Mülheim. . Die Bürgerinitiative hatte einen offenen Brief mit Fragenkatalog zur VHS verfasst. Kämmerer Frank Mendack antwortete und äußerte einen Vorwurf.

Vor dem Beschluss zum VHS-Interimsstandort an Aktien- und Schloßstraße hatte die Bürgerinitiative „Für den Erhalt unserer VHS in der Müga“ in einem offenen Brief noch einmal die sofortige Sanierung des gesperrten Gebäudes an der Bergstraße gefordert und die Stadtverwaltung mit Fragen konfrontiert. Die überwiegend schriftlichen Antworten des Kämmerers und Immobiliendezernenten Frank Mendack dokumentieren wir an dieser Stelle.

Warum wird eine Interimslösung beschlossen, wenn keine belastbaren Gutachten, Kostenschätzungen und Zeitplanungen vorliegen? Warum wurde dem VHS-Architekten Teich mit Gutachter kein Zugang zum VHS-Gebäude gewährt?

Mendack machte wie Bildungsdezernent Ulrich Ernst deutlich, dass die Stadt mit einer Interimslösung angesichts der rapide gesunkenen Kurs- und Teilnehmerzahlen bei der VHS nicht warten könne, ohne die Substanz der Bildungseinrichtung weiter zu gefährden. Die angesprochenen Gutachten könnten zurzeit wegen des nicht genehmigten Haushalts nicht einmal in Auftrag gegeben werden.

Dass man nicht auf das Angebot des Architekten Teich eingehe, habe zweierlei Gründe: Einerseits sei die Sperrung des Gebäudes in der Müga einzig und allein mit den erheblichen Brandschutzmängeln begründet, die später geäußerten Zweifel an der Statik seien insofern zweitrangig. Die von der Bauaufsicht in Rücksprache mit der Feuerwehr verfügte Sperrung sei überdies von der Bezirksregierung als Aufsicht als „vernünftig“ eingestuft worden. Andererseits gab Mendack seinen Endruck preis, Teich werde von der Bürgerinitiative „instrumentalisiert“.

Gibt es eine Kostenaufstellung für Mieten, Betriebs-, Neben- und Umzugskosten zu den jetzt genutzten Ersatzräumen sowie für die weiteren Kosten, die durch die leer stehende VHS entstehen?

Im alten AEG-Verwaltungsgebäude an der Aktienstraße (Bild) und an der Schloßstraße soll die VHS für mindestens fünf Jahre unterkommen.
Im alten AEG-Verwaltungsgebäude an der Aktienstraße (Bild) und an der Schloßstraße soll die VHS für mindestens fünf Jahre unterkommen.

Mendack: Die leer stehende VHS verursacht zum momentanen Zeitpunkt monatliche Kosten von rund 5538 Euro. Die bisherigen Umzugskosten betrugen rund 5924 Euro. Festzuhalten bleibt, dass das Gebäude Ritterstraße bis Sommer 2018 geräumt werden muss, um die Bauarbeiten an dem Schulobjekt nicht zu behindern.

Wie lange kann die VHS die Dozenten und weiteren Angestellten noch an die Mülheimer VHS binden, die nun schon erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen mussten?

Mendack: Es ist zu erwarten: Je länger bestimmte Kursangebote nicht durchgeführt werden können, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Dozenten anderen Bildungsträgern zuwenden (müssen). Die Beschäftigung bei anderen Bildungsträgern erschwert unter Umständen die Rückkehr zur VHS Mülheim, da bereits geschlossene Verträge eingehalten werden müssen.

Welche finanziellen Verluste sind durch die Halbierung der Kurszahlen und durch den Rückgang der Teilnehmerzahlen in den einzelnen Kursen entstanden?

Mendack: Im Bereich der entgeltpflichtigen Veranstaltungen ist zum Stichtag 16.2.2017/16.2.2018 ein Rückgang der vereinnahmten Entgelte in Höhe von 38 Prozent (rund 64 000 Euro) zu verzeichnen. Dem steht eine Verminderung der Honorarausgaben in Höhe von 25 Prozent (rund 26 000 Euro) gegenüber. Der Teilnehmerdurchschnitt pro Veranstaltung sank in diesem Bereich von 13,6 auf 11,9.

Gibt es gesicherte Erkenntnisse über die angebliche Planungs- und Ausführungsdauer der Sanierung von fünf Jahren?

Mendack: Bezüglich der möglichen Planungs- und Ausführungsdauer zur Sanierung ist ein Zeitplan erstellt worden, der mit einer Mindestsanierungsdauer von fünf Jahren nach Mittelbereitstellung abschließt. Der Zeitplan begründet sich insbesondere auf der Erfordernis zweier EU-weiter Ausschreibungen und basiert auf Erkenntnissen aus vergleichbaren größeren Sanierungsprojekten.

>> MIETVERTRAG IST NOCH AUSZUHANDELN

Die Bürgerinitiative wollte auch wissen, ob die angemietete VHS-Interimslösung auch vor Ablauf der fünf Jahre ohne zusätzliche Kosten kündbar sei?

„Nein, da die Angebote für die Interimslösung jeweils eine Festmietzeit von fünf Jahren vorsehen“, lautet die Antwort des Kämmerers. Für die Zeit nach Ablauf des fünften Jahres solle die Möglichkeit verhandelt werden, die Mietverhältnisse jeweils jährlich kündigen zu können.