Duisburg. Maskenpflicht und Absagen, Notbetreuung und Autokino: So kämpfte Duisburg gegen das Coronavirus. Alle Newsblog-Einträge vom 24. bis 27. April.

Unsere Lokalredaktion berichtet seit dem 12. März im Newsblog über die Ausbreitung des Coronavirus und dessen Bekämpfung in Duisburg. In diesem Artikel lesen Sie alle Newsblog-Einträge vom 24. April bis zum 27. April.

Themen darin unter anderem: die Einführung der Mundschutzpflicht in ÖPNV und Einzelhandel, der Schutz von Menschenaffen im Zoo, das Loveparade-Strafverfahren, die Absage des Sommerkinos, Gottesdienste im Autokino.

Corona-Newsblog für Duisburg: Alle Nachrichten seit 12. März

• Chronik: Entwicklungen in Duisburg vom 24. April bis 27. April

• Chronik: Entwicklungen in Duisburg vom 20. bis 23. April

• Chronik: Entwicklungen in Duisburg vom 9. bis 19. April

• Chronik: Entwicklungen in Duisburg vom 4. bis 8. April

• Chronik: Entwicklungen in Duisburg vom 29. März bis 3. April

• Chronik: Entwicklungen in Duisburg vom 23. bis 27. März

• Chronik: Entwicklungen in Duisburg vom 18. bis 23. März

• Chronik: Lage in Duisburg vom 12. bis 17. März

MONTAG, 27. APRIL: So lief der erste Tag mit Maskenpflicht

17 Uhr: Die König-Brauerei hat der Stadt Duisburg rund sechs Tonnen Desinfektionsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Lieferung wurde mit Ethanol hergestellt, das bei der Entalkoholisierung von König Pilsener Alkoholfrei entsteht. Produziert hat das Desinfektionsmittel die Firma Calvatis, ein Partnerunternehmen der König-Brauerei. Wirtschaftsdezernent Andree Haack dankte der König-Brauerei für ihren Einsatz: „Hier zeigt sich einmal mehr, dass Duisburg zusammenhält. Ich freue mich sehr, dass uns auch die Duisburger Wirtschaft bei der Bewältigung der Krise tatkräftig unterstützt.“

16.50 Uhr: Die Stadt Duisburg hat eine erste Bilanz zur Maskenpflicht gezogen: Im gesamten Stadtgebiet seien heute keine Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt worden. Viele Menschen hätten die Masken sogar im Freien getragen.

Die Ordnungsamtsstreifen werden für die Kontrollen der Maskenpflicht nicht aufgestockt, teilte die Stadt mit. Bei festgestellten Verstößen werden Personen durch Mitarbeiter des städtischen Außendienstes angesprochen. Sollte die Ansprache erfolglos bleiben, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro erhoben. Sollte die Ansprache erfolglos bleiben, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro erhoben. Bei wiederholten Verstößen wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

16.40 Uhr: Der erste Tag Maskenpflicht ist in Duisburg laut Michael Rüscher von der IHK Niederrhein „komplett problemlos“ abgelaufen.„Die Händler sind sehr angetan“, sagt Rüscher, Rückmeldungen sprächen für „eine große Akzeptanz in der Bevölkerung“. Das mache Hoffnung für die Zukunft: „Es ist ja jedem daran gelegen, dass es zu weiteren Lockerungen kommt.“

16.30 Uhr: Das Landgericht Duisburg hat die wochenlange Unterbrechung des Loveparade-Strafprozesses wegen der Corona-Pandemie für beendet erklärt. Der am 4. Mai vorgesehene Verhandlungstermin könne stattfinden, teilte das Gericht am Montag mit. Die Ansteckungsgefahr habe sich wegen der Verbesserung der allgemeinen Gefährdungslage verringert. Außerdem würden Schutzmaßnahmen ergriffen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Im Sitzungssaal und im gesamten Gebäude seien bauliche Vorkehrungen getroffen worden, um den Sicherheitsabstand zu gewährleisten, hieß es. Desinfektionsmittel stehe bereit. Alle Beteiligten und Besucher würden eingehend nach ihrem Gesundheitszustand befragt. Auch würden alle Personen namentlich erfasst, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Wegen der Vielzahl der Beteiligten findet der Prozess von Anfang an in einem großen Saal des Düsseldorfer Kongresszentrums statt.

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Trotz aller Vorkehrungen bleibe ein Restrisiko. „Für mehrere Hochrisikopatienten ist die Teilnahme an der Sitzung zwingend. Bitte helfen Sie mit, diese Personen zu schützen“, appellierte das Gericht an Besucher.

Die zuständige Kammer wird an diesem Mittwoch beraten, ob der Mammutprozess eingestellt wird. Die drei Angeklagten und die Staatsanwaltschaft haben dem Vorschlag des Gerichts bereits zugestimmt. Am 4. Mai, dem 184. Verhandlungstag, könnte der Einstellungsbeschluss verkündet werden. Das Gericht hatte angekündigt, in diesem Fall den Inhalt des Beschlusses noch vortragen zu wollen.

15 Uhr: In der Innenstadt waren heute am Vormittag und Mittag allem Anschein nach deutlich mehr Menschen unterwegs als zuletzt. Auch das bereitet befragten Händlern mit Blick auf die Corona-Pandemie Sorgen. Im Forum legen einige Kunden ihren Mundschutz wieder ab, nachdem sie die Kontrolleure am Eingang passiert haben; in anderen Geschäften sorgen sich Verkäufer, weil ihnen die Kunden nun wieder besonders nahe kommen. Zum Bericht.

Zoo Duisburg schützt Menschenaffen und Raubkatzen besonders

14 Uhr: Der Zoo Duisburg hat seine Schutzmaßnahmen wegen des Coronavirus verschärft – vor allem im Hinblick auf die Menschenaffen und Katzen am Kaiserberg. Würde ein Gorilla oder Orang-Utan mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Kontakt kommen, könnte ein Ausbruch der Krankheit schnell die gesamte Population betreffen.

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13 Uhr: Superintendent Pfarrer Armin Schneider empfiehlt evangelischen Gemeinden, noch bis Ende Mai auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. Die NRW-Landesregierung erlaubt öffentliche Gottesdienste wieder ab Anfang Mai.

10.55 Uhr: Erst seit Donnerstag gehen die Zehntklässler wieder zur Schule. Am Montag war in der Aletta-Haniel-Gesamtschule in Duisburg-Ruhrort schon wieder Schluss: Wegen eines Corona-Verdachtsfalls im Jahrgang 10. Die Schule hat nun erklärt, dass ab Dienstag, 28. April, der Unterricht wieder stattfinden kann.

10.30 Uhr: Vor einigen Geschäften und Banken in der Innenstadt sieht man Warteschlangen, in denen die Wartenenden diszipliniert Abstand halten und Masken tragen.

10 Uhr: Schon vor 10 Uhr waren Kunden auch im Einkaufszentrum Forum unterwegs. Noch immer kontrollieren dort Sicherheitsleute den Zugang, gilt die „Einbahnstraßenregelung“ für Ein-/Ausgang. Draußen auf der Königstraße, so die Schätzung unseres Reporters, trägt ein Drittel der Passanten den Mund-Nasenschutz, ein weiteres Drittel hat die Masken nicht aufgesetzt. Die übrigen Passanten sind anscheinend ganz ohne Schutz unterwegs. Auf der Straße muss nach der neuen Verordnung freilich niemand Mund und Nase schützen.

Deutsche Bahn: Fahrgäste ohne Mundschutz in der S1

8.30 Uhr: Bei unseren Stichproben in U79, 921 und 901 in der Innenstadt sowie in der 903 vom Hauptbahnhof Richtung Süden tragen dagegen alle Passagiere Mund-Nase-Schutz, obwohl die DVG nicht kontrolliert. Viele Passagiere tragen selbsterstellte Behelfsmasken, viele Tücher und Schals. Einige Muslima wickeln ihr Kopftuch so, dass es auch Mund und Nase abdeckt.

7.45 Uhr: Ab heute gilt die Mund-Nasenschutz-Pflicht im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel (siehe Informationen weiter unten). In der S-Bahn der Linie S1 sitzen in einer Bahn, die um kurz nach 7.30 Uhr von Düsseldorf kommend Richtung Duisburg Hauptbahnhof fährt, dennoch etliche Leute ohne Mund-und-Nasen-Schutz. Als unser Reporter Notizen macht, ziehen sich einige von ihnen den Pullover ins Gesicht – offenbar halten sie ihn für einen Kontrolleur der Bahn. Personal der Bahn fährt in diesem Zug aber nicht mit.

SONNTAG, 26. APRIL: Gesundheitsamt meldet zwei weitere Todesopfer

20 Uhr: Wegen eines Corona-Verdachtsfalls bleibt die Aletta-Haniel-Gesamtschule am Montag geschlossen. Die Schüler werden gebeten, zu Hause zu bleiben. Weitere Informationen werden für Montag angekündigt.

16.30 Uhr: Am Wochenende sind zwei weitere Duisburger an den Folgen des Corona-Virus verstorben, berichtet die Stadt. 794 Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Quarantäne, 202 Menschen sind aktuell infiziert und von den Behörden erfasst (siehe Fallzahlen oben).

Ab Montag gilt das Angebot der Notbetreuung in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen auch für berufstätige Alleinerziehende. Pressesprecher Peter Hilbrands betont aber, dass dafür eine Bescheinigung des Arbeitgebers nötig ist, die besagt, wann genau man unabkömmlich ist. Hier geht es zum Formular.

14.30 Uhr: Die Sparkasse weist darauf hin, dass die Maskenpflicht auch in den Geschäftsstellen der Bank gilt. Auch wenn mancher nebst Sonnenbrille wie ein verkappter Bankräuber aussieht: „Gemeinsam müssen wir alles tun, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen“, sagt Sparkassenchef Dr. Joachim Bonn. Man möge aber nur in dringenden Fällen eine Geschäftsstelle aufsuchen, wenn möglich könne man seine Bankgeschäfte über die Webseite oder die App erledigen.

Die Volksbank Rhein-Ruhr hält indes daran fest, dass 13 von 16 Filialen in Duisburg, Mülheim, Oberhausen und Ratingen geschlossen bleiben – bis mindestens zum 4. Mai. Es seien aber alle Mitarbeiter mit Schutzmasken ausgestattet worden. „Unsere Berater sind in allen Geschäftsstellen weiterhin telefonisch, aber auch online erreichbar. So sorgen wir für den nötigen Abstand und können den Belangen unserer Kunden dennoch gerecht werden.“ erklärt Thomas Diederichs – Sprecher des Vorstandes.

Duisburg-Rheinhausen: Brand im Ausflugslokal Stellwerkhof

14 Uhr: Während er ehrenamtlich Schutzkleidung mit dem Löschzug der Feuerwehr Rumeln-Kaldenhausen erstellt, steht plötzlich seine Küche in Flammen: Stellwerkshof-Chef Freddy Driesen gibt sich nach dem ersten Schrecken aber kämpferisch. Seine Feldküche, wegen der Corona-Pandemie ins Rollen gebracht, wird am Montag wieder im Duisburger Westen unterwegs sein.

13 Uhr: Wer im medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist, der kennt es nicht anders: Mundschutz ist Pflicht. Das St. Anna-Krankenhaus – oder vielmehr dessen kreative Stillberaterin und Hobby-Fotografin Helga Hamacher lädt zu einem Behelfsmasken-Contest auf. Wer sich eine besonders hübsche, farbenfrohe, ideenreiche oder sonstwie besondere Maske genäht hat, der kann mit einem Foto bei dem Wettbewerb teilnehmen. Alle Infos gibt es hier.

11 Uhr: Die landesweite Maskenpflicht, die ab Montag beim Einkauf und im öffentlichen Nahverkehr gilt, führt in Duisburg zu kreativen Lösungen. So bietet das Eiscafé Romeo zur Kugel Eis auch eine FFP2-Schutzmaske an. Vor dem Edeka-Supermarkt am Sternbuschweg hat sich ein Imbisswagen positioniert, der normalerweise Döner verkauft. Wo sonst Schafskäse und Salate ausliegen, türmen sich jetzt Einweg – und FFP2-Masken.

    Statt Schafskäse und Salat: Diese Dönerbude verkauft jetzt Masken in Duisburg Neudorf.
    Statt Schafskäse und Salat: Diese Dönerbude verkauft jetzt Masken in Duisburg Neudorf. © Funke Foto Services | Fabienne Piepiora

SAMSTAG, 25. APRIL: Udo Lindenberg grüßt Zuschauer im Autokino

15 Uhr: Mit einer persönlichen Botschaft überraschte Udo Lindenberg am Wochenende die Gäste des Autokinos vor dem MSV-Stadion. Viele Szenen seines Films „Mach’ dein Ding“ wurden in Duisburg gedreht, unter anderem auf der Brache des ehemaligen Verschiebebahnhofs zwischen Wedau und Bissingheim sowie in leerstehenden Ladenlokalen auf der Duisburger Straße.

Grund genug, dass vor Filmstart plötzlich Udo Lindenberg und Jan Bülow, der in dem Film den jungen Udo gibt, auf der Leinwand erschienen und von der heimischen Couch aus „liebe Grüße“ ans Publikum sendeten. Da bleibt uns nur eins: Liebe Grüße zurück!

13 Uhr: Die Polizei Duisburg hat Freitagnacht die Raserszene in Hamborn aufs Korn genommen. Ein Fahrer wurde mit 109 Stundenkilometern statt der erlaubten 50 erwischt. Außerdem gab es sieben Anzeigen und acht Verwarngelder. Warum die Polizei in der Nacht auch noch zwei Kinderfahrräder transportiert hat, damit eine Mutter und ihre beiden Kinder sicher heim kamen, hat Kathrin Hänig hier aufgeschrieben.

FREITAG, 24. April: So setzt die Stadt Duisburg die Mundschutzpflicht um

18.50 Uhr: Nordrhein-Westfalen führt eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus ein. In diesem Artikel finden Sie Fragen und Antworten.

Die neue Schutzverordnung zur ab Montag geltenden Mund-Nasen-Schutz-Pflicht hat das Land NRW den Kommunen heute Mittag übermittelt. Oberbürgermeister Sören Link kritisiert den späten Zeitpunkt. Die Verordnung der Landesregierung sei zudem „Stückwerk“.

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„Die Debatte über eine Maskenpflicht ist nicht vom Himmel gefallen“, so Link, „warum war es der Landesregierung da nicht möglich, einen für alle Kommunen einheitlichen Bußgeldkatalog aufzustellen?“ Laschet und Laumann ließen seine Verwaltung „einmal mehr im Regen stehen“.

Die Landesregierung will keinen eigenen Bußgeldkatalog auflegen, um die Maskenpflicht umzusetzen. Er setze viel mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

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Wer in Duisburg ab Montag ohne Schutz Bus und Bahn fährt, einkauft, auf Wochenmärkte und ins Forum geht, muss mit Strafen rechnen. Die Maskenpflicht kontrollieren Ordnungsamt und Polizei: „Im ersten Schritt werden Personen angesprochen, die der neuen Verpflichtung nicht nachkommen. Sie werden aufgefordert, den Schutz anzulegen“, erklärt die Stadt. Wer das nicht macht, bekomme ein Verwarngeld von 50 Euro aufgebrummt: „Bei nachhaltiger Verletzung kann daraus ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro werden.“

Die DVG stellte am Freitag klar, dass sie selbst keine Kontrollen durchführen werde. Neben Hinweisen durch Aufkleber an Fahrzeugen gebe es aber Durchsagen in Bussen und Bahnen.

18.30 Uhr: Im Folgenden geben wir im Wortlaut wieder, wie die Duisburger Stadtverwaltung all die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes (zum Original) zusammenfasst:

„Mit der Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW wird auch in Duisburg das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung ab Montag, dem 27. April, in vielen Bereichen zur Pflicht. Dieser kann zum Beispiel durch eine Alltagsmaske, durch einen Schal oder auch ein Tuch nachgekommen werden.

Beschäftigte und Kunden in den folgenden Bereichen sind zum Tragen einer entsprechenden Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet:

1. Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten,

2. Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien,

3. Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,

4. Reinigungen und Waschsalons,

5. Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen,

6. Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkten, Bau- und Gartenbaumärkten einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäften) sowie Einrichtungshäusern, Babyfachmärkten, Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels,

7. Wochenmärkten,

8. Einrichtungen des Großhandels,

9. bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen,

10. auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbarer Einrichtungen,

11. in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern,

12. in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,

13. bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie dessen Einrichtungen.

Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Beschäftigte in diesen Bereichen können statt durch das Tragen einer Bedeckung auch durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Abtrennung durch Glas oder Plexiglas) ihrer Verpflichtung zum Infektionsschutz nachkommen.

Überall da, wo die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung durch das Land empfohlen. Ausgenommen sind die Einsätze von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Katastrophenschutz, wenn die Einsatzsituation dies erfordert.

Städtische Verwaltungsgebäude sind zunächst weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Bei Vorliegen einer Terminabsprache ist der Zutritt für Bürgerinnen und Bürger ausschließlich mit einer Mund-Nase-Bedeckung gestattet.

Dass Nichtbefolgen der Maskenpflicht wird durch das städtische Ordnungsamt, unterstützt durch die Polizei, überprüft. Im ersten Schritt werden ab Montag Personen angesprochen, die der neuen Verpflichtung zum Tragen des Schutzes nicht nachkommen. Sie werden aufgefordert, den Schutz anzulegen. Korrigieren die Angetroffenen ihr Verhalten nicht, so wird diese Pflichtverletzung durch die Ordnungsbehörde mit einem Verwarngeld von 50 Euro belegt. Bei nachhaltiger Verletzung kann daraus ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro werden.

Wichtig: Sowohl die Regelungen zum Kontaktverbot als auch die allgemeinen Hygieneregelungen bleiben bestehen. Sie sind essenziell, um die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen.

Weitere Änderungen in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes:

Betretungsverbot Reiserückkehrer: Einrichtungsleitungen können von nun an Ausnahmen vom 14-tägigen Zutrittsverbot unter Beachtung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften nach Reiserückkehr bei Geburts- und Kinderstationen sowie Palliativpatienten zulassen, wenn dies ethisch-sozial geboten ist.

Sportstätten: Grundsätzlich ist jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. Die Ausnahme wurde jetzt auf Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen erweitert.

Autokinos: Hier wurde der zusätzliche Hinweis aufgenommen, dass Besucher bei geschlossenem Verdeck und mit dem gesamten Körper in ihren Autos verbleiben und der Abstand zwischen den Fahrzeugen auch 1,5 Meter betragen muss.

Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste: Zulässig ist ab Montag nunmehr auch der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens. Darüber hinaus können ab dem 1. Mai 2020 unter den Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen Versammlungen zur Religionsausübung stattfinden.

Stellungnahme Oberbürgermeister Sören Link zur neuen Coronaschutzverordnung des Landes:

„Die Coronakrise verlangt Deutschland seit Wochen vieles ab. In Duisburg bemühen wir uns darum, die vom Land beschlossenen Maßnahmen durchzusetzen, unter hohem personellen Aufwand. Wir können dabei immer noch auf das Verständnis der Menschen unserer Stadt setzen – auch dank der Vermittlungsarbeit, die wir vor Ort leisten. Wenn das Land allerdings eine neue Schutzverordnung einführt, die ab Montag gelten soll und diese den Kommunen erst am Freitagmittag zur Verfügung stellt, wird es vor Ort schwierig. Vielleicht kann man sich in Düsseldorf nicht vorstellen, was es für meine Kolleginnen und Kollegen im Ordnungsamt, im Gesundheitsamt, im Callcenter und in vielen anderen Ämtern bedeutet, ab Montag eine Verordnung durchsetzen zu müssen, die ich nur als Stückwerk bezeichnen kann. Einmal mehr werden wir hier im Regen stehen gelassen, müssen uns unter Hochdruck darum bemühen, landesweit abgestimmte Lösungen zu erarbeiten, damit es am Ende keinen Flickenteppich gibt. Die Debatte über eine Maskenpflicht ist nicht vom Himmel gefallen – warum war es der Landesregierung da nicht möglich, einen für alle Kommunen einheitlichen Bußgeldkatalog aufzustellen?“

17 Uhr: Auf den Duisburger Wochenmärkten müssen Händler und Kunden ab Montag verpflichtend Schutzmasken tragen. Darauf weist Duisburg Kontor hin. Der Entscheidung liegt die Schutzmaskenpflicht im Rahmen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW zugrunde, die hier noch mal nachgelesen werden kann.

15. Duisburger Todesopfer

16 Uhr: Die Stadt Duisburg hat den aktuellen Stand der Pandemie bekannt gegeben. Demnach ist ein weiterer Duisburger dem Coronavirus zum Opfer gefallen, die Zahl der Toten hat sich damit auf 15 erhöht.

Um die Ausbreitung zu verringern, befinden sich aktuell 780 Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. In Testzentren und bei mobilen Tests wurden 6421 Corona-Tests durchgeführt, 2575 Patienten wurden in den Sichtungszentren untersucht.

Die Pressestelle der Stadt weist darauf hin, dass Kitas und Kindertagespflegestellen grundsätzlich weiter geschlossen bleiben. Allerdings wird die Notbetreuung ausgeweitet, sie gilt ab Montag, 27. April, zusätzlich für berufstätige Alleinerziehende. Um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, ist eine Bescheinigung vom Arbeitgeber nötig, die besagt, zu welchen Zeiten der Arbeitnehmer unabkömmlich im Dienst ist. Hier gibt es die Bescheinigung.

Beecker Kirmes abgesagt

15.30 Uhr: Auch in Beeck wird sich kein Karussell drehen, keine Losbude ihre Stofftiere feilbieten. Die Beecker Kirmes ist abgesagt. „Wir sind sehr traurig darüber, Duisburger Traditionsveranstaltungen, die Jahr für Jahr viele Menschen in und nach Duisburg bewegen, absagen zu müssen“, sagt Uwe Kluge, Geschäftsführer des Veranstalters Duisburg Kontor. Doch die Absage sei eine unverzichtbare Sicherheitsmaßnahme, um die Gesundheit der zu erwartenden Besucher, der Schausteller, des Teams und letztlich auch der gesamten Bevölkerung zu schützen. Die Nachricht kam aber nicht ohne einen Funken Zuversicht: Die Planungen für 2021 laufen bereits. Dann soll vom 2. bis 6. Juli die größte Duisburger Kirmes stattfinden.

15 Uhr: Nicht nur die Kirchen bleiben leer, auch die muslimischen Gemeinden müssen ihren Fastenmonat anders begehen. Die Merkez-Moschee in Marxloh bietet den Gläubigen im Ramadan das Freitagsgebet per Livestream an.

14.30 Uhr: Überdurchschnittlich viele Senioren erkrankten im Awocura-Altenheim in Wanheimerort. Nach drei Todesfällen gibt es jetzt auch eine gute Nachricht: Eine 100-Jährige hat die Corona-Infektion überstanden - und mit ihr 14 weitere Bewohner.

13.45 Uhr: Seit Montag haben viele Geschäfte in Duisburg wieder auf. Wir haben uns angeschaut, wie sie die Hygieneregeln umsetzen und mit welchen kreativen Ideen sie der Coronakrise trotzen, etwa individuellem Mundschutz passend zum Brautkleid...

13.30 Uhr: Wer es genau wissen will: Hier geht es zur aktuellen Verordnungzum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus des Landes NRW, gültig ab Montag, 27. April.

13 Uhr: Fahrschulen können nach einer Allgemeinverfügung des Landes ihren Betrieb ab sofort wieder aufnehmen. Der theoretische Unterricht soll möglichst digital per E-Learning durchgeführt werden. Präsenzunterricht ist nur bei Einhaltung der Hygienevorschriften erlaubt - also Mindestabstand von 1,5 Metern, maximal eine Person pro zehn Quadratmeter, Mund-Nase-Bedeckung und Waschgelegenheiten sind zwingend, sagt Pressesprecher Peter Hilbrands.

Für den praktischen Unterricht gilt, dass maximal Fahrlehrer und -schüler sowie ein Prüfer im Auto sitzen dürfen. Alle müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Im Auto müssen nach jeder Stunde alle Oberflächen wie Griffe, Lenkrad und Schalter desinfiziert werden. Die Fahrschule muss außerdem die Daten aller Personen festhalten. Weitere Infos gibt es beim Straßenverkehrsamt: Tel. 0203/283-4810.

Gottesdienste im Autokino

11 Uhr: Das Autokino vom Filmforum am MSV-Stadion macht es möglich: Jetzt gibt es auch in Duisburg ökumenische Pkw-Gottesdienste. Hierzu lädt das Filmforum gemeinsam mit der katholischen und der evangelischen Kirche Duisburg am ersten Mai-Wochenende ein. Gefeiert wird unter Leitung von Stadtdechant Roland Winkelmann und Superintendent Armin Schneider am Samstag, 2. Mai um 16.30 Uhr und am Sonntag, 3. Mai um 11 Uhr. Zugang erhalten aber nur Fahrzeuge, die vorab über die Online-Ticketbuchung des Filmforums unter www.filmforum.de angemeldet wurden. Die Buchung ist jetzt freigeschaltet.

10 Uhr: In Duissern und Neudorf haben Unbekannte gefälschte SPD-Plakate aufgehängt, auf denen die Flüchtlingspolitik der SPD kritisiert wird. Zum Hintergrund

9 Uhr: Landgericht und Staatsanwaltschaft wollen den Prozess zur Aufarbeitung der Loveparade beenden. Jetzt haben die Nebenklage-Anwälte Widerspruch eingelegt. Sie wollen, dass das Gutachten noch erörtert wird. Alle Details gibt es hier.