Am Freitag wird das Kabinenpersonal der Lufthansa flächendeckend die Arbeit niederlegen. Welche Rechte betroffene Passagieren haben.
Potsdam. Am Freitag wollen die Lufthansa-Flugbegleiter 24 Stunden lang bundesweit streiken. Mindestens zwei Drittel aller Flüge werden ausfallen, hat das Unternehmen bereits angekündigt. Anspruch auf Entschädigung haben betroffene Passagiere nicht, erklärt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Nach der EU-Verordnung 261/2004 gehen Fluggäste dennoch nicht leer aus, wenn sie wegen des Ausstands am Flughafen stranden oder stundenlang auf eine andere Maschine warten müssen. Die wichtigsten Rechte im Überblick:
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Habe ich Anspruch auf eine Ersatzbeförderung?
Ja. Die Airline ist verpflichtet, Fluggäste bei einem Streik so schnell wie möglich auf einem anderen Weg an ihr Ziel zu bringen. Passagieren steht daher laut Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg eine kostenlose Umbuchung etwa auf einen späteren Flug oder auf andere Airlines zu. Dies betrifft vor allem Langstreckenflüge. Dabei müssen Reisende auch andere Flugrouten akzeptieren, zum Beispiel einen Zwischenstopp, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Vor allem auf der Kurzstrecke bucht die Airline ihre Fluggäste meist auf die Bahn um. Auch das müssen Reisende laut Degott hinnehmen.
Wie komme ich an ein Ersatzticket beim Umbuchen?
Beim Umbuchen erhalten Reisende entweder am Schalter oder im Internet ein neues Ticket. Am Flughafen bilden sich jedoch meist lange Schlangen. „Hier gilt die Regel 'Wer zuerst kommt, mahlt zuerst' – sprich: Wer zuerst am Schalter ist, erhält den nächsten verfügbaren Flug“, sagt Degott. Er rät deshalb Reisenden, sich vorab per Internet über den Status ihres Fluges zu informieren. Ist er annulliert, gebe es oftmals schon im Internet die Möglichkeit, umzubuchen. Dann entfalle das Schlangestehen.
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Kann ich von meiner Reise zurücktreten?
Startet der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, oder wird der Flug komplett gestrichen, kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Tut er es nicht, muss die Fluggesellschaft laut dem ADAC den Kaufpreis erstatten. Dann entlässt er die Airline laut Degott allerdings aus allen Pflichten, wie zum Beispiel Versorgung mit Essen oder Bereitstellung einer Unterkunft.
Wie sieht es bei einer Pauschalreise aus?
Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollte sich der Urlauber an den Reiseveranstalter wenden. Auch dieser hat laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Pflicht, so schnell wie möglich für eine Ersatzbeförderung zu sorgen. Dabei müssten Kunden ihm eine angemessene Frist einräumen. Verspätet sich der gebuchte Flug wegen des Streiks bis zu vier Stunden, gelte dies als Unannehmlichkeit, die Reisende hinnehmen müssen. Erst bei einer längeren Verspätung könne ein Reisemangel vorliegen, der eine Kürzung des Reisepreises erlaubt. Gerichte setzen dafür in der Regel fünf Prozent des Tagesreisepreises für jede weitere Verspätungsstunde an.
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Gibt es für Pauschalurlauber Schadenersatz für vertane Urlaubszeit?
Das hängt laut Degott vom Verhältnis zwischen Verspätung und Urlaubszeit ab. „Komme ich bei einem Urlaub von einer Woche erst 5 Tage später an meinem Ziel an, steht mir Schadenersatz zu“, so der Reiserechtler. „Dauert der Urlaub aber 14 Tage, gibt es kein Geld.“ Grundsätzlich gelte: Betreffen die Einschränkungen von der Dauer her mehr als 50 Prozent einer Reise, erhalten Urlauber Schadenersatz.
Bekomme ich Essen und Getränken?
Müssen Passagiere am Flughafen länger warten, stehen ihnen Essen und Getränke zu. In der Regel verteilen die Fluggesellschaften Gutscheine. Keine genauen Vorschriften gibt es laut der Fischer-Volk dazu, wie hoch der Betrag sein muss. In der EU-Verordnung heißt es nur, dass Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen müssen. Bei einer Verspätung von drei Stunden reiche ein Gutschein über zehn Euro pro Person. Reagiert die Airline nicht, können Passagiere nicht sofort auf eigene Faust zum nächsten Schnellrestaurant ziehen und darauf hoffen, die Kosten später erstattet zu bekommen. Das wäre nur die letzte Alternative. Stattdessen sollten sie sich einen Ansprechpartner der Airline im Terminal oder direkt am Schalter suchen, rät Dunja Richter.
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Was mache ich, wenn ich bei den Airlines keine Gutscheine bekomme?
Stellen sich die Mitarbeiter quer oder sagen, dass sie nicht zuständig seien, rät Richter, sich Notizen für spätere Beschwerden zu machen. Den Namen der Angestellten, Uhrzeit und Datum sollten sich die Passagiere notieren und sich am besten unterschreiben lassen, dass der Gesprächspartner sich für nicht zuständig erklärt. Reisende könnten sich zusammentun und gemeinsam auf ihr Recht pochen. Wenn von der Airline partout keine Gutscheine zu bekommen sind, aber der Hunger groß wird, muss man sich doch auf eigene Faust auf Nahrungssuche begeben und die Quittungen aufheben. Die könne man dann mit seinen Notizen später bei der Airline einreichen.
Darf ich auf Kosten der Airline telefonieren?
Ja. Gestrandete Passagiere haben Anspruch darauf, auf Kosten der Airline zu telefonieren sowie Faxe oder E-Mails zu versenden. Die Anzahl ist genau geregelt: Laut EU-Verordnung sind es zwei Telefonate oder zwei Faxe oder zwei E-Mails.
Muss mir die Airline eine Unterkunft zahlen?
Können Passagiere erst am kommenden Tag oder noch später weiterfliegen, müssen Airlines sich um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern. Dabei reicht laut Fischer-Volk eine Pritsche im Terminal in der Regel nicht aus. Es müsse aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein. Lediglich in Ausnahmesituationen müssten Fluggäste mit einem Feldbett vorliebnehmen. Dies war zum Beispiel nach den Flugannullierungen im Jahr 2010 wegen der Aschewolke des Vulkans Eyjafjallajökull in Island der Fall, als an manchen Flughäfen alle Hotelbetten belegt waren. Auch den Transport vom Flughafen zum Hotel muss die Airline zahlen. Eine Obergrenze, wie viele Nächte sie höchstens zahlen muss, gibt es nicht.
Wie erfahre ich, ob mein Flug ausfällt?
Reisende sollten sich über die Homepage über den Status ihres Fluges informieren, empfiehlt die Lufthansa. Alternativ gibt es unter der Telefonnummer 01805/80 58 05 Informationen. Haben Fluggäste bei Lufthansa ihre Handynummer hinterlegt, informiert die Airline sie per SMS.