgefährdung“. Sie habe Unterstützung bei der Stadt und beim Jugendamt gesucht, sei da aber auf taube Ohren gestoßen.
Dabei gebe es auch im Kinderzimmer Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel im Deckenbereich und an den Rändern am Übergang zwischen Decke und Wand. Tatsächlich sieht man dort einen Streifen, sodass mindestens schonmal übergestrichen worden ist. Oben auf dem Dachboden dringe Wasser ein, sagen Vater und Tochter. Tatsächlich zeigen sich dort auf dem Holzboden Spuren, die darauf hindeuten, dass dort unterhalb der Dachluken Feuchtigkeit war. Das Dach ist neu gedeckt, die oberste Geschossdecke gedämmt, doch zwischen dem Rahmen der Dachluke und den Dachziegeln kann man den Himmel sehen.
„Ich kann ja auch nicht so einfach ausziehen, hinterher heißt es, ich hätte die Schäden hier angerichtet.“
Sie sei mit den Nerven am Ende, sagt die Mieterin. Ihre Anwältin habe die GWG aufgefordert, die Mängel zu beseitigen, außerdem habe sie die Miete gekürzt. Doch eigentlich möchte sie nur noch ausziehen, zumal es in der Hausgemeinschaft auch noch Ärger gebe. Sie spricht von „Lärmterror“, dem sie ausgesetzt sei, berichtet, dass mehrfach auch schon ihr Keller aufgebrochen worden sei. Ihr Vater hat nun eine zusätzliche Sicherung angebracht. Die Wohnungstür wurde notdürftig zurechtgesägt, um sie passend zu machen.
Doch einfach ausziehen, das will die junge Mutter nicht. Sie habe in die Wohnung investieren müssen, habe Fußböden und Fußleisten eingebaut, dazu eine maßgefertigte Küche. Hinzu kämen die Kosten für einen Umzug. Dafür erwartet sie von der GWG ein Entgegenkommen, eine Entschädigung. Außerdem sagt sie: „Ich kann ja auch nicht so einfach ausziehen, hinterher heißt es, ich hätte die Schäden hier angerichtet.“ Gleichzeitig stellt sie klar, dass sie mit der GWG fertig sei. Sie könne jedem nur abraten, sich dort einzumieten.
„Das Tischtuch ist zerschnitten.“
GWG-Geschäftsführer Stephan Patz lässt sich nicht detailliert zu den Vorwürfen ein, sagt nur ganz klar, dass viel vorgefallen sei, und dass die GWG von ihrem Recht Gebrauch gemacht habe, das Mietverhältnis zu beenden. Darüber müsse nun das Gericht entscheiden, doch er sagt ganz klar: „Das Tischtuch ist zerschnitten.“ Einen solchen Fall habe er in seinen Jahren in der Wohnungswirtschaft noch nicht erlebt. Inzwischen sei so viel passiert, auch mit haarsträubenden Diffamierungen gegen GWG-Mitarbeiter, sodass nun ein Punkt erreicht sei, an dem man es sich nicht mehr bieten lassen müsse. Auch der GWG-Aufsichtsrat sei entsprechend informiert und eingeschaltet.
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Zu den Fenstern stellt Patz klar, dass es sich dabei um hochmoderne, dreifach verglaste Fenster handele, eingebaut von einem ortsansässigen Meisterbetrieb. Die Hinterlüftung über die Dichtung sei Stand der Technik, das habe man der Mieterin mehrfach erklärt.
Patz bestreitet nicht, dass auch aufseiten der GWG womöglich nicht alles glattgelaufen ist. Die Übergabe sei zu Corona-Zeiten erfolgt. Doch generell gelte: „Wenn irgendwo ein Mangel ist, dann wird er behoben.“ Aber teilweise habe man die Handwerker nicht einmal ihre Arbeit machen lassen, habe sie weggeschickt, so der GWG-Geschäftsführer. Was das Klima im Haus angehe: Auch dafür macht die GWG die Mieterin verantwortlich, sagt, es sei vorher eine gute Hausgemeinschaft gewesen.
Am Ende steht nun ein vollkommen zerrüttetes Mietverhältnis, in dem sich zwei Parteien Vorwürfe machen, die für Außenstehende nicht leicht zu durchschauen sind. Für das Gericht, das sich mit der Räumungsklage befassen muss, sicher kein leichter Termin.
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