Andreasberg. . Der geplante Ferienwohnpark in Andreasberg, angelehnt an Fort Fun, verzögert sich weiter. Der Regionalrat vertagte eine Entscheidung, mit den nötigen Entwurfsarbeiten zur Änderung des Regionalplans zu beginnen.
Hintergrund sind weiterhin unterschiedliche Auffassungen zur Größenordnung: Die Projektentwickler (unterstützt von der Gemeinde Bestwig) wollen einen größeren Park, vom Runden Tisch (den der Regionalrat eingesetzt hatte) wird ein wesentlich kleinerer empfohlen. Nun wird wieder verhandelt – bis zur Sitzung des Regionalrates am 1. Oktober.
Hopp oder topp – diese Entscheidung hätte bereits endgültig fallen können: Die Bezirksregierung hatte den Politiker sowohl die Varianten Ablehnung als auch Zustimmung zur Auswahl gestellt. Diese entschieden jedoch pragmatisch, noch einmal das Gespräch zu suchen. Dabei geht es um die strittige Zahl von 299 Gebäuden mit 350 Ferienwohnungen, mit der die „Landgut Andreasberg GmbH“ als Projektentwickler plant.
Am Runden Tisch war aber eine Begrenzung auf 200 bis 250 Wohnungen vereinbart worden, die maximal am „Stüppel“ entstehen sollen. Formell muss deshalb weiterverhandelt werden: Denn bislang liegt keine Entscheidung des Regionalrates vor, den Ferienpark auszudehnen.
„Nur großer Park ist rentabel“
Die niederländischen Projektentwickler beharren auf ihrer Größe: Nur so könne der Ferienpark auch rentabel umgesetzt werden. Vertraulich vorgelegt haben die Projektentwickler eine wirtschaftliche Kalkulation der künftigen Betreiberfirma. Investoren sollen eine niederländische Bank und ein Privatinvestor sein. Vorverträge seien erfolgreich abgeschlossen worden. Nach eigenen Angaben haben die Niederländer auch eine Reduzierung der Größe des Parks überprüft.
In den Niederlanden selbst werden auch Parks mit höchstens 250 Gebäuden betrieben – allerdings gibt es dort eine höhere Dichte an solchen Anlagen: Dort würden durchschnittlich drei Parks gemeinsam verwaltet, was die Kosten senke. Wegen der geringeren Dichte in Deutschland müsste die Verwaltung im jeweiligen Park liegen – die Kosten seien somit auf „mindestens“ 299 Gebäuden zu verteilen: „Ansonsten kann kein Betrieb gesund erfolgen.“