Mülheim. . Drei Varianten werden geprüft. Mitte 2019 sollen Ergebnisse der Politik vorliegen. Derzeit prüft Verwaltung, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.
Wo, in welcher Form und Größe soll es in Zukunft die VHS in Mülheim geben? Der Kämmerer und Immobiliendezernent der Stadt, Frank Mendack, hat jetzt die europaweite Auslobung des Gutachtens zur VHS in Auftrag gegeben. Mendack geht davon aus, dass Ende 2018 mit den Arbeiten begonnen werden kann und dem Stadtrat nach der Sommerpause 2019 die Ergebnisse zur Entscheidung vorgelegt werden können.
Entwurfs- und Kostenplanungen zu drei möglichen Varianten sollen die Gutachter erstellen: Was würde die Sanierung des jetzigen Gebäudes an der Bergstraße, das wegen akuter Brandschutzmängel im vergangenen Sommer gesperrt werden musste, kosten? Daneben sollen die Gutachter gleiche Planungen und Berechnungen zu einem Neubau der VHS auf einem städtischen oder fremden Grundstück vorlegen und zur Anmietung eines Objektes für die VHS. Gesucht wird die wirtschaftlichste Variante. So will es der Stadtrat.
Verlässliche Zahlen sind gefordert
Rund 900 000 € wird das Gutachten kosten, wobei dabei ein Teil der Planungsarbeiten erfolgt, die ohnehin gemacht werden müssten – unabhängig für welche Variante sich der Rat entscheidet. „Wichtig für uns ist, dass wir verlässliche Zahlen bekommen, mit denen wir für die nächsten 30 Jahre arbeiten können“, sagt der Kämmerer.
Mendack hatte sich bereits jetzt für die Auslobung entschieden, obwohl der städtische Haushalt durch die Bezirksregierung noch nicht genehmigt ist. „Wir wollen keine weitere Zeit verlieren“, sagt er und verweist darauf, dass die Genehmigung des Haushaltes angesichts der großen Steuerausfälle zunächst nicht erkennbar sei.
VHS-Mietkosten: Circa drei Millionen Euro
Unterschrieben wurde am Donnerstag auch der Mietvertrag mit der Inplan GmbH, in dessen Gebäude an der Aktienstraße – ehemaliges AEG-Haus – ab September die VHS für mindestens fünf Jahre untergebracht sein wird. Die Mietkosten für fünf Jahre, so Mendack, liegen knapp unter drei Millionen Euro. Es ist eine Zwischenlösung.
Einen weiteren VHS-Standort an der Schloßstraße, wie geplant, wird es nicht geben. Der Eigentümer der dortigen Immobilie lehnt in seinen Räumen Sprach- und Integrationskurse für Flüchtlinge ab. „Wir werden nun diese Kurse zunächst in der Schule an der Bruchstraße durchführen, später stehen uns weitere Räume an der Aktienstraße zur Verfügung“, sagt Mendack. Die komplette VHS unter einem Dach könnte somit bei der Zwischenlösung möglich sein. In den vergangenen Monaten hatte der VHS-Betrieb durch die Verteilung auf verschiedene Standorte stark gelitten, die Teilnehmerzahlen sind massiv eingebrochen.
Ein Bürgerbegehren liegt der Stadt vor
Seit Anfang des Monats liegt der Stadtverwaltung auch ein Bürgerbegehren der Initiative zur Rettung der VHS in der Müga vor. Die Initiative will mit folgender Frage Unterschriften der Bürger sammeln und damit den Rat zur Umkehr bewegen: Soll die VHS in der Müga im Besitz und Eigentum der Stadt bleiben und der Lehrbetrieb dort wieder aufgenommen werden? Die Initiative sieht in jeder anderen Variante eine erhebliche Verschlechterung. Derzeit prüft das Rechtsdezernat der Stadt, ob dieses Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist, in der kommenden Woche könnte es dazu eine Entscheidung geben.
Parallel berechnet die Kämmerei, was die Umsetzung der Forderung kosten würde. Jeder Bürger, der das Begehren unterzeichnet, hat ein Recht darauf, das zu erfahren. „Wir werden wohl eine Kostenspanne angeben“, sagt Mendack. Im Rahmen des Gutachtens soll erstmals eine genaue Analyse der Schäden und zu deren Beseitigung erfolgen, dazu werden dann auch Wände geöffnet, sogenannte zerstörerische Prüfungen erfolgen.
>>> STRITTIG IST DIE GRÖSSE DER KÜNFTIGEN VHS
Die Bürgerinitiative bezweifelt unter anderem, dass die VHS sich in Zukunft auf 3000 Quadratmeter verkleinern könnte. Derzeit verfügt sie am Standort über gut 6000 Quadratmeter.
Die Stadt hatte zwischenzeitlich auch über eine Anmietung von Räumen im neuen Schloßstraßen-Quartier nachgedacht. Dies wurde aus Kostengründen verworfen.