Gladbeck. Von einer unübersichtlichen Situation nach dem Aus für den Verkehrsversuch spricht man im Gladbecker Rathaus. Deshalb gibt‘s jetzt Veränderungen.
Nach dem Aus für den Verkehrsversuch auf der Buerschen Straße läuft es dort nicht wirklich rund. Oder, wie man es in der Verwaltung formuliert: „Die derzeitige Markierung und Beschilderung auf der Buerschen Straße nach Beendigung des Verkehrsversuchs ist für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aktuell unübersichtlich.“ Das haben Mitarbeiter der zuständigen Fachabteilungen im Rathaus jetzt bei einer „gemeinsamen Ortsbesichtigung“ festgestellt. Deshalb soll es nun erste Maßnahmen zur Verbesserung der Situation geben. Den Gruppen in Gladbeck, die sich nach wie vor gegen den Abbruch des Versuchs positionieren, dürfte das allerdings egal sein.
Vor allem die alten, gelben Markierungen an der Buerschen Straße in Gladbeck irritieren
Bei dem Termin an der Buerschen Straße haben die Mitarbeiter der Verwaltung festgestellt, dass wohl besonders die teilweise noch vorhandenen gelben Markierungen aus Zeiten des Verkehrsversuchs für Irritationen sorgen. Sie sollen weiterhin vordringlich entfernt werden. Bis eine neue, dauerhafte Markierung aufgebracht werden kann, wird es jedoch noch eine Zeit dauern. Die Arbeiten, heißt es aus dem Rathaus, können nur bei trockenem und wärmerem Wetter ausgeführt werden. Also wahrscheinlich nicht vor April 2025, wie man vermutet.
„Ebenfalls wurde vor Ort festgestellt, dass im Bereich von Trinkgut und Fressnapf die parkenden Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand für schwierige Sichtverhältnisse und gefährliche Situationen an den Ein- und Ausfahrten der hochfrequentierten Geschäfte sorgen.“
Bis zu diesem Zeitpunkt soll nun eine Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometer an der Buerschen Straße gelten, „um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen“. „Ebenfalls wurde vor Ort festgestellt, dass im Bereich von Trinkgut und Fressnapf die parkenden Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand für schwierige Sichtverhältnisse und gefährliche Situationen an den Ein- und Ausfahrten der hochfrequentierten Geschäfte sorgen“, erläutert Karsten Fuchte, Leiter des Amtes für Planen, Bauaufsicht und Verkehr. Deshalb gilt dort nun ein absolutes Haltverbot.
Ist auf der Brücke das Radfahren auf dem Gehweg möglich?
In der Diskussion, so Fuchte weiter, sei in den vergangenen Monaten auch immer mal wieder die Freigabe des Gehwegs im Brückenbereich gewesen, dort also das Radfahren zu erlauben. Auch die Einrichtung eines eigenen Radwegs auf dem Gehweg sei angefragt und diskutiert worden.
Allerdings: Zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger gibt es rechtliche Vorgaben, betont Karsten Fuchte. „So sind unter anderem eine Mindestbreite für Gehwege und Radwege vorgegeben, ebenso für Sicherheitsabstände zu Fahrbahnen und parkenden Autos.“ Hauptrouten des Radverkehrs würden für gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern genutzte Flächen ebenso ausscheiden, wie bestimmte Frequenzen und Steigungen, bzw. Gefällestrecken.
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Auf den Bereich der Brücke würden tatsächlich all‘ diese Ausschlusskriterien zutreffen. „Daher wird der Gehweg auch zukünftig den Fußgängern an der Buerschen Straße allein vorbehalten sein“, so der Planungsamtsleiter. Die Stadt werde nun verstärkt mit Plakaten und Flyern zum Thema „Überholverbot“ und „Fahren im Mischverkehr“ auf die Verkehrssituation dort aufmerksam machen.
Dem Kreis liegt jetzt die Stellungnahme der Stadt Gladbeck vor
Unabhängig davon, protestieren ADFC, BUND, das Bündnis „Gladbeck Mobil“ und die Ratsfraktion der Linken weiter gegen den beendeten Verkehrsversuch auf der Buerschen Straße. Ihre Forderung an Bürgermeisterin Bettina Weist: das Ende des Versuchs noch einmal zu überdenken. Beim Kreis Recklinghausen und der Bezirksregierung Münster haben sie deshalb Beschwerde gegen das Vorgehen eingelegt.
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In diesem Prozess, so Kreis-Sprecherin Lena Heimers, sei man mittlerweile einen Schritt vorangekommen. „Die Stellungnahme der Stadt Gladbeck zur Buerschen Straße liege dem Kreis jetzt vor“, so Heimers. Als Nächstes werde nun vom Verkehrsamt des Kreises eine sogenannte „verkehrsaufsichtliche Prüfung“ dort durchgeführt. Wann mit Ergebnissen zu rechnen sei, könne man allerdings aktuell noch nicht absehen.
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