Mülheim. Der Rat wird sich mit den 10 000 Unterschriften zur Rettung der VHS in der Müga befassen. Nach Unterstützung für das Begehren sieht es nicht aus.
Der Stadtrat muss am Donnerstag darüber entscheiden, ob das Bürgerbegehren zum Erhalt und Betrieb der VHS in der Müga zulässig ist, und wenn ja, ob er diesem Begehren beitritt. Derzeit sieht es nicht danach aus, dass eine politische Mehrheit das Bürgerbegehren unterstützen wird.
Sowohl die SPD als auch die CDU sehen keinen Anlass, vom eingeschlagenen Weg abzuweichen. „Wir haben keine Veranlassung, am Verfahren etwas zu ändern“, sagt der SPD-Fraktionschef Dieter Spliethoff. Heißt: Die SPD will das Gutachten abwarten, das klären soll, wo und wie die VHS in Zukunft am wirtschaftlichsten für die Stadt betrieben werden kann. Dieses Gutachten wird im Frühjahr erwartet.
Ziel ist es, das Gebäude in der Müga zu sanieren
Rund 10 000 Bürger haben in den vergangenen Wochen ein Begehren unterschrieben. Ziel des Begehrens ist es, dass das VHS-Gebäude in der Müga saniert und wieder als Bildungsstandort genutzt wird. Eine Initiative zur „Rettung der VHS in der Müga“ setzt sich dafür seit der Schließung des Gebäudes vor knapp einem Jahr ein. Erhebliche Brandschutzmängel hatten zu der Schließung geführt.
Die Stadtverwaltung hält das Begehren jedoch nicht für zulässig. Nach Rechtsauffassung der Verwaltung richtet es sich gegen einen Ratsbeschluss vom 7. Dezember 2017. Damals hatte der Rat mit Mehrheit für die Erstellung eines Gutachtens zur Zukunft der VHS votiert. Ein Bürgerbegehren hätte daher innerhalb einer Frist von drei Monaten eingereicht werden müssen. Diese Frist war aber bereits verstrichen.
„Das Bürgerbegehren richtet sich zwar nicht ausdrücklich gegen diesen Ratsbeschluss, aber in der Wirkung schon“, so bewertet es der städtische Rechtsdezernent Dr. Frank Steinfort.
Bürgerinitiative will notfalls vor Gericht gehen
Sollte die Ratsmehrheit der Stadtverwaltung in der Sache folgen, will die Bürgerinitiative vor das Verwaltungsgericht gehen. Es wäre nicht das erste Mal, dass bei einem Bürgerbegehren in Mülheim das Gericht zur Klärung eingeschaltet wird. Sollte das Gericht der Bürgerinitiative Recht geben, will diese einen Bürgerentscheid einleiten, erklärt Lothar Reinhard, der mit der MBI die Initiative unterstützt.
Einen anderen Weg will die Fraktion Bürgerlicher Aufbruch Mülheim (BAMH) gehen. „Uns geht es darum, den emotionalen Druck aus der Angelegenheit zu nehmen“, sagt deren Fraktionschef Jochen Hartmann. In Form eines Antrages oder in einer Art Resolution will die BAMH den Rat zu der Entscheidung bewegen, dass auf dem bisherigen Gelände in der Müga auch in Zukunft VHS stattfindet. „Dazu kann das bestehende Gebäude denkmalgerecht saniert oder aber auch ein verkleinerter Neubau errichtet werden, der die heutigen Anforderungen an eine Volkshochschule erfüllt“, so Hartmann.
Auch sollte der Rat aus seiner Sicht deutlich machen, dass die Stadt das Gelände in der Müga nicht für den Bau eines Hotels oder von Wohnungen verkaufen darf. Gerade das befürchten viele in der Initiative. Jochen Hartmann sieht in den 10 000 Unterschriften der Bürger einen deutlichen Unmut, auf den die Politik eine Antwort geben müsse.
Mülheim - eine Hochburg der Bürgerbegehren
In kaum einer anderen Stadt gab es seit Ende der 90er Jahre so viele Bürgerbegehren und -entscheide wie in Mülheim. Der Kampf um den Erhalt der VHS in der Müga ist das neunte Begehren. Das erforderliche Quorum von 6700 Unterschriften wurde deutlich übertroffen. Bei einem möglichen Bürgerentscheid wären 13 400 Stimmen nötig.
Beim ersten Begehren in Mülheim ging es Ende der 90er um den Erhalt von zwei Stadtteilbibliotheken. Es scheiterte.