Wittgenstein. Die gesundheitlichen Einrichtungen in Wittgenstein begrüßen die Impfpflicht. Hohe Impfquoten verhindern Versorgungsengpässe.

Bis spätestens Ende März müssen die Arbeitgeber dem Gesundheitsamt alle Mitarbeiter namentlich melden, die ihnen keinen entsprechenden Nachweis über ihren Impfstatus vorlegen können. „Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber eine Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen eingeführt“, erklärt das Gesundheitsamt Siegen-Wittgenstein.

So sollen die sich dort in Behandlung, Betreuung oder Pflege befindenden Personen weiter vor einer Infektion geschützt werden. Denn sie gelten als besonders anfällig und gefährdet. Bei den Einrichtungen handele es sich im medizinischen Bereich um Krankenhäuser, Rehakliniken und Arztpraxen. Im Pflegesektor gehe es um: Alten- und Pflegeheime, die Tagespflege sowie ambulante Pflegedienste. Aber auch Wohnheime für behinderte Menschen und Einzelpersonen wie beispielsweise Hebammen, die selbstständig tätig sind.

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Bad Berleburg: Die Kliniken

Die Redaktion hat bei Arztpraxen, Krankenhäusern wie auch Alten- und Pflegeheimen in Wittgenstein nachgefragt, wie sie mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen. „Wir begrüßen grundsätzlich alle Maßnahmen, die das Infektionsgeschehen eindämmen. Dazu zählen insbesondere Impfungen, die einen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe nach einer Infektion mit dem Coronavirus bieten“, erklärt Doris Prager, Sprecherin der Vamed-Rehaklinik und Vamed Klinik GmbH Bad Berleburg. Seit Impfstoffe verfügbar sind, habe man allen Mitarbeitenden in den Vamed-Kliniken Erst- und Auffrischungsimpfungen angeboten. „Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen“, sagt Doris Prager. „Unsere Kliniken verfügen zusammen über eine Impfquote von ca. 90 Prozent.“

Die Kliniken hätten alle Maßnahmen ergriffen, um die Impfpflicht umzusetzen und stehen im regelmäßigen Austausch mit dem Gesundheitsamt. Auch über die einrichtungsbezogene Impfpflicht und mögliche Konsequenzen für nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe man im Vorfeld umfassend informiert, so die Sprecherin. „Unsere Beschäftigten wurden dazu aufgefordert, bis zum 15. März einen Immunitätsnachweis entsprechend der Richtlinien (§ 20a IfSG) zu erbringen.“ Alle Beschäftigten, die keinen gültigen Nachweis über ihren vollständigen Impfstatus, ihre Genesung oder ein Attest vorweisen, würden ordnungsgemäß dem zuständigen Amt gemeldet. Die weitere Prüfung obliege anschließend dem Gesundheitsamt.

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Bad Berleburg: Die Alten- und Pflegeheime

Das Frederike-Fliedner-Haus in Bad Berleburg habe eine Impfquote von 97 Prozent und beim Haus am Sähling betrage sie 93 Prozent. Die ungeimpften Mitarbeiter seien über alle Berufsgruppen verteilt. „Wir sind weiterhin in Gesprächen mit diesen Personen und werben für die Impfung“, erzählt Dr. Claudia Schröder, Pressesprecherin der „Ev. Johanneswerk gGmbH“. Sie befürwortet eine Impfpflicht: „da sie zum Schutz der Menschen in unseren Einrichtungen beiträgt.“ Im Alten- und Pflegeheim „Haus Ederhöhe“ in Bad Berleburg genauso wie bei ihrem ambulanten Dienst seien alle Mitarbeitenden komplett durchgeimpft. „Daher wird sich bei uns durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht nichts verändern“, erzählt Kerstin Dippel von der „Haus Ederhöhe gGmbH“.

Wittgenstein: Die Praxen und Einzelpersonen

Auch in den Berleburger Arztpraxen Janson und Finkernagel arbeiten ausschließlich bereits geimpfte Angestellte. Meldungen beim Gesundheitsamt seien deshalb nicht nötig. Ebenso verhält es sich bei der Hebamme Doris Kombächer-Rudolf aus Bad Laasphe. Sie ist geimpft und müsse sich daher als selbstständige Einzelperson nicht selbst melden. „Als freiberufliche Hebamme habe ich das Gefühl, dass wir die vergessene Berufsgruppe sind“, sagt Doris Kombächer-Rudolf. „Leider werden wir Hebammen immer nur auf die Coronaschutzverordnung hingewiesen, aber darin nicht explizit erwähnt.“ Ihre Meinung zur Impfpflicht nicht nur im Gesundheitssektor: „Ich persönlich finde, es sollten sich alle impfen lassen – ganz gleich, wo man beschäftigt ist.“

Der Zeitaufwand für die Meldung muss je nach Einrichtung betrachtet werden. In den Berleburger Kliniken übernehme die Verwaltung die Meldungen an das Gesundheitsamt. Zusätzlich Mitarbeiter mussten nicht eingestellt werden.

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Das Weitere Vorgehen des Gesundheitsamt Siegen-Wittgenstein

In Wittgenstein gibt es einen eher geringen Meldebedarf. Die regionalen Kliniken, Seniorenheime und Praxen scheinen gut aufgestellt zu sein. Es seien keine Versorgungsengpässe zu erwarten. Seit dem 15. März ist das Personal in gesundheitlichen Einrichtungen gesetzlich dazu verpflichtet, beim Arbeitgeber einen Nachweis zu erbringen, dass sie ausreichend gegen das Coronavirus geimpft sind, als genesen gelten oder sie sich nicht impfen lassen können.

„In einem zweiten Schritt wird das Gesundheitsamt selbst mit den genannten Mitarbeitern Kontakt aufnehmen, um die entsprechenden Nachweise anzufordern“, erklärt das Gesundheitsamt. „Werden daraufhin gar keine oder keine ausreichenden Nachweise eingereicht, wird es zu einer persönlichen Anhörung und schlimmstenfalls zu einem Betretungsverbot für die Einrichtung kommen.“ Das würde bedeuten, dass ungeimpfte Personen nicht mehr in diesen Bereichen arbeiten dürfen.

Hinderungsgründe für eine Impfung, müssen von einem Arzt bescheinigt werden. Eine einfache Bescheinigung „kann aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden“ reiche nicht aus, so das Gesundheitsamt. Zu einer Pflichtimpfung werde es aber nicht kommen.

Was ist zu tun?

Diese Angaben können die Arbeitgeber ab sofort ausschließlich per Mail an die Adresse: impfpflicht@siegen-wittgenstein.de machen.

Hierzu soll eine Excel-Liste verwendet werden, die auf der Homepage des Kreises unter: www.siegen-wittgenstein/impfpflicht heruntergeladen werden kann.

Diese Maßnahmen sind vom Gesetzgeber vorerst bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Eilanträge gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht sind bisher gescheitert.