Wittgenstein. Digitale Impfzertifikate, um unnötige Tests nach 2G-Plus-Regel zu umgehen – warum es hier Probleme geben kann, erklären heimische Apotheken.

Technische Hürde in der Corona-Pandemie: Genesene einerseits, aber auch Geimpfte, die mit dem Impfstoff „Janssen“ von Johnson & Johnson grundimmunisiert worden sind und deshalb nur eine Injektion erhalten haben, bekommen eine zusätzliche Auffrischungsimpfung, also den Booster in ihrem Zertifikat fürs Smartphone womöglich nicht richtig angezeigt. Ärgerlich, wenn man dann nach 2G-Plus-Regel mit der Handy-App ins Fitnessstudio, Schwimmbad oder Restaurant möchte – und am Ende doch noch einen Test vor Ort machen muss.

Bad Berleburg

In der Bad Berleburger Hof-Apotheke an der Poststraße zum Beispiel ist das Problem bekannt. Zwar könne bei der Erstellung des digitalen Zertifikats fürs Handy die Option „Impfung 2 von 2 nach Booster“ eingegeben werden, so die Pharmazeutisch-Technische Angestellte Laura-Marie Knebel, doch werde diese Information später bei der Prüfung an der Eingangstür etwa zum Restaurant oft nicht richtig wiedergegeben. Vielmehr entstehe bei der Kontrolle der Eindruck, der Booster fehle – und der dann vorgeschriebene Test werde nötig.

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Kommt man da nicht besser mit dem gelben Impfausweis weiter? Nicht unbedingt, sagt Knebel, denn: Viele Geschäfte, aber zum Beispiel auch Konzert-Veranstalter würden sich am Eingang gar nicht mehr mit den gedruckten Impfbelegen ihrer Kunden oder Besucher auseinandersetzen, sondern einfach nur den QR-Code vom Smartphone einscannen wollen.

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Gedruckte Impfbelege oft nicht gern gesehen: Einige Restaurants, Geschäfte oder auch Konzert-Veranstalter wollen am Eingang mittlerweile einfach nur noch den QR-Code vom Smartphone einscannen.
Gedruckte Impfbelege oft nicht gern gesehen: Einige Restaurants, Geschäfte oder auch Konzert-Veranstalter wollen am Eingang mittlerweile einfach nur noch den QR-Code vom Smartphone einscannen. © Felix Hörhager

Betroffenen Kunden, die sich derzeit mit besagtem Problem melden, kann die Hof-Apotheke laut Knebel derzeit zumindest nur empfehlen, bei Kontrollen der 2G-Plus-Regel stets auch die gedruckten Impfnachweise griffbereit zu haben. Und die Zahl dieser Kunden sei durchaus nicht gering, so Knebel weiter – seien die Apotheken zumindest in Bad Berleburg doch oft die einzige Anlaufstelle für die Ausstellung der digitalen Zertifikate. Jedenfalls würden die QR-Codes nicht in der Bad Berleburger Impfstelle am Stöppel direkt ausgestellt, hat Knebel festgestellt – und auch längst nicht in allen Arztpraxen.

Erndtebrück

Aber: „Das Problem ist erkannt“, bestätigt Andrea Wohlert, Betreiberin der Arkaden-Apotheke in Erndtebrück und der Center-Apotheke in Bad Laasphe. Derzeit arbeite der Deutsche Apothekerverband (DAV) daran, die Computer-Software in den Apotheken so umzuprogrammieren, dass auch die Boosterung durchgängig korrekt auf dem Smartphone dargestellt werde. „Das Zertifikat wird also geändert.“

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Technisch gelöst sein werde das Problem dann wohl bis Anfang Februar, schätzt Wohlert. Dann könnten betroffene Kunden auch gerne noch einmal in die Apotheke kommen, so die Apothekerin, um sich ein aktualisiertes digitales Zertifikat ausstellen zu lassen. Wichtig sei es dabei, zunächst das veraltete Zertifikat zu löschen und anschließend das neu einzuscannen.

Bad Laasphe

Erst so richtig ans Licht gekommen sei das Problem mit der unzureichenden Darstellung des digitalen Impfzertifikats im Grunde mit der zunehmenden Attraktivität der Booster-Impfung, so Matthias Köhler von der Bad Laaspher Stadt-Apotheke. Sie habe das Prozedere bei Einlass-Kontrollen nach 2G-Plus-Regel deutlich vereinfacht, denn schließlich entfällt für Geboosterte der ansonsten nötige Test.

Das wiederum habe sicherlich dazu beigetragen, so Köhler weiter, dass die Nachfrage bei den Corona-Tests in der Apotheke gesunken sei. „Wir hatten gestern erstmals noch freie Kapazitäten bei den Test-Terminen.“

So klappt es bei Genesenen

„Genese können ihren Booster-Status belegen, indem sie zusätzlich zum Impfzertifikat ihr Genesenen-Zertifikat vorlegen“, teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) angesichts des aktuellen Problems mit.

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Die Covid-Erkrankung müsse in dem Fall allerdings nach einer vollständigen Impfung als sogenannter Impfdurchbruch erfolgt sein – und der dürfe „nicht älter als drei Monate sein“.