Juristen schreiben in Expertise für den Stromkonzern: “Wasserrechtliche Voraussetzungen sind erfüllt.“
Hamburg. Der Streit zwischen dem schwarz-grünen Senat und dem Energieerzeuger Vattenfall um den Bau des Kohlekraftwerks Moorburg geht in die entscheidende Phase: Heute Vormittag um 10 Uhr treffen beide Seiten in einem schmucklosen Raum des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am Lübeckertordamm (St. Georg) zum ersten Mal aufeinander. Der fünfte OVG-Senat unter Vorsitz von Prof. Ulrich Ramsauer hat zu einem Erörterungstermin geladen.
Vor dem Gerichtstermin hielten sich alle Beteiligten bedeckt. Klar ist aber, dass sowohl Bürgermeister Ole von Beust (CDU) als auch die zuständige Umweltsenatorin Anja Hajduk (GAL) äußerst gespannt auf den Verlauf der Beratungen des Oberverwaltungsgerichts blicken.
"Wir sind uns mit unserer Rechtsposition sehr sicher", betonte Vattenfall-Sprecherin Sabine Neumann gestern. "Es muss eine Genehmigung für den Bau des Kraftwerks geben." Allerdings sei nicht zu erwarten, dass bei der heutigen Erörterung eine Entscheidung falle. Vielmehr würden beide Seiten, vertreten durch Experten und Anwälte, ihre Sichtweisen darlegen. Immerhin sei es möglich, dass Ramsauer andeute, welcher Rechtsposition er zuneige.
Zumindest in einem Punkt sind sich Vattenfall und Umweltbehörde einig: Auch deren Sprecher Volker Dumann sagte, er erwarte keine Entscheidungen. Bis zum ordentlichen Verfahren könne noch viel Zeit vergehen.
Zunächst einmal geht es vor dem Oberverwaltungsgericht um die Untätigkeitsklage, die Vattenfall am 14. April gegen den Senat eingereicht hat. Der Grund: Im Oktober und November 2006 hatte der Energiekonzern die erforderlichen Anträge auf immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigung gestellt. Die Entscheidungen der Behörde stehen noch aus.
Eine zentrale Rolle bei den Beratungen dürfte das Gutachten der renommierten Berliner Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier spielen. Die Juristen kommen in ihrer Expertise, die sie im Auftrag von Vattenfall erstellt haben, zu dem Ergebnis, dass die Genehmigungen zum Bau des Kraftwerks erteilt werden müssen. "Die wasserrechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen sind erfüllt", heißt es in dem Gutachten. Allen möglichen Beeinträchtigungen des Artenschutzes könne unter anderem durch eine zweite Fischtreppe begegnet werden, die Vattenfall am Wehr Geesthacht errichten will.
Die Umweltbehörde hat laut Dumann kein eigenes Gutachten erstellen lassen, sondern lässt das Verfahren kontinuierlich von einem Rechtsbeistand begleiten.