Bad Berleburg. Ab 15. März müssen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen geimpft sein. Aus dem Johanneswerk kommt auch heftige Kritik.

Ab dem 15. März gilt für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflege-Einrichtungen die Impfpflicht – „das ist richtig und es ist tragisch zugleich“, so Dr. Bodo de Vries, Geschäftsführer des Evangelischen Johanneswerks, bei seinem Besuch im Diakonischen Werk Wittgenstein in Bad Berleburg.

„Richtig ist es, weil wir die Mitarbeiter und die Bewohner dadurch schützen. Tragisch ist es, weil dadurch gerade diejenigen systemrelevanten Menschen, die seit Beginn der Pandemie großen Einsatz und große Solidarität an den Tag legen, reglementiert werden“, so de Vries.

Teilweise mit unzureichendem Material, gerade zu Beginn der Pandemie, hätten sich diese Menschen für das Wohlergehen anderer eingesetzt – und dabei auch ihre eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt. „Und jetzt grübeln sie, ob dieser Einsatz im Angesicht der Reglementierung überhaupt Wertschätzung erfährt“, so de Vries.

Ungeimpfte müssen gemeldet werden

Aber nicht nur das Pflegepersonal vor Ort stehe der Impfung positiv gegenüber – „ich bin auch stolz zu sagen, dass auch die anderen Mitarbeiter in unseren Häusern, ob Koch, Hausmeister oder Putzkraft, zu 95 Prozent diese Haltung haben“, lobt de Vries.

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Wenn der 15. März verstrichen ist, müssen die Gesundheits- und Pflege-Einrichtungen die „letzten fünf Prozent“, wie de Vries sie nennt, an das Gesundheitsamt melden. Dann werde erst geprüft, ob diese Personen tatsächlich nicht geimpft sind. Ist dies der Fall, erhalten sie eine schriftliche Erinnerung. Am Ende dieser Kette steht schließlich das Betretungsverbot in den Einrichtungen. Und erst dann besteht auch eine arbeitsrechtliche Perspektive.

Keine Handlungsfreiheit in den Einrichtungen

„Das beginnt ja erst, wenn die Personen nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Und das passiert ja erst mit dem Betretungsverbot“, erklärt de Vries.

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All dies bedeute aber auch Probleme für den restlichen Betrieb. „Wir schreiben jetzt schon die Dienstpläne für den März. Im Dienstplan müssen wir alle Mitarbeiter berücksichtigen. Wir brauchen Handlungsfreiheit – und das ist aktuell nicht der Fall“, erklärt der Geschäftsführer des Johanneswerks. Diese Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wäre übrigens gar nicht nötig, wenn sich die Mehrheit der Gesellschaft impfen lassen würde, mahnt de Vries.