Im Streit um das geplante Vattenfall-Steinkohlekraftwerk in Moorburg hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Position des...
Hamburg. Im Streit um das geplante Vattenfall-Steinkohlekraftwerk in Moorburg hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Position des Energiekonzerns in einer wichtigen Frage der wasserrechtlichen Genehmigung deutlich gestärkt. Diese Genehmigung ist der zentrale Hebel, mit dem die GAL das Kraftwerk verhindern will. Nach dem Gerichtsbeschluss steht jetzt auch die schwarz-grüne Koalition unter Druck.
Das OVG teilte gestern mit, dass die von Vattenfall als ökologischer Ausgleich geplante Fischtreppe bei Geesthacht die Schäden für die Fauna in der Elbe durch die Kühlwasser-Ansauganlage in Moorburg so weit ausgleichen würde, dass keine zusätzliche Prüfung nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie mehr notwendig wäre. Es widersprach der Genehmigungsbehörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU): Sie ist der Auffassung, dass die Fischaufstiegsanlage nur eine Kompensation sei, die nicht ausreiche. Senatorin Anja Hajduk (GAL): "Ich bedauere, dass sich die Rechtsauffassung meiner Behörde nicht durchgesetzt hat." Allerdings sei ihr Ermessensspielraum bei der wasserrechtlichen Genehmigung davon unberührt.
Vattenfall begrüßte den Beschluss: "Wir erwarten eine schnelle, positive Entscheidung der BSU über den Genehmigungsantrag."