Über das Baurecht lasse sich die Planung beeinflussen, so Professor Martin Wickel. Behörde wiegelt ab.

Ein Gutachten des Hamburger Verwaltungsrechtlers Martin Wickel, Professor an der HafenCity-Universität, könnte eine Wende für das Genehmigungsverfahren zum geplanten Kraftwerk Moorburg bedeuten. Aus dem Rechtsgutachten - in Auftrag gegeben von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) - geht hervor, dass Städte und Gemeinden bessere Möglichkeiten haben, den Neubau von Kohlekraftwerken auf ihrem Gebiet zu verhindern, als bisher angenommen. Der Hebel, über den Kommunen Einfluss nehmen können, ist die sogenannte Bauleitplanung, die in der Trägerschaft der Kommunen liegt.

Bisher galten die Möglichkeiten von Städten und Gemeinden, Kohlekraftwerke abzulehnen, als begrenzt, weil Kohlekraftwerke nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Diese Genehmigungen sind sogenannte "gebundene Entscheidungen", das heißt, sie stehen nicht im Ermessen der Behörden, sondern müssen immer dann zwingend erteilt werden, wenn das beantragte Kraftwerksprojekt die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt.

Das bedeutet: Eigentlich können sich Städte und Kommunen gegen die Genehmigung eines Kohlekraftwerkes nicht wehren. Verwaltungsrechtler Wickel sieht jedoch einen Ausweg: Mithilfe des Baurechtes können seiner Meinung nach die Kommunen Einfluss auf die Genehmigung nehmen. Denn im Bebauungsplan können die Kommunen festlegen, was in ihrem Stadtgebiet gebaut werden darf und was nicht. Grundsätzlich gilt dies auch für neue große Kohlekraftwerke. "Sie Kommunen können das Baurecht so beeinflussen, dass keine Kraftwerke gebaut werden können", sagte Wickel dem Abendblatt.

"Der Neubau von Kohlekraftwerken steht nicht nur in einem unauflösbaren Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung, er greift auch massiv in die Entscheidungsspielräume von Städten und Gemeinden ein", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Er sieht das Gutachten "als Mutmacher für all jene, die versuchen, auch Projekte noch wirksam zu bekämpfen, deren Planung bereits begonnen hat". Grundsätzlich könne ein Bebauungsplan ein Kraftwerk auch dann noch verhindern, wenn das Genehmigungsverfahren schon laufe.

Die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), die für die zum Kohlekraftwerk Moorburg zuständig ist, "kommentiert keine Gutachten privater Auftraggeber". Die BSU schätze das Gutachten für Moorburg aber eher als "unbedeutend" ein, weil das Kraftwerk im Hafengebiet errichtet werden soll und dort das Hafenentwicklungsgesetz gelte und keine Baupläne gemacht werden, so Sprecher Volker Dumann.

Martin Wickel schloss auch für diesen Fall eine Interventionsmöglichkeit nicht aus, wies aber darauf hin, dass der jeweilige Einzelfall geprüft werden müsse.

Manfred Braasch vom Bund für Umwelt und Naturschutz: "Wenn sich neue juristische Ansatzpunkte bieten, würden wir diese gern nach Rücksprache mit Professor Wickel prüfen."