Duisburg. Anwälte der Nebenklage haben Widerspruch gegen die Einstellung des Loveparade-Verfahrens eingelegt. Ein Gutachten soll noch erörtert werden.

In einem Schreiben fordern die Anwälte der Nebenklage, dass das Loveparade-Verfahren nicht eingestellt wird. Demnach wurde im Namen der Mandanten bereits Widerspruch eingelegt. "Es gibt keinen zwingenden Grund den Loveparade-Prozess vor der Anhörung des Sachverständigen einzustellen", heißt es in dem Schreiben. Damit ist Professor Dr.-Ing. Jürgen Gerlach gemeint, der als gerichtlich bestellter Sachverständiger ein Gutachten über 3800 Seiten verfasst hat.

"Die Nebenkläger haben viele Fragen an den Gutachter und müssen die Möglichkeit erhalten, diese Fragen direkt an ihn in einer öffentlichen Verhandlung zu richten", fordern die Anwälte. Erst danach könne der Fortgang des Loveparade-Verfahrens und gegebenenfalls dessen Einstellung erörtert werden.

Bei der Loveparade in Duisburg sind 21 Menschen gestorben

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Die Duisburger Staatsanwaltschaft hatte der Einstellung des Loveparade-Prozesses zugestimmt. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sei dies nunmehr vertretbar, obwohl sich der Tatverdacht gegen die Angeklagten nach vorläufiger Bewertung bestätigt habe, teilte die Behörde am Freitag mit. Das Landgericht hatte die Einstellung vorgeschlagen.

Bei der Loveparade im Juli 2010 starben in Duisburg 21 Menschen im Gedränge. Der Prozess gegen Beteiligte begann im Dezember 2017. Nach über 180 Verhandlungstagen könnte die Corona-Krise angesichts drohender Verjährung das Aus für den Prozess bedeuten.

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