Gladbeck. Parkplätze contra Sicherheit für Radler? Protestler sind gespannt auf Antworten der Bezirks- und Kreisverwaltung. Das ist der aktuelle Stand.
ADFC, BUND, das Bündnis Gladbeck Mobil und die Ratsfraktion der Linken hatten wegen des abgebrochenen Verkehrsversuchs auf der Buerschen Straße protestiert. Sie forderten von Bürgermeisterin Bettina Weist, das vorgezogene Ende des Experiments zu überdenken. Die Kritiker des doch abrupten Vorgehens haben Beschwerde beim Kreis Recklinghausen und der Bezirksregierung Münster eingelegt. Das ist der aktuelle Stand.
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Die Beschwerdeführer nehmen daran Anstoß, dass das Ordnungsamt seiner Rolle als Straßenverkehrsbehörde in dem Fall nicht gerecht geworden sei. Nun sind die übergeordneten Behörden am Zug. Wie Lena Heimers, Sprecherin der Kreisverwaltung Recklinghausen auf Anfrage mitteilt, befindet sich die Angelegenheit noch in der Prüfung.
An der Buerschen Straße ist Gratis-Parken wieder möglich
Dabei hat die Stadtverwaltung Gladbeck auf der Buerschen Straße bereits die Uhr zurückgedreht und entsprechend die Beschilderung geändert. Der Wegfall von fast 200 Parkplätzen hatte in der Stadt heftige Diskussionen ausgelöst. Parkbereiche für Autofahrer sind ab sofort wieder eingerichtet. „Zunächst noch unbewirtschaftet“, sagt Rathaussprecher David Hennig, „später ist eine Parkscheibe erforderlich.“ Mit dieser sei dann das Abstellen des Wagens für drei Stunden erlaubt.
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Die zwingende Notwendigkeit einer Führung der Radler im Mischverkehr hätte, so die Bezirksregierung Münster, dargelegt werden müssen. Darauf verweisen Rüdiger Jurkosek und Norbert Marißen für die Beschwerdeführer. „Am 8.10.24 teilt die Stadt Gladbeck auf ihrer Homepage mit, dass ab dem 9.10.24 die von uns infrage gestellte Anordnung umgesetzt wird.“
„Ist die Stadt befugt, ohne Einwilligung der Aufsichtsbehörde mit der Umsetzung des Beschlusses zu beginnen, und zwar obwohl gegen die Stadt ein Kommunalaufsichtsverfahren anhängig ist?“
Die Kritiker des Versuchsstopps wollen wissen: „Ist die Stadt befugt, ohne Einwilligung der Aufsichtsbehörde mit der Umsetzung des Beschlusses zu beginnen, und zwar obwohl gegen die Stadt ein Kommunalaufsichtsverfahren anhängig ist?“ Jurkosek und Marißen stellen der Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen außerdem die Frage: „Muss die Stadt Gladbeck die begonnene Umsetzung stoppen und den alten Zustand wieder herstellen, wenn die Bewilligung der Aufsichtsbehörde fehlt?“
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Vera Bücker vom ADFC Gladbeck, logischerweise Befürworterin des Verkehrsversuchs und einer Änderung im Sinne der Radler, argumentiert: „Die Leichtigkeit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden, hieß es bisher im Straßenverkehrsrecht. Es wurde zwar nicht expressis verbis gesagt, aber da ging es um den Autoverkehr. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung berücksichtigt nun die Sicherheit des Verkehrs.“
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Den Kommunen soll es erleichtert werden, angemessene Flächen für den Fahrrad- und Fußverkehr einzurichten. Werde diese Reform nicht etwa auf der Buerschen Straße missachtet? Immerhin bedeutet ein „Zurück auf Anfang“ retour in den Mischverkehr – mit all seinen Gefahren für Fahrradfahrer.
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