Mülheim. Vor dem Bürgerentscheid zum Gebäude pocht der Architekt des Mülheimer VHS-Denkmals auf sein Urheberrecht. OB Scholten nahm nun Stellung dazu.

Der Architekt des VHS-Gebäudes in der Müga, Dietmar Teich, hat in einem Gespräch mit Oberbürgermeister Ulrich Scholten in dieser Woche ein Mitspracherecht zur Zukunft des seit fast zwei Jahren leerstehenden Denkmals eingefordert. Teich beruft sich auf das Urheberrecht.

Am Montag hatte der OB Teich im Rathaus empfangen. „Das Urheberrecht berechtigt uns, an einer Entscheidung mitzuwirken“, sagte Teich im Nachgang zu dieser Redaktion. Im Zweifel ließe sich ein Mitspracherecht zur zukünftigen (Um-)Nutzung des VHS-Gebäudes auch auf dem Klagewege durchsetzen.

Teich: Andere Nutzung wäre „eine Vergewaltigung des Gebäudes“

Ist seit September 2017 wegen massiver Brandschutzmängel gesperrt: das VHS-Gebäude in Mülheims Müga-Park.
Ist seit September 2017 wegen massiver Brandschutzmängel gesperrt: das VHS-Gebäude in Mülheims Müga-Park. © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

Teich sagt, seine in der Architektur verwirklichte Idee für eine besondere Form der Erwachsenenbildung, die sich ebenso in der Denkmalbeschreibung wiederfindet, gelte es zu schützen. Eine andere Nutzung komme für ihn „einer Vergewaltigung des Gebäudes“ gleich.

Zur juristischen Auseinandersetzung will es Teich aber nicht kommen lassen. Er setzt auf Einsicht des OB und glaubt nach dem Treffen Anfang dieser Woche, Verständnis für seine Sichtweise bei Scholten geerntet zu haben. Dieser blieb auf Nachfrage der Redaktion „sehr zurückhaltend. Ich habe keine juristische Expertise dazu, wie das Urheberrecht hier greift“, so der OB.

OB Scholten: Im Gespräch klären, nicht juristisch

Scholten zeigt sich bestrebt, nicht noch mehr Öl ins Feuer zu gießen, „will es im Gespräch klären, bevor es zu juristischen Schritten kommt“. Wie die Stadtverwaltung auf Teichs Forderung nun reagieren werde, wolle er aber zunächst „mit den Fachdezernenten abstimmen“.

Weiterhin fordert Teich ein und bietet an, sich mit dem Darmstädter Gutachter Prof. Matthias Pfeifer in das gesperrte Gebäude zu begeben und ein eigenes, für die Stadt kostenloses Gutachten zu erstellen für eine schrittweise Sanierung.

Architekt schlägt schrittweise Sanierung vor

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Diese könne zunächst darauf ausgelegt sein, einen Teil des Denkmals mindestens brandschutztechnisch so zu sanieren, dass der VHS-Betrieb dort wieder aufzunehmen sei. Anschließend könne der Rest des Gebäudes bei laufendem VHS-Betrieb in Angriff genommen werden.

Vehement fordert Teich von der Stadtverwaltung, ihre Darstellung zu revidieren, er als Architekt sei womöglich verantwortlich für all die mutmaßlichen Mängel, die zwischenzeitlich aufgerufen waren. 1979 sei das Gebäude zur Eröffnung „ordnungsgemäß bauordnungsrechtlich abgenommen worden, auch von der Brandschutz-Behörde. Ich habe keinen Murks gemacht, ich empfinde das als verletzend“, sagt Teich.

Initiative hat Akteneinsicht in Geheim-Papiere genommen

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Die Bürgerinitiative zum Erhalt der VHS in der Müga hat in Person des ehemalig obersten Denkmalschützers der Stadt, Erich Bocklenberg, zwischenzeitlich Einsicht in einen Teil des jüngst veröffentlichten betriebswirtschaftlichen Gutachtens genommen, dem die Stadtverwaltung den Stempel „Vertraulich“ aufgedrückt hat. Bocklenberg sagt, es zeige sich erst in diesen Unterlagen im Detail, wie die Gutachter auf die hohe Sanierungssumme von 30 Millionen Euro kommen.

Bei den geheim gehaltenen Unterlagen soll es sich um eine Auflistung einzelner Sanierungsposten handeln, bepreist mit Einheitswerten aus dem Erfahrungsschatz der Gutachterfirma. Bocklenberg will darin einige Indizien entdeckt haben, dass die Stadt die Kosten in die Höhe treiben ließ. Müssten etwa für 40.000 Euro Lamellen-Vorhänge angeschafft werden?, fragt er und fordert Kämmerer Frank Mendack auf, die Aufstellung auch zu veröffentlichen. Nicht alles unterliege hierbei einem betrieblichen Schutzinteresse.

Teich: Aufgerufene 30 Millionen Euro „absolut lächerlich“

Auch Teich bemängelt dies. Die eigentlich notwendige Brandschutzsanierung sei um ein Vielfaches günstiger als das im Gutachten geschnürte Gesamtpaket. „Absolut lächerlich“ seien die aufgerufenen 30 Millionen Euro. Etwa sei für rund 1 Million Euro eine Dachsanierung angesetzt, dabei sei das Dach in Ordnung. „Warum wird das dann eingerechnet?“, fragt er und sieht weitere Ansätze für Renovierungen, „die im Augenblick nicht erforderlich wären“.

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