Juristen von Bundesbank und EZB prüfen, ob das Programm EU-Verträge bricht und wappnen sich damit für erwartete Klage.

Die Europäische Zentralbank und die Bundesbank prüfen einem Zeitungsbericht zufolge die Rechtmäßigkeit des geplanten Aufkaufs von Staatsanleihen. Juristen von EZB und Bundesbank würden derzeit ausloten, von welchem Umfang an und ab welcher Dauer die Aufkäufe ein Bruch der EU-Verträge sein könnten, berichtete die „Bild“-Zeitung vorab aus ihrer Dienstag-Ausgabe. Nicht ausgeschlossen werde, dass die brisante Frage demnächst dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt werde. Für diesen Fall wollten sich EZB und Bundesbank juristisch wappnen. Hintergrund sei der Streit um die Frage, ob die EZB mit den Aufkäufen gegen das Eu-vertragliche Verbot von direkter Staatsfinanzierung verstoße.

Draghi hatte vor wenigen Wochen die EZB-Entscheidung zu einem unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen kriselnder Euro-Staaten bekanntgegeben. Allerdings knüpft die Notenbank dies an die Bedingung, dass die Länder zuvor unter den Rettungsschirm schlüpfen und sich zu Reformen verpflichten. Draghi erhofft sich durch das Vorhaben unter anderem niedrigere Zinsen für die Länder bei der Aufnahme neuer Kredite und damit eine Entspannung in der Schuldenkrise.