Mülheim. . Das Rechtsamt muss die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens prüfen. Die Stadt muss nun Farbe bekennen und eine Kostenschätzung vorlegen.

Die Initiative „Erhalt unserer VHS in der Müga“ hat am Donnerstag ihren Antrag zum Bürgerbegehren im Rathaus eingereicht. Jetzt steht die rechtliche Prüfung an. Die große Unbekannte bleibt, was es kosten würde, wenn die Stadt gezwungen wäre, das seit September 2017 wegen akuter Brandschutzmängel gesperrte Gebäude an der Bergstraße wieder herzurichten.

„Sollen VHS-Grundstück und -Gebäude in der Müga im Eigentum und Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden?“ Mit dieser Fragestellung geht die Initiative an ihr Vorhaben, einen Bürgerentscheid herbeizuführen, wenn die Politik nicht auf ihre Linie umschwenkt. Am Ende will die Initiative erreicht haben, dass das VHS-Gebäude saniert ist.

Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist zu prüfen

Die VHS von 6500 Quadratmetern in der Müga auf rund 3200 Quadratmeter zu verkleinern, so die Initiatoren zu Plänen der Verwaltung, wäre eine „wesentliche Einschränkung“, weil Forum (für Veranstaltungen), Cafeteria, Sitzgruppen und anderes dann keinen Platz mehr hätten. Die Initiatoren weisen auch auf die verkehrsgünstige wie zentrale Lage der Müga und den Denkmalschutz hin.

Das Rechtsamt muss nun die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens prüfen. Danach könnte die Initiative loslegen, um rund 6700 Unterschriften von Bürgern einzusammeln. Diese sind nötig, um über die Standortfrage im Stadtrat abstimmen zu lassen. Folgt der Stadtrat nicht dem Interesse der Initiative, gibt es einen Bürgerentscheid. Hier wären dann circa 13 400 Unterstützer nötig, um die VHS auf Dauer in der Müga zu verorten.

Sanierung: Zahl von 16 Mio. Euro sorgt für Aufregung

Unklar ist bis heute, was es kosten würde, das VHS-Gebäude zu sanieren – oder auch: Was es kosten würde, das Denkmal ohne weitere Nutzung zu erhalten. Immer wieder sorgt die Zahl von 16 Millionen Euro für Aufregung. Diese Summe hatte die Stadt vor Jahren für eine Vollsanierung aufgerufen. Sie stammt laut Kämmerer Frank Mendack aus einem Gutachten, dass die Stadt seinerzeit in Auftrag gegeben hatte – ausgerechnet beim örtlichen Architekturbüro Hüttenés.

So teuer wie die Sanierung des Rathauses?

Dieses hatte im Jahr 2014 für den Investorenverbund aus Mülheimer Wohnungsbau und Imoba Entwürfe für die Ansiedlung einer Sparkassen-Akademie am VHS-Standort in der Müga erarbeitet. Das macht die Rechnung der Stadt angreifbar. Die VHS-Initiative weiß das für ihr Anliegen zu nutzen; die Stadtverwaltung wiederum hat über Jahre keinen ernsthaften Versuch unternommen, der Sanierungsrechnung das Geschmäckle zu nehmen.

Kämmerer Frank Mendack machte auf Anfrage dieser Zeitung nun den Versuch. Die Sanierung des Historischen Rathauses habe seinerzeit mit 2600 Euro pro Quadratmeter Nettogeschossfläche zu Buche geschlagen. Setze man diesen Richtwert auch für die 6500 Quadratmeter der VHS an, so komme man auf über 16 Millionen Euro.

Prozedere über den Haufen geworfen

Die Bürgerinitiative wartet laut ihrer Sprecherin Inge Ketzer nun darauf, dass die Verwaltung kurzfristig eine neue Kostenschätzung für die Sanierung vorlegt. Die Stadtverwaltung ist unter Druck gesetzt.

Das politisch beschlossene Prozedere zur Standortfrage ist damit über den Haufen geworfen. Eigentlich sollten Gutachter beauftragt werden, nicht nur die Sanierung im Bestand zu kalkulieren, sondern auch einen VHS-Neubau oder eine dauerhafte Anmietung. Die Politik hatte dies im Dezember beschlossen. Doch der Kämmerer kann die Gutachten gar nicht ausschreiben, so lange er keinen genehmigten Haushalt hat – und der ist nicht in Sicht.

<<< SCHADSTOFFE UND BRANDSCHUTZ

Stadtkämmerer Frank Mendack sagt: „Die 16 Millionen von damals sind alt und verbraucht.“

Nicht berücksichtigt in der alten Kostenschätzung war seinerzeit, dass die Brandschutzmängel im Gebäude laut Stadtkämmerer heute weitaus größeres Ausmaß haben als angenommen.

Auch habe man zwischenzeitlich Schadstoffe entdeckt. Schließlich sei mittlerweile auch der Denkmalschutz in eine Kostenrechnung einzubeziehen.