Bottrop. Bei der Grundsteuer wird es in Bottrop Gewinner und Verlierer geben. Parken wird teurer, die Restmülltonne auch.Eine Übersicht.
Die Bottroper Bürgerinnen und Bürger werden 2025 höhere Gebühren zahlen müssen. Beim Parken in der Innenstadt, für die Leerung der Restmülltonnen, für Abwasser. Die Grundsteuer war bis zur Ratssitzung am 10. Dezember eine Wundertüte, jetzt stehen die neuen Hebesätze fest. Was wird 2025 teurer, was nicht?
Abfallgebühren
Bei den Abfallgebühren ist der Verwaltungsrat des Entsorgers Best dem Vorschlag des Vorstandes gefolgt, die Gebühren für die Leerung der Restmüllgefäße im Schnitt um drei Prozent anzuheben. Die Erhöhung hätte noch höher ausfallen können, wenn die Best nicht einen Überschuss aus 2023 von 0,6 Millionen Euro verrechnen würde. Preistreiber sind vor allem Personalkosten und die CO2-Abgabe, die seit 2024 auch auf Restmüll und anteilig auf Sperrmüll fällig wird. In den nächsten Jahren könnte sich die Höhe dieser Abgabe vervielfachen, warnt der Best-Vorstand vor.
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Die weitaus meistgenutzten Restmüllbehälter in Bottrop (fast 30.000) fassen 60, 120 oder 240 Liter. Bei wöchentlicher Abfuhr und ohne Zuschläge wie etwa die Abholung an der Haustür beträgt die Jahresgebühr für eine 60-Liter-Tonne ab 2025 155,11 Euro, für die 120-Liter-Tonne 310,22 und für die 240-Liter-Tonne 620,44 Euro. Der 70-Liter-Abfallsack wird um 10 Cent teurer und kostet 3,50 Euro.
Die Gebühren für die 20.419 Biotonnen im Stadtgebiet bleiben unverändert bei 70,48 Euro für die 120-Liter-Tonne und 109,83 Euro für die 240-Liter-Tonne. Die geringe Gebühr im Vergleich zum Restmüll soll auch einen Anreiz bieten: Die Best setzt darauf, dass 2025 noch mehr Bottroper mehr Biomüll aussortieren und so die Best-Erlöse leicht erhöhen.
Abwassergebühren
Die Bottroper Haushalte sparen Abwasser und Niederschlagswasser. Deshalb erhöhen sich die Abwassergebühren. Deshalb? Naja, auch deshalb. Die Stadt legt halt ihre Fixkosten etwa für die Kanalisation auf eine kleinere Abwassermenge um. Deshalb kostet den Bürger als Normaleinleiter der Kubikmeter Abwasser 11 Prozent mehr, nämlich 3,30 Euro pro Kubikmeter. Beim Niederschlagswasser beträgt die Erhöhung etwas mehr als sieben Prozent und dann auf 1,65 Euro.
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Das wird in den nächsten Jahren so weitergehen wegen des Kostenfaktors Klimawandel: Die Emschergenossenschaft, deren Beiträge die Stadt auf die Abwassergebühren umlegt, hat angekündigt: Für den Hochwasserschutz, also Deichbau und Renaturierung, muss sie in den nächsten 15 Jahren 500 Millionen Euro in die Hand nehmen.
Und dann kommt ab 2026 noch die Gewässerabgabe. Noch ist darüber nur bekannt, dass die Stadt damit jährlich 214.000 Euro mehr einnehmen will. Wie genau, das muss der Fachbereich Finanzen noch austüfteln. Stadtsprecherin Jeanette Kuhn hat allerdings schon angekündigt, dass die Stadt den Begriff Anlieger eines Gewässers nicht zu eng definieren wird: „Die Gebührenpflicht wird sich nicht allein auf die Grundstücke beziehen, die unmittelbar an ein zu unterhaltendes Gewässer grenzen.“
Grundsteuer
Es wird Gewinner und Verlierer geben bei der Neufestsetzung der Grundsteuer. Obwohl die Stadt erstmals mit differenzierenden Hebesätzen die Auswirkungen der Grundsteuerreform auszugleichen versucht. Sie betragen für landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grundsteuer A) 276 Prozentpunkte, für Wohngrundstücke 619 und für Nichtwohngrundstücke 1163 Punkte (beides Grundsteuer B).
Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer sind aber die vom Finanzamt Bottrop festgesetzten Messbeträge. Die führen nach Einschätzung des Eigentümerverbandes „Haus&Grund“ dazu, dass sich die Grundsteuer zum Beispiel für kernsanierte Altbauten verdreifachen können. Insgesamt, sagt die Stadt, bleibt die Gesamthöhe der Grundsteuer gleich bei rund 23,4 Millionen Euro.
Hier folgen aus gutem Grund zwei Ausrufezeichen: Die Grundsteuer kann über die Nebenkosten auf alle Mieten umgelegt werden! Und: Die Bescheide, die die Stadt im Januar verschickt, müssen erst mal bezahlt werden! Die mehr als 10.000 Bottroper Einsprüche gegen die Messbetragsfestsetzungen haben keine aufschiebende Wirkung. Nach Angaben der Oberfinanzdirektion Münster wird über sie derzeit gar nicht entschieden: Die Verfahren ruhen bis zu einer Grundsatzentscheidung vor Gericht.
Hundesteuer
Für die meisten Besitzer der 8112 Bottroper Hunde ändert sich nicht viel durch die neue Hundesteuersatzung. Die Stadt definiert dort klarer als bisher die Bedingungen, unter der Steuer erlassen oder ermäßigt werden kann. Teuer wird es dagegen für die Halter von von 144 zu Kampfhunden erklärten Tieren. Sie zahlen statt 120 ab 2025 jährlich 350 Euro Hundesteuer.
Parkgebühren
Teurer wird ab 2025 auch das Parken in der Innenstadt. Das gilt für das Parken an Automaten (5 Cent pro 3 Minuten, Höchstparkdauer drei Stunden), das Parken auf dem Cityparkplatz an der Osterfelder Straße (Tagesticket 8, Monatsticket 44 Euro) und im städtischen Parkhaus Schützenstraße (1,30 pro Stunde, maximal 12 Euro pro Tag, Monats-Tagesmiete 55 Euro).
Für die rund 3000 Bottroper Elektroautos ist das Privileg des kostenlosen Parkens vorbei. Fahrzeuge mit E-Kennzeichen können derzeit noch auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen gratis parken. „Dieses Privileg werden wir ersatzlos abschaffen und vollziehen damit nach, was Essen oder Gladbeck schon getan haben“, sagt Stadtsprecherin Jeanette Kuhn.