Kreis Kleve. 105.000 Euro veranschlagt die Kreisverwaltung fürs Leasing der semistationären Anlage. Warum Vandalismus den Ausschlag für die Entscheidung gab.

Raser sollten jetzt aufpassen, möchten sie ihren Führerschein behalten: Bei den Haushaltsberatungen der Kreisverwaltung wurde in der jüngsten Sitztung des Kreisausschusses beim Tagesordnungspunkt „Mieten und Pachten“ unter anderem ein Vorschlag der Verwaltung besprochen, neue Blitz-Anhänger anzumieten. Die Mitglieder des Kreisausschusses stimmten einstimmig ohne Enthaltung dafür, einen Haushaltsansatz für die Anmietung einer semistationären Anlage in Höhe von 105.000 Euro zu veranschlagen.

„Zu schnelles Fahren zählt zu den Hauptunfallursachen mit oftmals erheblichen Folgen für die Unfallopfer.“

Der Kreis Kleve
begründet so den Ausbau seiner Geschwindigkeitskontrollen

Als Maßnahme zur Stärkung der Verkehrssicherheit wurden im vergangenen Jahr semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen (sogenannnte Blitz-Anhänger) erfolgreich erprobt. Nach Auswertung der Testphase war vom Kreis zunächst avisiert worden, eine derartige Messanlage aus vorhandenen Haushaltsmitteln zu erwerben.

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Kaufpreis liegt bei Zweifachem der Jahresmiete

Die Größenordnung eines Erwerbs beläufe sich auf rund 200.000 bis 250.000 Euro. Dazu komme eine deutliche Anpassung des Versicherungsbeitrages, so der Kreis. Bei einem Vergleich zwischen Miete und Kauf ist der Kauf auf den ersten Blick wirtschaftlicher, wenn man nur die Abschreibungskosten (Nutzungsdauer ca. 6 bis 7 Jahre) im Verhältnis zu den Mietzahlungen betrachtet.

Blitzeranhänger
Auch in anderen Kreisen stehen diese semistationären Anlagen. Im Nachbarkreis Wesel werden sie übrigens liebvoll BOP (Blitzer ohne Personal) genannt. © FFS | (Archivfoto) Michael Dahlke

Es habe sich jedoch während der Testphase gezeigt, dass die semistationäre Anlage anfällig für Vandalismus ist. Dies bedeute, dass bei einer Kaufentscheidung das Risiko des Totalausfalls der Anlage beim Kreis Kleve liege. Auch durch Beschädigungen bedingte Reparaturen führten zu einem temporären Ausfall der Anlage.

Anmietung erzeugt monatliche Kosten von rund 8600 Euro

Bei einer Anmietung mit monatlichen Kosten von rund 8600 Euro seien die Kosten für Wartungen und Eichungen, Reparaturkosten, laufende Kosten für den Trailer sowie Kosten für Versicherungen gegen Sabotage enthalten. Und: Im Falle eines Ausfalls der Anlage werde kurzfristig ein Ersatzgerät gestellt.

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Zudem sei zu konstatieren, dass die semistationäre Anlage stets auf dem neuesten Stand der Technik gehalten werde. In Anbetracht dieses Komplettpaketes sei es aus Sicht der Verwaltung zielführend, von einem Kauf der Anlage Abstand zu nehmen und eine semistationäre Messanlage zunächst für die Dauer eines Jahres anzumieten. Das überzeugte die Politiker des Kreisausschusses.

Längeres Mietverhältnis würde Kosten senken

Der monatliche Mietpreis würde bei einem längeren Mietverhältnis zwar sinken, dies solle zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht umgesetzt werden. In der Folge könnte die Übertragung von vorhandenen investiven Haushaltsansätzen im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 in das Haushaltsjahr 2025 reduziert werden, so die Kreisverwaltung.

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Grundsätzlich heißt es vom Kreis Kleve zur Thematik Geschwindigkeitsüberwachung: „Jahr für Jahr sterben Menschen auf unseren Straßen, viele werden – teilweise lebensgefährlich – verletzt. Dabei zählt zu schnelles Fahren zu den Hauptunfallursachen mit oftmals erheblichen Folgen für die Unfallopfer.“

Ziel bleibt eine Verbesserung der Verkehrssicherheit

Daher sei es im Interesse aller Verkehrsteilnehmenden wichtig, die Einhaltung der Geschwindigkeit zu überwachen und so zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit beizutragen. 

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Polizeikontrolle in Kleve
Geschwindigkeitskontrolle auf der Grunewaldstraße im Reichswald. © NRZ | (Archivfoto) oha

Die Kreisverwaltung führe Geschwindigkeitskontrollen an so genannten Gefahrenstellen durch. Hierbei handele es sich insbesondere um Stellen mit bereits bestehender Unfallhäufung oder um Stellen, an denen aus anderen Gründen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Dies können beispielsweise Streckenabschnitte sein, die vermehrt von Fußgängern sowie Radfahrern genutzt werden oder die in der Nähe von Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Senioreneinrichtungen liegen.