Gladbeck. Gladbecker bekommen demnächst ihre Benachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar. Wahllokale, Briefwahl und mehr: Das ist wichtig.

Bald flattern Wahlberechtigten in Gladbeck die Benachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar ins Haus. Briefwahl, Wahllokal und Fristen: Das ist wichtig zu wissen.

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„In der Zeit vom 17. Januar bis zum 1. Februar werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt“, kündigt die Stadtverwaltung Gladbeck an. Die Karte soll möglichst am Wahlsonntag zur Stimmabgabe mitgebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, weil die Benachrichtigung vielleicht verloren gegangen ist, darf trotzdem die Stimme abgegeben werden. Wichtig: In solch‘ einem Fall muss unbedingt der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Auf der Vorderseite der Karte ist individuell der Wahlraum angegeben. Ebenso gibt es Informationen zur barrierefreier Zugänglichkeit und Briefwahl. Die Stadtverwaltung weist darauf hin: „Zudem ist ein entsprechender QR-Code zur Briefwahl-Beantragung unten rechts mit eingedruckt – mit diesem kann die Briefwahl mit einem Smartphone oder Tablet bequem und schnell digital beantragt werden.“ Wer den Briefwahlantrag nicht digital stellen möchte oder kann, hat auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung einen Briefwahlantrag zum manuellen Ausfüllen abgedruckt.

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Die Briefwahlunterlagen können online, schriftlich (per Brief, Mail, Fax) oder persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. „Selbstverständlich besteht dort auch wieder die Möglichkeit, sofort zu wählen“, heißt es aus dem Rathaus. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Das Briefwahlbüro befindet sich – wie bei der Europawahl 2024 – im Erdgeschoss des Neuen Rathauses, Raum 061 (barrierefrei zugänglich), Willy-Brandt-Platz 2. Es ist geöffnet von Donnerstag, 6., bis Freitag, 21. Februar, zu folgenden Zeiten: montags bis mittwochs, 8 bis 16.30 Uhr; donnerstags, 8 bis 17.30 Uhr; freitags, 8 bis 12 Uhr (am 21. Februar bis 15 Uhr); samstags (außer am 22. Februar), 10 bis 12.30 Uhr.

Erstmals ist eine zusätzliche Öffnung vorgesehen

Aufgrund der verkürzten Briefwahlzeit erfolgt erstmals zusätzlich eine Öffnung am Sonntag, 9., und 16. Februar, in der Zeit von 10 bis 12.30 Uhr. Die Verwaltung: „Bitte beachten: Bearbeitung und Versand der Briefwahlanträge kann erst ab dem 4. Februar erfolgen, da dann die entsprechenden Stimmzettel im Wahlbüro vorliegen.“

„Es sind 502 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingeplant“

David Hennig
Sprecher der Stadtverwaltung Gladbeck

Eigentlich stand die Bundestagswahl für den 28. September im Kalender. Doch der Bruch der Ampelkoalition in Berlin Ende vergangenen Jahres führte dazu, dass der Urnengang vorgezogen werden muss. Das stellte die Stadtverwaltung vor organisatorische und logistische Herausforderungen. Wahlverzeichnisse mussten aktualisiert, Lokale organisiert, Stimmzettel gedruckt, helfende Hände gefunden werden. Die Liste ist abgearbeitet. Viele der Stellen, die immer wieder als Wahllokale genutzt werden, befinden sich ohnehin in städtischem Besitz, was die Planung vereinfachte.

Stadtsprecher David Hennig berichtet: „Es sind 502 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingeplant. Das sind mehr als bei der Europawahl, weil wir jetzt bei der Bundestagswahl mehr Briefwahlbezirke haben.“ Das Gros der Helfer stellt die Stadtverwaltung.

Team des städtischen Wahlbüros beantwortet Fragen

Für Fragen stehen jederzeit die Fachleute des städtischen Wahlbüros unter 02043/992204 und 02043/992203 zur Verfügung. Informationen zum Thema „Briefwahl“ sind auch im Internet auf der Homepage der Stadt Gladbeck unter www.gladbeck.de eingestellt. Eine Liste der Wahllokale ist gleichfalls eingestellt.

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