Gladbeck. 2025 wird die Grundsteuer erstmals nach den neuen Vorgaben berechnet. Die Vorbereitungen zum Versand der Bescheide laufen.

Im Jahr 2025 gilt die neue Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer. Die Stadt Gladbeck setzt auf unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Zwar hat das Finanzamt den Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern den Steuermessbetrag bereits mitgeteilt, doch was nun endgültig auf Besitzer und auch Mieter zukommt, das weist der Bescheid der Stadt aus.

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Wann also wird der eintreffen? Wie auch in den Vorjahren werde die Stadt Gladbeck die Bescheide Mitte Januar versenden, erläutert Simon Gerich von der städtischen Pressestelle. Aber: „Einen genauen Tag, wann die mehr als 20.000 Bescheide in den Briefkästen in Gladbeck ankommen, können wir allerdings nicht mitteilen, da es durch die Zustellung zu Unterschieden kommen kann.“

Zur Erinnerung: Der Rat der Stadt hat sich in seiner Sitzung im Oktober für differenzierte Hebesätze entschieden, um so die Kosten für das Wohnen in Gladbeck nicht zu stark ansteigen zu lassen. Für Wohnimmobilien gilt daher nun ein Hebesatz von 929 Punkten, für Gewerbeimmobilien liegt er bei 1673 Punkten. Trotzdem wird es zu Veränderungen kommen, manche Immobilienbesitzer und Mieter werden als Folge der Reform mehr zahlen müssen, andere weniger. Die Summe, die die Stadt durch die Grundsteuer einnimmt, bleibt dagegen unverändert.

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